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FIFA Organisationsreglement (FOR).indd - FIFA.com

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36 III. <strong>FIFA</strong>-ORGANISATION: AUFGABEN, BEFUGNISSE, ZUSTÄNDIGKEITEN UND ORGANISATION<br />

7.7.2 In betrieblicher Hinsicht hat die Kommission insbesondere folgende<br />

Aufgaben:<br />

a) das interne Kontrollumfeld zu überwachen,<br />

b) jährlich die Wirksamkeit der Risikobeurteilung, des Risikomanagements<br />

und des internen Kontrollsystems zu überprüfen,<br />

c) die Berichte und Wirksamkeit der internen Kontrollfunktion zu<br />

prüfen,<br />

d) weitere Punkte im Zusammenhang mit der Überwachung der<br />

<strong>FIFA</strong>-Finanzen zu behandeln,<br />

e) die Berichte des externen Buchprüfers zu prüfen und angemessene<br />

Massnahmen zu ergreifen, wenn Mängel bei internen<br />

Kontrollen oder Verfahren festgestellt werden,<br />

f) mindestens einmal pro Jahr Steuerbelange zu prüfen, einschliesslich<br />

des Stands der Einkommenssteuerreserven und<br />

amtlicher Steuerprüfungen sowie der Entwicklungen in diesem<br />

Bereich.<br />

7.7.3 Bei der Finanzberichterstattung hat die Kommission insbesondere<br />

folgende Aufgaben:<br />

a) sicherzustellen, dass die Jahresrechnungen und alle anderen veröffentlichten<br />

Finanzinformationen wahrheitsgetreu sind,<br />

b) die Einhaltung der geltenden Rechnungslegungsstandards zu<br />

gewährleisten,<br />

c) in Zusammenarbeit mit den externen Buchprüfern für eine ordnungsgemässe<br />

Prüfung der Jahresrechnung zu sorgen,<br />

d) wichtige Punkte zu den Rechnungslegungs-Richtlinien und zur<br />

Präsentation der Jahresrechnungen, einschliesslich wichtiger<br />

Änderungen oder Anwendungen von Rechnungslegungs-<br />

Grundsätzen, zu prüfen,<br />

e) der <strong>FIFA</strong>-Finanzkommission und dem <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitee eine<br />

Einschätzung zur Genehmigung der Jahresrechnung abzugeben,<br />

f) mindestens einmal pro Jahr Transaktionen nahestehender Parteien<br />

zu kontrollieren und zu überprüfen.

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