7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium
7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium 7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium
UNTERABSCHNITT 3 VERFAHRENSVORSCHRIFTEN Artikel 50 Delegierte Befugnisse […] Um sicherzustellen […], dass die Stützungsprogramme der Mitgliedstaaten für Wein ihre Ziele erreichen und die Finanzmittel der Europäischen Union […] effizient und wirksam verwendet werden, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 160 delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Vorschriften festgelegt werden a) über die Verantwortung für die Ausgaben zwischen dem Zeitpunkt des Eingangs der Stützungsprogramme bzw. von Änderungen der Stützungsprogramme bei der Kommission und dem Zeitpunkt ihres Geltungsbeginns; b) über die […] Ausgaben und Maßnahmen, die in die Stützungsprogramme der Mitgliedstaaten aufgenommen werden können, und die Möglichkeit von Zahlungen über Versicherungsmittler im Falle der Stützung gemäß Artikel 47 […]; c) [...] d) [….] das Erfordernis der Stellung einer Sicherheit, wenn ein Beihilfevorschuss gezahlt wird, e) [...] f) […] über die Verhütung […] der Doppelfinanzierung […] zwischen [...]] i) den verschiedenen Maßnahmen des Stützungsprogramms eines Mitgliedstaats für Wein und ii) dem Stützungsprogramm eines Mitgliedstaats für Wein und dessen Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bzw. Förderprogrammen; trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 108 ANLAGE DGB 1 B DE
g) über die Beseitigung der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung durch die Erzeuger, die Ausnahmen von dieser Verpflichtung, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, und Bestimmungen für die freiwillige Zertifizierung von Brennern; h) […] die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, in ihren Programmen die Voraussetzungen für das reibungslose Funktionieren [...] der Stützungsmaßnahmen festzulegen [...]. i) [...] Artikel 51 Durchführungsbefugnisse nach dem Prüfverfahren Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten Maßnahmen erlassen, die Folgendes betreffen: a) die Vorlage der Stützungsprogramme, die entsprechende Finanzplanung sowie die Neufassung der Stützungsprogramme; b) Antrags-, […] Auswahl- und Zahlungsverfahren; c) die Vorlage, das Format und den Inhalt der Berichte über die und der Bewertungen der Stützungsprogramme der Mitgliedstaaten […]; d) die […] Festsetzung der Beihilfesätze für die grüne Weinlese und die Destillation der Nebenerzeugnisse durch die Mitgliedstaaten; e) […] das Finanzmanagement und die Vorschriften betreffend die Anwendung der Stützungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten; f) die Verfahren für die Stellung der Sicherheit und den Betrag dieser Sicherheit, wenn ein Beihilfevorschuss gezahlt wird […]. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 162 Absatz 2 erlassen. trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 109 ANLAGE DGB 1 B DE
- Seite 57 und 58: Artikel 4 Anpassungen des Schemas d
- Seite 59 und 60: Artikel 7 Standardqualität von Rei
- Seite 61 und 62: Artikel 9a Handelsklassenschemata d
- Seite 63 und 64: Artikel 12 Eröffnung und Beenden d
- Seite 65 und 66: Artikel 14 Preise der öffentlichen
- Seite 67 und 68: ABSCHNITT 3 BEIHILFE FÜR DIE PRIVA
- Seite 69 und 70: ABSCHNITT 4 GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
- Seite 71 und 72: ) [...] c) Vorschriften über die L
- Seite 73 und 74: 9. [...] Artikel 19 Durchführungsb
- Seite 75 und 76: l) die Anwendung der Handelsklassen
- Seite 77 und 78: KAPITEL II BEIHILFEREGLUNGEN ABSCHN
- Seite 79 und 80: Maßnahmen zur Festsetzung des Mind
- Seite 81 und 82: c) [...] 4. Um die […] Regelung b
- Seite 83 und 84: 2. […] Um die Entwicklung bei den
- Seite 85 und 86: ABSCHNITT 2 BEIHILFEN IM SEKTOR OLI
- Seite 87 und 88: Artikel 29 Durchführungsbefugnisse
- Seite 89 und 90: 2. Die Krisenprävention und das Kr
- Seite 91 und 92: 3. Auf Antrag einer Erzeugerorganis
- Seite 93 und 94: Artikel 34 Nationaler Rahmen und na
- Seite 95 und 96: c) die finanzielle Beihilfe der EU
- Seite 97 und 98: f) die Transport-, Sortier- und Ver
- Seite 99 und 100: Artikel 39 Einreichung von Stützun
- Seite 101 und 102: UNTERABSCHNITT 2 BESONDERE STÜTZUN
- Seite 103 und 104: 5. Der den Erzeugern gewährte Ausg
- Seite 105 und 106: 3. Eine Unterstützung für Ernteve
- Seite 107: Die Höhe der Beihilfe wird je % vo
- Seite 111 und 112: Artikel 53 Delegierte Befugnisse 1.
