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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Artikel 126<br />

Delegierte Befugnisse<br />

1. Um […] einen angemessenen Zugang zu den verfügbaren Mengen und eine<br />

Gleichbehandlung der Marktteilnehmer im Rahmen des Zollkontingents sicherzustellen,<br />

wird der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen, gemäß Artikel 160 delegierte Rechtsakte zu<br />

erlassen, mit denen<br />

a) die Bedingungen und Zugangsanforderungen festgelegt werden, die ein<br />

Marktteilnehmer erfüllen muss, um einen An<strong>tr</strong>ag im Rahmen des<br />

Einfuhrzollkontingents zu stellen; die be<strong>tr</strong>effenden Bestimmungen können<br />

ausreichende Erfahrung im Handel mit Drittländern und denen gleichgestellten<br />

Gebieten oder in der Verarbeitungstätigkeit, ausgedrückt in einer Mindestmenge und<br />

einem Mindestzei<strong>tr</strong>aum in einem bestimmten Marktsektor, vorschreiben; diese<br />

Bestimmungen können besondere Vorschriften umfassen, um den Bedürfnissen und<br />

Praktiken in einem bestimmten Sektor sowie den Gebräuchen und Bedürfnissen der<br />

Verarbeitungsindus<strong>tr</strong>ie zu entsprechen;<br />

b) Vorschriften […] für die Über<strong>tr</strong>agung von Ansprüchen zwischen Marktteilnehmern<br />

und erforderlichenfalls die Über<strong>tr</strong>agungsbeschränkungen im Rahmen der Verwaltung<br />

des Einfuhrzollkontingents festgelegt werden;<br />

c) festgelegt wird, dass […] die Teilnahme am Einfuhrzollkontingent von der Stellung<br />

einer Sicherheit abhängig ist;<br />

d) […] erforderlichenfalls Bestimmungen hinsichtlich der Besonderheiten, besonderer<br />

Anforderungen oder Einschränkungen […] festgelegt werden, die gemäß der<br />

internationalen Übereinkunft oder einem anderen in Artikel 125 Absatz 1 genannten<br />

Rechtsakt für den Zolltarif gelten.<br />

2. Um sicherzustellen, dass Ausfuhrerzeugnissen bei der Einfuhr in ein Drittland im Einklang<br />

mit den von der Union gemäß […] dem Ver<strong>tr</strong>ag geschlossenen internationalen<br />

Übereinkünften unter bestimmten Bedingungen eine besondere Behandlung gewährt werden<br />

kann, wird der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel<br />

160 be<strong>tr</strong>effend Vorschriften […] zu erlassen, mit denen die zuständigen Behörden der<br />

Mitgliedstaaten aufgefordert werden, auf An<strong>tr</strong>ag und nach angemessener Überprüfung ein<br />

Dokument auszustellen, in dem die Einhaltung der Bedingungen für Erzeugnisse bescheinigt<br />

wird, denen im Falle ihrer Ausfuhr eine besondere Behandlung bei der Einfuhr in ein<br />

Drittland zugute kommen kann, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 212<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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