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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Artikel 128<br />

Sonstige Durchführungsbefugnisse<br />

1. Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten, die ohne Anwendung des<br />

Verfahrens gemäß Artikel 162 Absatz 2 oder 3 erlassen werden, die Bestimmungen zur<br />

Verwaltung des Verfahrens, mit dem gewährleistet wird, dass die im Rahmen des<br />

Einfuhrkontingents verfügbaren Mengen nicht überschritten werden, insbesondere durch<br />

Festsetzung eines Zuteilungskoeffizienten für jeden An<strong>tr</strong>ag, wenn die verfügbaren Mengen<br />

erreicht sind, die Ablehnung noch anhängiger An<strong>tr</strong>äge und erforderlichenfalls die<br />

Aussetzung der An<strong>tr</strong>agstellung.<br />

2. Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten, die ohne Anwendung des<br />

Verfahrens gemäß Artikel 162 Absatz 2 oder 3 erlassen werden, Bestimmungen über die<br />

Neuzuteilung der nicht verwendeten Mengen erlassen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 214<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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