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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Artikel 108<br />

Branchenverbände<br />

1. Die Mitgliedstaaten können auf An<strong>tr</strong>ag Branchenverbände in einem der in Artikel 1<br />

Absatz 2 genannten Sektoren anerkennen, die<br />

a) aus Ver<strong>tr</strong>etern der mit der Erzeugung von, dem Handel mit und/oder der<br />

Verarbeitung von Erzeugnissen eines oder mehrerer Sektoren zusammenhängenden<br />

Wirtschaftszweigen gebildet werden;<br />

b) auf Initiative aller oder eines Teils der in ihr zusammengeschlossenen<br />

Organisationen oder Vereinigungen gegründet wurden;<br />

c) ein spezifisches Ziel verfolgen, das […] eine oder mehrere der folgenden<br />

Zielsetzungen einschließen kann:<br />

i) dafür sorgen, dass der Wissensstand steigt und Markt und Erzeugung<br />

<strong>tr</strong>ansparenter werden, z.B. durch die Veröffentlichung von Statistiken über<br />

Preise, Mengen und die Dauer von bereits geschlossenen Ver<strong>tr</strong>ägen und durch<br />

Analysen möglicher künftiger Marktentwicklungen auf regionaler oder<br />

nationaler Ebene;<br />

ii) Mitwirkung an einer besseren Koordinierung des Absatzes der Erzeugnisse,<br />

insbesondere durch Marktforschung und -studien;<br />

iii) Ausarbeitung von Standardver<strong>tr</strong>ägen im Einklang mit dem Unionsrecht;<br />

iv) bessere Ausschöpfung des Produktpotenzials;<br />

v) Information und Marktforschung zur Rationalisierung, Verbesserung und<br />

Ausrichtung der Produktion auf Erzeugnisse, die dem Marktbedarf sowie den<br />

Vorlieben und Erwartungen der Verbraucher, insbesondere hinsichtlich der<br />

Qualität, einschließlich der besonderen Merkmale von Erzeugnissen mit<br />

geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe,<br />

und der Umweltfreundlichkeit, besser gerecht werden;<br />

vi) Entwicklung von Verfahren zum geringeren Einsatz von Tierarzneimitteln oder<br />

Pflanzenschutzmitteln und anderen Be<strong>tr</strong>iebsmitteln und zur Sicherstellung der<br />

Produktqualität sowie des Boden- und Gewässerschutzes;<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 186<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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