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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(33) Die Erzeugung von Obst und Gemüse ist unvorhersehbar, und es handelt sich um leicht<br />

verderbliche Erzeugnisse. Selbst geringe Überschüsse können den Markt erheblich stören.<br />

Daher sollten Maßnahmen zur Krisenbewältigung eingeführt und weiterhin in operationelle<br />

Programme aufgenommen werden.<br />

(34) Im Zuge der Erzeugung und Vermarktung von Obst und Gemüse sollte den ökologischen<br />

Belangen sowohl bei den Anbauverfahren als auch bei der Abfallverwertung sowie bei der<br />

Beseitigung der aus dem Markt genommenen Erzeugnisse in vollem Umfang Rechnung<br />

ge<strong>tr</strong>agen werden, insbesondere was den Gewässerschutz, die Erhaltung der biologischen<br />

Vielfalt und die Landschaftspflege anbelangt.<br />

(35) Eine Unterstützung für die Gründung von Erzeugergruppierungen sollte für alle Sektoren in<br />

den Mitgliedstaaten im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums gewährt<br />

werden. […] Die besondere Unterstützung für den Sektor Obst und Gemüse sollte daher<br />

abgeschafft werden.<br />

(36) Damit das Verantwortungsbewusstsein der Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und<br />

Gemüse hinsichtlich ihrer finanziellen Entscheidungen gestärkt wird und die ihnen<br />

gewährten öffentlichen Mittel für zukunftsweisende Aufgaben eingesetzt werden, sollten<br />

Bedingungen für die Verwendung dieser Mittel festgelegt werden. Dafür ist die<br />

Kofinanzierung der von den Erzeugerorganisationen eingerichteten Be<strong>tr</strong>iebsfonds eine<br />

geeignete Lösung. In bestimmten Fällen sollten zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten<br />

erlaubt werden. Be<strong>tr</strong>iebsfonds sollten nur zur Finanzierung operationeller Programme im<br />

Obst- und Gemüsesektor verwendet werden. Zur Eindämmung der EU-Ausgaben sollte die<br />

Beihilfe für die Erzeugerorganisationen, die einen Be<strong>tr</strong>iebsfonds einrichten, einen<br />

bestimmten Höchstbe<strong>tr</strong>ag nicht überschreiten dürfen.<br />

(37) In Regionen, in denen die Erzeuger des Obst- und Gemüsesektors nur in geringem Umfang<br />

organisiert sind, sollten zusätzliche einzelstaatliche Finanzbeihilfen gewährt werden dürfen.<br />

Im Falle von s<strong>tr</strong>ukturell besonders benachteiligten Mitgliedstaaten sollte die Europäische<br />

Union diese Beihilfen zurückerstatten.<br />

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