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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Artikel 109d<br />

Branchenverbände in den Sektoren Olivenöl und Tafeloliven sowie Tabak<br />

Bei Branchenverbänden in den Sektoren Olivenöl und Tafeloliven sowie Tabak kann das<br />

spezifische Ziel gemäß Artikel 108 Absatz 1 Buchstabe c auch mindestens eine der folgenden<br />

Zielsetzungen einschließen:<br />

a) Zusammenfassung und Koordinierung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung<br />

der Mitglieder;<br />

b) gemeinsame Anpassung der Erzeugung und Verarbeitung an die Markterfordernisse und<br />

Verbesserung der Erzeugnisse;<br />

c) Förderung der Rationalisierung und Verbesserung der Erzeugung und Verarbeitung.<br />

Artikel 109e<br />

Anerkennung von Branchenverbänden im Sektor Milch und Milcherzeugnisse<br />

1. Die Mitgliedstaaten können Branchenverbände im Sektor Milch und Milcherzeugnisse<br />

anerkennen, wenn diese Branchenverbände<br />

a) die Anforderungen von Artikel 108 Absatz 2 erfüllen;<br />

b) ihre Tätigkeit in einer oder mehreren Regionen des be<strong>tr</strong>effenden Hoheitsgebiets<br />

ausüben,<br />

c) einen wesentlichen Anteil der in Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe a genannten<br />

Wirtschaftszweige ver<strong>tr</strong>eten;<br />

d) Erzeugnisse im Sektor Milch und Milcherzeugnisse weder selbst erzeugen noch<br />

verarbeiten noch vermarkten.<br />

2. Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass Branchenverbände, die vor dem 2. April 2012<br />

auf der Grundlage nationaler Rechtsvorschriften anerkannt worden sind und die<br />

Bedingungen nach Absatz 1 erfüllen, als nach Artikel 108 Absatz 2 anerkannte<br />

Branchenverbände zu be<strong>tr</strong>achten sind.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 192<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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