FIFA Organisationsreglement (FOR).indd - FIFA.com
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36 III. <strong>FIFA</strong>-ORGANISATION: AUFGABEN, BEFUGNISSE, ZUSTÄNDIGKEITEN UND ORGANISATION<br />
7.7.2 In betrieblicher Hinsicht hat die Kommission insbesondere folgende<br />
Aufgaben:<br />
a) das interne Kontrollumfeld zu überwachen,<br />
b) jährlich die Wirksamkeit der Risikobeurteilung, des Risikomanagements<br />
und des internen Kontrollsystems zu überprüfen,<br />
c) die Berichte und Wirksamkeit der internen Kontrollfunktion zu<br />
prüfen,<br />
d) weitere Punkte im Zusammenhang mit der Überwachung der<br />
<strong>FIFA</strong>-Finanzen zu behandeln,<br />
e) die Berichte des externen Buchprüfers zu prüfen und angemessene<br />
Massnahmen zu ergreifen, wenn Mängel bei internen<br />
Kontrollen oder Verfahren festgestellt werden,<br />
f) mindestens einmal pro Jahr Steuerbelange zu prüfen, einschliesslich<br />
des Stands der Einkommenssteuerreserven und<br />
amtlicher Steuerprüfungen sowie der Entwicklungen in diesem<br />
Bereich.<br />
7.7.3 Bei der Finanzberichterstattung hat die Kommission insbesondere<br />
folgende Aufgaben:<br />
a) sicherzustellen, dass die Jahresrechnungen und alle anderen veröffentlichten<br />
Finanzinformationen wahrheitsgetreu sind,<br />
b) die Einhaltung der geltenden Rechnungslegungsstandards zu<br />
gewährleisten,<br />
c) in Zusammenarbeit mit den externen Buchprüfern für eine ordnungsgemässe<br />
Prüfung der Jahresrechnung zu sorgen,<br />
d) wichtige Punkte zu den Rechnungslegungs-Richtlinien und zur<br />
Präsentation der Jahresrechnungen, einschliesslich wichtiger<br />
Änderungen oder Anwendungen von Rechnungslegungs-<br />
Grundsätzen, zu prüfen,<br />
e) der <strong>FIFA</strong>-Finanzkommission und dem <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitee eine<br />
Einschätzung zur Genehmigung der Jahresrechnung abzugeben,<br />
f) mindestens einmal pro Jahr Transaktionen nahestehender Parteien<br />
zu kontrollieren und zu überprüfen.