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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Artikel 77<br />

Homonyme<br />

1. Bei der Ein<strong>tr</strong>agung eines Namens, für den ein An<strong>tr</strong>ag gestellt wurde und der mit einem nach<br />

dieser Verordnung bereits einge<strong>tr</strong>agenen Namen ganz oder teilweise gleichlautend ist, sind<br />

die örtlichen und <strong>tr</strong>aditionellen Gebräuche und etwaige Verwechslungsgefahren gebührend<br />

zu beachten.<br />

Ein gleichlautender Name, der den Verbraucher zu der irrigen Annahme verleitet, dass die<br />

Erzeugnisse aus einem anderen Gebiet stammen, wird nicht einge<strong>tr</strong>agen, auch wenn er in<br />

Bezug auf das Gebiet, die Gegend oder den Ort, aus dem/der diese Erzeugnisse stammen,<br />

zu<strong>tr</strong>effend ist.<br />

[…] Ein einge<strong>tr</strong>agener gleichlautender Name […] darf nur dann verwendet werden, wenn<br />

der später einge<strong>tr</strong>agene gleichlautende Name in der Praxis deutlich von dem bereits<br />

einge<strong>tr</strong>agenen Namen zu unterscheiden ist, wobei sichergestellt sein muss, dass die<br />

be<strong>tr</strong>offenen Erzeuger gerecht behandelt und die Verbraucher nicht irregeführt werden.<br />

2. Absatz 1 findet entsprechend Anwendung, wenn ein Name, für den ein An<strong>tr</strong>ag gestellt<br />

wurde, ganz oder teilweise mit einer geografischen Angabe gleichlautend ist, die als solche<br />

durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten geschützt ist.<br />

3. Enthält der Name einer Kelter<strong>tr</strong>aubensorte eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder eine<br />

geschützte geografische Angabe oder besteht er daraus, so darf dieser Name nicht zur<br />

Etikettierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verwendet werden. Um bestehenden<br />

Etikettierungspraktiken Rechnung zu <strong>tr</strong>agen, wird der […] Kommission die Befugnis<br />

über<strong>tr</strong>agen, delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 160 zu erlassen, mit denen Ausnahmen<br />

von dieser Regel festgelegt werden […].<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 149<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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