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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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ii) bei Weinen mit geografischer Angabe eine Beschreibung ihrer wichtigsten<br />

analytischen Eigenschaften sowie eine Bewertung oder die Angabe ihrer<br />

organoleptischen Eigenschaften;<br />

c) gegebenenfalls die spezifischen önologischen Verfahren zur Weinbereitung sowie<br />

die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung;<br />

d) die Abgrenzung des be<strong>tr</strong>effenden geografischen Gebiets;<br />

e) den Höchster<strong>tr</strong>ag je Hektar;<br />

f) eine Angabe der Kelter<strong>tr</strong>aubensorte oder -sorten, aus denen der Wein/die Weine<br />

gewonnen wurde/wurden;<br />

g) Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Artikel 70 Absatz 1<br />

Buchstabe a Ziffer i beziehungsweise Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i<br />

ergibt;<br />

h) geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationalen Rechtsvorschriften oder<br />

— sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen — von Organisationen, die<br />

geschützte Ursprungsbezeichnungen oder geschützte geografische Angaben<br />

verwalten, wobei darauf zu achten ist, dass diese Anforderungen objektiv und<br />

nichtdiskriminierend sowie mit dem Unionsrecht vereinbar sind;<br />

i) den Namen und die Anschrift der Behörden oder Stellen, die die Einhaltung der<br />

Bestimmungen der Produktspezifikation kon<strong>tr</strong>ollieren, und ihre besonderen<br />

Aufgaben.<br />

3. Be<strong>tr</strong>ifft der Schutzan<strong>tr</strong>ag ein geografisches Gebiet in einem Drittland, so muss er zusätzlich<br />

zu den Angaben gemäß den Absätzen 1 und 2 den Nachweis enthalten, dass der be<strong>tr</strong>effende<br />

Name in seinem Ursprungsland geschützt ist.<br />

Artikel 72<br />

An<strong>tr</strong>agsteller<br />

1. Jede interessierte Gruppe von Erzeugern oder in ordnungsgemäß gerechtfertigten<br />

Ausnahmefällen ein Einzelerzeuger kann den Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder<br />

geografischen Angabe bean<strong>tr</strong>agen. Andere interessierte Parteien können sich am An<strong>tr</strong>ag<br />

beteiligen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 145<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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