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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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4. Die be<strong>tr</strong>effenden Mitgliedstaaten richten ein auf objektiven Kriterien basierendes System<br />

ein, das sicherstellt, dass die Maßnahme zur Unterstützung der grünen Weinlese nicht zu<br />

einem Ausgleich für einzelne Weinerzeuger über die in Absatz 3 Unterabsatz 2 […]<br />

festgesetzte Obergrenze hinaus führt.<br />

Artikel 46<br />

Fonds auf Gegenseitigkeit<br />

1. Mit der Unterstützung für die Errichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit sollen Weinbauern<br />

unterstützt werden, die sich gegen Marktschwankungen absichern wollen.<br />

2. Die Unterstützung für die Errichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit kann als befristete und<br />

degressiv gestaffelte Beihilfe zur Deckung der Verwaltungskosten der Fonds gewährt<br />

werden.<br />

Artikel 47<br />

Ernteversicherung<br />

1. Die Unterstützung für Ernteversicherungen soll zur Sicherung der Erzeugereinkommen<br />

bei<strong>tr</strong>agen, wenn diese durch Naturkatas<strong>tr</strong>ophen, widrige Witterungsverhältnisse,<br />

Krankheiten oder Schädlingsbefall beein<strong>tr</strong>ächtigt werden.<br />

2. Die Unterstützung für Ernteversicherungen kann als finanzieller Bei<strong>tr</strong>ag der Union gewährt<br />

werden, der folgende Obergrenzen nicht überschreiten darf:<br />

a) 80 % der Kosten der Versicherungsprämien, die von den Erzeugern zur Versicherung<br />

gegen Verluste aufgrund von Naturkatas<strong>tr</strong>ophen gleichzusetzenden widrigen<br />

Witterungsverhältnissen gezahlt werden;<br />

b) 50 % der Kosten der Versicherungsprämien, die von den Erzeugern gezahlt werden<br />

zur Versicherung gegen<br />

i) Verluste gemäß Buchstabe a und sonstige durch widrige Witterungsverhältnisse<br />

bedingte Verluste;<br />

ii) durch Tiere, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall bedingte Verluste.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 104<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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