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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Artikel 88<br />

Sonstige Durchführungsbefugnisse<br />

Wird ein Einspruch für unzulässig befunden, so beschließt die Kommission im Wege von<br />

Durchführungsrechtsakten, die ohne Anwendung des in Artikel 162 Absatz 2 oder 3 genannten<br />

Verfahrens erlassen werden, ihn als unzulässig abzulehnen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 158<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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