27.12.2013 Aufrufe

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

c) der Notwendigkeit, dass die Erzeuger die Erzeugnis- und Anbaumerkmale<br />

mitteilen, und des Interesses der Verbraucher an einer sachdienlichen, <strong>tr</strong>ansparenten<br />

Produktinformation, zu der insbesondere Angaben über den Erzeugungsort des<br />

landwirtschaftlichen Erzeugnisses gehören, die je nach Fall auf der angemessenen<br />

geografischen Ebene festzulegen sind, wobei eine übermäßige Mehrbelastung zu<br />

vermeiden ist;<br />

d) der bestehenden Verfahren zur Bestimmung der physikalischen, chemischen und<br />

organoleptischen Produkteigenschaften;<br />

e) der Normenempfehlungen der internationalen Gremien.<br />

Artikel 59a<br />

Zusätzliche Anforderungen für die Vermarktung von Erzeugnissen des Sektors Obst<br />

und Gemüse<br />

Ungeachtet der Anforderungen aufgrund der in Artikel 59 genannten Vermarktungsnormen<br />

dürfen Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse, die frisch an den Verbraucher verkauft<br />

werden sollen, nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie in einwandfreiem Zustand,<br />

unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind und das Ursprungsland angegeben ist.<br />

Artikel 60<br />

Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen für bestimmte Sektoren<br />

und Erzeugnisse<br />

1. Ungeachtet des Artikels 59 Absatz 1a gelten die […] Begriffsbestimmungen,<br />

Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen des Anhangs VI für die folgenden Sektoren<br />

oder Erzeugnisse:<br />

a) Olivenöl und Tafeloliven;<br />

b) Wein;<br />

c) Rindfleisch;<br />

d) Milch und Milcherzeugnisse, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;<br />

e) Geflügelfleisch und Eier;<br />

f) S<strong>tr</strong>eichfette, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 128<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!