27.12.2013 Aufrufe

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. Die Kommission erlässt erforderlichenfalls im Wege von Durchführungsrechtsakten die<br />

Verfahren gemäß Artikel 59 Absatz 3 Buchstabe d für die in Anhang VI Teil II genannten<br />

Erzeugnisse. Diese Verfahren gründen sich auf jegliche einschlägigen Verfahren, die von<br />

der OIV empfohlen und veröffentlicht worden sind, es sei denn, diese wären für die<br />

Erreichung des verfolgten legitimen Ziels wirkungslos oder ungeeignet. Diese<br />

Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 162 Absatz 2<br />

erlassen.<br />

Bis zur Festlegung dieser Vorschriften sind die vom be<strong>tr</strong>effenden Mitgliedstaat<br />

zugelassenen Verfahren anzuwenden.<br />

Artikel 63<br />

Kelter<strong>tr</strong>aubensorten<br />

1. Die in Anhang VI Teil II aufgeführten und in der Union hergestellten Erzeugnisse müssen<br />

von Kelter<strong>tr</strong>aubensorten stammen, die gemäß Absatz 2 dieses Artikels klassifiziert werden<br />

können.<br />

2. Unbeschadet der Bestimmungen von Absatz 3 erstellen die Mitgliedstaaten eine<br />

Klassifizierung der Kelter<strong>tr</strong>aubensorten, die in ihrem Hoheitsgebiet zum Zwecke der<br />

Weinherstellung angepflanzt, wiederangepflanzt oder veredelt werden dürfen.<br />

Von den Mitgliedstaaten dürfen nur solche Kelter<strong>tr</strong>aubensorten in die Klassifizierung<br />

aufgenommen werden, die die folgenden Bedingungen erfüllen:<br />

a) Die be<strong>tr</strong>effende Kelter<strong>tr</strong>aubensorte gehört der Art Vitis vinifera an oder stammt aus<br />

einer Kreuzung der Art Vitis vinifera mit anderen Arten der Gattung Vitis;<br />

b) die be<strong>tr</strong>effende Kelter<strong>tr</strong>aubensorte gehört keiner der folgenden Arten an: Noah,<br />

Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> <s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>1<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!