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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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KAPITEL III<br />

VERWALTUNG <strong>DER</strong> ZOLLKONTINGENTE UND BESON<strong>DER</strong>E BEHANDLUNG VON<br />

DRITTLANDSEINFUHREN<br />

Artikel 125<br />

Zollkontingente<br />

1. Zollkontingente für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Überführung in den<br />

zollrechtlich freien Verkehr in der Union (oder einem Teil davon) oder Zollkontingente für<br />

die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Union in Drittländer, die teilweise oder<br />

vollständig von der Union verwaltet werden sollen und sich aus den gemäß […] dem<br />

Ver<strong>tr</strong>ag geschlossenen internationalen Übereinkünften oder einem anderen gemäß<br />

Artikel 43 Absatz 2 oder Artikel 207 des Ver<strong>tr</strong>ags erlassenen Rechtsakt ergeben, werden<br />

von der Kommission im Wege von delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 126 und<br />

Durchführungsrechtsakten gemäß den Artikeln 127 und 128 eröffnet und/oder verwaltet.<br />

2. Zur Verwaltung der Zollkontingente kann eines der nachstehenden Verfahren oder eine<br />

Kombination dieser Verfahren oder ein anderes geeignetes Verfahren so angewandt werden,<br />

dass keiner der be<strong>tr</strong>effenden Wirtschaftsteilnehmer diskriminiert wird:<br />

a) Berücksichtigung der An<strong>tr</strong>äge nach der Zeitabfolge ihres Eingangs ("Windhund-<br />

Verfahren");<br />

b) Aufteilung proportional zu den bei der An<strong>tr</strong>agstellung bean<strong>tr</strong>agten Mengen<br />

("Verfahren der gleichzeitigen Prüfung");<br />

c) Berücksichtigung der <strong>tr</strong>aditionellen Handelss<strong>tr</strong>öme ("Verfahren der<br />

<strong>tr</strong>aditionellen/neuen Wirtschaftsteilnehmer").<br />

3. Mit dem festgelegten Verwaltungsverfahren wird,<br />

a) bei Einfuhrzollkontingenten dem Versorgungsbedarf des EU-Markts und dem<br />

Erfordernis der Erhaltung des Gleichgewichts auf diesem Markt Rechnung ge<strong>tr</strong>agen<br />

und<br />

b) bei Ausfuhrzollkontingenten die vollständige Ausschöpfung der im Rahmen des<br />

Kontingents verfügbaren Möglichkeiten gestattet.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 211<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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