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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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v) Bestimmungen über die Verwendung von Sprachen;<br />

c) fakultative Angaben, insbesondere<br />

i) die bei den fakultativen Angaben zu verwendenden Begriffe und die<br />

Bedingungen für ihre Verwendung;<br />

ii) Bestimmungen, gemäß denen die Erzeugermitgliedstaaten zusätzliche<br />

Vorschriften für die fakultativen Angaben festlegen können;<br />

d) die Aufmachung, insbesondere<br />

i) die Bedingungen für die Verwendung bestimmter Flaschenformen und ein<br />

Verzeichnis bestimmter besonderer Flaschenformen;<br />

ii) die Bedingungen für die Verwendung von "Schaumwein" -Flaschen und -<br />

Verschlüssen;<br />

iii) Bestimmungen, gemäß denen die Erzeugermitgliedstaaten zusätzliche<br />

Vorschriften für die Aufmachung festlegen können;<br />

iv) Bestimmungen über die Verwendung von Sprachen.<br />

3. [...]<br />

4. Um die berechtigten Interessen der Marktteilnehmer sicherzustellen […], kann die<br />

Kommission im Wege von delegierten Rechtsakten Vorschriften über die zeitweilige<br />

Etikettierung und Aufmachung von Weinen mit Ursprungsbezeichnung oder geografischer<br />

Angabe erlassen, wenn diese Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe den<br />

vorgeschriebenen Anforderungen entspricht.<br />

5. […] Um sicherzustellen […], dass Marktteilnehmer nicht benachteiligt werden, kann die<br />

Kommission im Wege von delegierten Rechtsakten Übergangsbestimmungen für Weine<br />

erlassen, die nach den vor dem 1. August 2009 geltenden einschlägigen Vorschriften in<br />

den Verkehr gebracht und etikettiert wurden.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 168<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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