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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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3. Die Mitgliedstaaten veröffentlichen die gemäß Absatz 2 erlassenen Beschlüsse unter<br />

Angabe der Gründe für diese Beschlüsse. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission<br />

unverzüglich die diesbezüglichen Beschlüsse und Begründungen mit.<br />

Artikel 54c<br />

Erteilung von Genehmigungen<br />

1. Übersteigt in einem bestimmten Jahr die Gesamtfläche, für die förderfähige An<strong>tr</strong>äge<br />

gestellt wurden, nicht die von dem Mitgliedstaat zur Verfügung gestellte Fläche, so<br />

werden alle entsprechenden An<strong>tr</strong>äge angenommen.<br />

Die Mitgliedstaaten können die in Einklang mit Artikel 54a Absatz 2 festgelegten<br />

Kriterien als Beihilfefähigkeitskriterien anwenden.<br />

2. Übersteigt in einem bestimmten Jahr die Gesamtfläche, für die förderfähige An<strong>tr</strong>äge<br />

gestellt wurden, die von dem Mitgliedstaat zur Verfügung gestellte Fläche, so werden die<br />

Genehmigungen nach Maßgabe folgender Prioritätskriterien erteilt:<br />

a) Erzeuger, die erstmals Reben anpflanzen, über angemessenes fachliches Können<br />

und Wissen verfügen und den Be<strong>tr</strong>ieb als Inhaber bewirtschaften (neue<br />

Marktteilnehmer);<br />

b) Flächen, auf denen Anpflanzungen von Reben zur Erhaltung der Umwelt<br />

bei<strong>tr</strong>agen;<br />

c) Flächen, die im Rahmen von Flurbereinigungsprojekten neu bepflanzt werden;<br />

d) Flächen, die aufgrund einer Enteignung im öffentlichen Interesse nach Maßgabe<br />

des geltenden innerstaatlichen Rechts neu bepflanzt werden;<br />

e) Vorhaben zur Entwicklung oder Wiederbepflanzung mit einer aussagekräftigen<br />

Bewertung ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit;<br />

f) Nichtvorliegen der Gefahr eines Missbrauchs des Ansehens geschützter<br />

Ursprungsbezeichnungen;<br />

g) Potenzial zur Verbesserung der Qualität von Erzeugnissen mit geografischen<br />

Angaben.<br />

3. Die Mitgliedstaaten veröffentlichen die in Absatz 2 genannten Kriterien. Die<br />

Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Kriterien unverzüglich mit.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 115<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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