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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Artikel 75<br />

Einspruchsverfahren<br />

Innerhalb von zwei Monaten ab der Veröffentlichung des einzigen Dokuments gemäß Artikel 71<br />

Absatz 1 Buchstabe d kann jeder Mitgliedstaat oder jedes Drittland oder jede natürliche oder<br />

juristische Person mit einem berechtigten Interesse, die in einem anderen als dem an<strong>tr</strong>agstellenden<br />

Mitgliedstaat oder in einem Drittland ansässig oder niedergelassen ist, Einspruch gegen den<br />

beabsichtigten Schutz einlegen, indem bei der Kommission eine ordnungsgemäß begründete<br />

Erklärung zu den in diesem Unterabschnitt festgelegten Bedingungen für die Inanspruchnahme des<br />

Schutzes eingereicht wird.<br />

Bei natürlichen oder juristischen Personen, die in einem Drittland ansässig oder niedergelassen sind,<br />

erfolgt die Einreichung innerhalb der zweimonatigen Frist gemäß Absatz 1 entweder direkt oder<br />

über die Behörden des be<strong>tr</strong>effenden Drittlands.<br />

Artikel 76<br />

Entscheidung über den Schutz<br />

Auf der Grundlage der der Kommission nach Abschluss des Einspruchsverfahrens gemäß<br />

Artikel 75 vorliegenden Informationen beschließt die Kommission im Wege […] von<br />

Durchführungsrechtsakten, entweder die Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe, die die<br />

Bedingungen dieses Unterabschnitts erfüllt und mit dem Unionsrecht vereinbar ist, zu schützen oder<br />

den An<strong>tr</strong>ag abzulehnen, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind.<br />

Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 162 Absatz 2<br />

erlassen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 148<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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