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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Artikel 92<br />

Durchführungsbefugnisse nach dem Prüfverfahren<br />

1. Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten die erforderlichen<br />

Maßnahmen erlassen be<strong>tr</strong>effend das Verfahren für die Prüfung der Schutzan<strong>tr</strong>äge oder die<br />

Genehmigung einer Änderung eines <strong>tr</strong>aditionellen Begriffs sowie das Verfahren für An<strong>tr</strong>äge<br />

be<strong>tr</strong>effend Einspruch oder Löschung, insbesondere be<strong>tr</strong>effend<br />

aa) die Verfahren, die beim An<strong>tr</strong>ag auf Schutz eines <strong>tr</strong>aditionellen Begriffs<br />

einzuhalten sind, einschließlich der Prüfung durch die Kommission, der<br />

Einspruchsverfahren und der Löschungs- und Änderungsverfahren;<br />

a) Dokumentenmuster und Übermittlungsformat;<br />

b) Fristen;<br />

c) die Einzelheiten der Tatsachen, Beweismittel und Nachweise, die zur Stützung des<br />

An<strong>tr</strong>ags zu übermitteln sind;<br />

d) die Durchführungsbestimmungen dafür, die geschützten <strong>tr</strong>aditionellen Begriffe der<br />

Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.<br />

2. Die Kommission beschließt im Wege von Durchführungsrechtsakten, einen An<strong>tr</strong>ag auf<br />

Schutz eines <strong>tr</strong>aditionellen Begriffs oder einen An<strong>tr</strong>ag auf Änderung des geschützten<br />

Begriffs oder auf Löschung des Schutzes eines <strong>tr</strong>aditionellen Begriffs anzunehmen oder<br />

abzulehnen.<br />

3. Die Kommission sieht im Wege von Durchführungsrechtsakten den Schutz <strong>tr</strong>aditioneller<br />

Begriffe vor, für die der Schutzan<strong>tr</strong>ag angenommen wurde, insbesondere, indem diese<br />

Begriffe gemäß Artikel 89 eingeteilt und eine Begriffsbestimmung und/oder die<br />

Verwendungsbedingungen veröffentlicht wird/werden.<br />

4. Die Durchführungsrechtsakte gemäß den Absätzen 1, 2 und […] 3 des vorliegenden<br />

Artikels werden gemäß dem in Artikel 162 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 161<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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