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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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) das Einfuhrvolumen in einem beliebigen Jahr ein bestimmtes Niveau überschreitet<br />

("Auslösungsvolumen").<br />

Das Auslösungsvolumen wird auf der Grundlage von Absatzmöglichkeiten, definiert<br />

als Einfuhren, ausgedrückt in Prozenten des entsprechenden einheimischen<br />

Verbrauchs in den drei vorangegangenen Jahren, festgesetzt.<br />

Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 162<br />

Absatz 2 erlassen.<br />

2. Zusätzliche Einfuhrzölle werden nicht erhoben, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die<br />

Einfuhren den EU-Markt stören, oder die Auswirkungen in keinem Verhältnis zum<br />

anges<strong>tr</strong>ebten Ziel stünden.<br />

3. Für die Anwendung von Absatz 1 Buchstabe a werden die Einfuhrpreise anhand der cif-<br />

Einfuhrpreise der be<strong>tr</strong>effenden Sendung bestimmt. Die cif-Einfuhrpreise werden zu diesem<br />

Zweck unter Zugrundelegung der repräsentativen Preise des be<strong>tr</strong>effenden Erzeugnisses auf<br />

dem Weltmarkt oder dem Einfuhrmarkt der Union überprüft.<br />

4. Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten die erforderlichen<br />

Maßnahmen für die Anwendung des vorliegenden Artikels erlassen. Diese<br />

Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 162 Absatz 2<br />

erlassen.<br />

Artikel 124<br />

Sonstige Durchführungsbefugnisse<br />

Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten, die ohne Anwendung des<br />

Verfahrens gemäß Artikel 162 Absatz 2 oder 3 erlassen werden,<br />

a) die Höhe des angewendeten Einfuhrzolls im Einklang mit den Vorschriften in einer gemäß<br />

[…] dem Ver<strong>tr</strong>ag geschlossenen internationalen Übereinkunft, dem Gemeinsamen Zolltarif<br />

und den […] Vorschriften in den Durchführungsrechtsakten nach Artikel 121 festsetzen;<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 209<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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