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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(47) Die Beihilfe für Magermilch und Magermilchpulver, die in der Europäischen Union<br />

hergestellt wurden und zur Verwendung als Futtermittel sowie zur Verarbeitung zu Kasein<br />

und Kaseinat bestimmt sind, hat sich nicht als wirksam für die Marktstützung erwiesen und<br />

sollte daher ebenso wie die Vorschriften für die Verwendung von Kasein und Kaseinat zur<br />

Käseherstellung aufgehoben werden.<br />

(47a) Nach Artikel 85f der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 gilt die vorübergehende<br />

Pflanzungsrech<strong>tr</strong>egelung bis zum 31. Dezember 2015. Der Beschluss, das<br />

vorübergehende Rebpflanzungsverbot auf Unionsebene zum 31. Dezember 2018<br />

aufzuheben, ist dadurch gerechtfertigt, dass die wesentlichen Ziele der Reform des EU-<br />

Weinmarktes aus dem Jahr 2008 erreicht worden sind, insbesondere der Abbau der seit<br />

langem bestehenden s<strong>tr</strong>ukturellen Überschüsse in der Weinproduktion und die<br />

schrittweise Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktausrichtung des<br />

Weinsektors in der Union. Diese positiven Entwicklungen waren das Ergebnis einer<br />

deutlichen Abnahme der Rebflächen in der gesamten Union, der Aufgabe des Weinbaus<br />

durch die weniger wettbewerbsfähigen Erzeuger sowie des Auslaufens bestimmter<br />

Marktstützungsmaßnahmen, wodurch die Anreize für unrentable Investitionen beseitigt<br />

worden sind. Die Verringerung der Angebotskapazität sowie die Förderung von<br />

S<strong>tr</strong>ukturmaßnahmen und der Weinausfuhren ermöglichten eine bessere Anpassung an<br />

die rückläufige Nachfrage auf Unionsebene, die auf einen allmählichen Rückgang des<br />

Verbrauchs in den Mitgliedstaaten, in denen <strong>tr</strong>aditionell Wein erzeugt wird,<br />

zurückzuführen ist.<br />

(47b) Die Aussicht auf einen allmählichen Anstieg der Nachfrage auf den Weltmärkten bis<br />

2020 bietet jedoch einen Anreiz zur Steigerung der Angebotskapazität und demzufolge zur<br />

Anpflanzung neuer Reben in den nächsten zehn Jahren. Während das Kernziel, die<br />

Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors in der Union zu steigern, verfolgt werden sollte,<br />

um keine Anteile auf den Weltmärkten zu verlieren, kann eine allzu rasche Zunahme der<br />

Neuanpflanzungen von Reben als Reaktion auf die projizierte Entwicklung der<br />

weltweiten Nachfrage mittelfristig erneut zu sehr großen Überkapazitäten auf der<br />

Angebotsseite führen. Im Hinblick auf eine geordnete Zunahme der Anpflanzungen von<br />

Reben im Zei<strong>tr</strong>aum zwischen 2019 und 2024 sollte auf Unionsebene eine neue Regelung<br />

für die Verwaltung der Anpflanzungen geschaffen werden.<br />

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