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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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f) Ernteversicherung gemäß Artikel 47,<br />

g) Investitionen gemäß Artikel 48,<br />

h) Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 49.<br />

Artikel 41<br />

Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme<br />

1. Die verfügbaren EU-Finanzmittel werden im Rahmen der in Anhang IV aufgeführten<br />

Haushaltsobergrenzen zugewiesen.<br />

2. Die EU-Unterstützung wird nur gewährt für die förderfähigen Ausgaben, die nach<br />

Einreichung des jeweiligen Stützungsprogramms getätigt werden.<br />

3. Die Mitgliedstaaten beteiligen sich nicht an den Kosten der Maßnahmen, die von der Union<br />

im Rahmen der Stützungsprogramme finanziert werden.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 100<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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