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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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ABSCHNITT 2<br />

WEIN<br />

Artikel 102<br />

Weinbaukartei und Aufstellung über das Produktionspotenzial<br />

1. Die Mitgliedstaaten führen eine Weinbaukartei, die die jüngsten Informationen über das<br />

Produktionspotenzial enthält.<br />

2. Die Mitgliedstaaten, in denen die Gesam<strong>tr</strong>ebfläche, die mit nach Artikel 63 Absatz 2<br />

klassifizierbaren Kelter<strong>tr</strong>aubensorten bepflanzt ist, weniger als 500 Hektar be<strong>tr</strong>ägt, sind von<br />

der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels festgelegten Verpflichtung ausgenommen.<br />

3. Die Mitgliedstaaten, die in ihren Stützungsprogrammen nach Artikel 44 die Maßnahme<br />

"Ums<strong>tr</strong>ukturierung und Umstellung von Rebflächen" vorsehen, übermitteln der Kommission<br />

bis zum 1. März jedes Jahres eine aktualisierte Aufstellung über ihr Produktionspotenzial<br />

auf der Grundlage der Weinbaukartei.<br />

4. Um […] die Überwachung und Kon<strong>tr</strong>olle des Produktionspotenzials durch die<br />

Mitgliedstaaten zu erleichtern, wird der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen, delegierte<br />

Rechtsakte gemäß Artikel 160 be<strong>tr</strong>effend Vorschriften über den […] Inhalt der<br />

Weinbaukartei und über etwaige Ausnahmen zu erlassen.<br />

5. [...]<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 172<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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