- Seite 113 und 114: TEIL II TITEL I KAPITEL III (neu) R
- Seite 115 und 116: 3. Die Mitgliedstaaten veröffentli
- Seite 117 und 118: Artikel 54f Geltungsdauer Die Regel
- Seite 119 und 120: Artikel 54j Durchführungsbefugniss
- Seite 121 und 122: Artikel 54l Durchführungsbefugniss
- Seite 123 und 124: UNTERABSCHNITT 2 [...] Artikel 56 [
- Seite 125 und 126: UNTERABSCHNITT 3 SEKTOR- ODER ERZEU
- Seite 127 und 128: h) [...] i) die Häufigkeit der Ein
- Seite 129 und 130: 2. Eine Begriffsbestimmung, Bezeich
- Seite 131 und 132: 3. Die Kommission erlässt erforder
- Seite 133 und 134: Artikel 64 Besondere Verwendung von
- Seite 135 und 136: UNTERABSCHNITT 4 VERMARKTUNGSNORMEN
- Seite 137 und 138: UNTERABSCHNITT 4a FAKULTATIVE VORBE
- Seite 139 und 140: Artikel 67d Einführung und Änderu
- Seite 141 und 142: eb) bei Fehlen einer diesbezüglich
- Seite 143 und 144: UNTERABSCHNITT 2 URSPRUNGSBEZEICHNU
- Seite 145 und 146: ii) bei Weinen mit geografischer An
- Seite 147 und 148: 3. Ist der Mitgliedstaat der Auffas
- Seite 149 und 150: Artikel 77 Homonyme 1. Bei der Eint
- Seite 151 und 152: Artikel 79 Beziehung zu Marken 1. [
- Seite 153 und 154: Artikel 81 Verzeichnis Die Kommissi
- Seite 155 und 156: Artikel 85 Gebühren Die Mitgliedst
- Seite 157 und 158: Artikel 87 Durchführungsbefugnisse
UNTERABSCHNITT 3<br />
VERFAHRENSVORSCHRIFTEN<br />
Artikel 50<br />
Delegierte Befugnisse<br />
[…] Um sicherzustellen […], dass die Stützungsprogramme der Mitgliedstaaten für Wein ihre<br />
Ziele erreichen und die Finanzmittel der Europäischen Union […] effizient und wirksam verwendet<br />
werden, wird der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen, gemäß Artikel 160 delegierte Rechtsakte zu<br />
erlassen, mit denen Vorschriften festgelegt werden<br />
a) über die Verantwortung für die Ausgaben zwischen dem Zeitpunkt des Eingangs der<br />
Stützungsprogramme bzw. von Änderungen der Stützungsprogramme bei der Kommission<br />
und dem Zeitpunkt ihres Geltungsbeginns;<br />
b) über die […] Ausgaben und Maßnahmen, die in die Stützungsprogramme der<br />
Mitgliedstaaten aufgenommen werden können, und die Möglichkeit von Zahlungen über<br />
Versicherungsmittler im Falle der Stützung gemäß Artikel 47 […];<br />
c) [...]<br />
d) [….] das Erfordernis der Stellung einer Sicherheit, wenn ein Beihilfevorschuss gezahlt wird,<br />
e) [...]<br />
f) […] über die Verhütung […] der Doppelfinanzierung […] zwischen [...]]<br />
i) den verschiedenen Maßnahmen des Stützungsprogramms eines Mitgliedstaats für<br />
Wein und<br />
ii) dem Stützungsprogramm eines Mitgliedstaats für Wein und dessen Programmen<br />
zur Entwicklung des ländlichen Raums bzw. Förderprogrammen;<br />
<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 108<br />
ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE