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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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) die Art des An<strong>tr</strong>agstellers, der den Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder<br />

geografischen Angabe bean<strong>tr</strong>agen kann;<br />

c) die Bedingungen, die beim An<strong>tr</strong>ag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder<br />

geografischen Angabe, bei den nationalen Vorverfahren, der Prüfung durch die<br />

Kommission, dem Einspruchverfahren und den Verfahren zur Änderung, Löschung<br />

und Umwandlung von geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geschützten<br />

geografischen Angaben einzuhalten sind;<br />

d) die Bedingungen für grenzübergreifende An<strong>tr</strong>äge;<br />

e) die Bedingungen für An<strong>tr</strong>äge be<strong>tr</strong>effend geografische Gebiete in Drittländern;<br />

f) den Zeitpunkt, ab dem der Schutz oder die Änderung eines Schutzes gilt;<br />

g) die Bedingungen für Änderungen von Produktspezifikationen.<br />

5. Um […] einen angemessenen Schutz sicherzustellen, wird der […] Kommission die<br />

Befugnis über<strong>tr</strong>agen, […] delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 160 zu erlassen, um<br />

Einschränkungen hinsichtlich des geschützten Namens festzulegen.<br />

6. […] Um sicherzustellen […], dass die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden nicht<br />

durch die Anwendung dieses Unterabschnitts hinsichtlich der Weinnamen benachteiligt<br />

werden, denen der Schutz vor dem 1. August 2009 gewährt wurde oder deren Schutz vor<br />

demselben Zeitpunkt bean<strong>tr</strong>agt wurde, wird der […] Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen,<br />

[…] delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 160 zu erlassen mit Übergangsbestimmungen<br />

be<strong>tr</strong>effend<br />

a) Weinnamen, die von den Mitgliedstaaten bis zum 1. August 2009 als<br />

Ursprungsbezeichnungen oder geografische Angaben anerkannt worden sind, und<br />

Weinnamen, deren Schutz vor demselben Zeitpunkt bean<strong>tr</strong>agt wurde;<br />

b) [...]<br />

c) vor einem bestimmten Zeitpunkt auf den Markt gebrachte oder etikettierte Weine und<br />

d) Änderungen der Produktspezifikationen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 156<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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