FIFA Organisationsreglement (FOR).indd - FIFA.com
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34 III. <strong>FIFA</strong>-ORGANISATION: AUFGABEN, BEFUGNISSE, ZUSTÄNDIGKEITEN UND ORGANISATION<br />
7.3.6 Ist zu einem Geschäft eine Abstimmung notwendig, gilt die<br />
einfache Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen. Jedes<br />
Kommissionsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gibt die<br />
Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Es wird offen abgestimmt.<br />
Geheime Abstimmungen sind verboten.<br />
7.3.7 Die Kommissionssitzungen sind vertraulich.<br />
7.3.8 Der Vorsitzende trifft sich periodisch einzeln mit den massgeblichen<br />
<strong>FIFA</strong>-Direktoren und dem externen Buchprüfer. Solange die Kommission<br />
keinen anderslautenden Beschluss fasst, können erforderliche oder von<br />
der Kommission zugelassene Handlungen auch ohne eine Sitzung mit<br />
allen Mitgliedern ergriffen werden, wenn alle Mitglieder diesen schriftlich<br />
zustimmen. Die schriftliche Zustimmung wird zusammen mit dem<br />
Sitzungsprotokoll der Kommission aufbewahrt.<br />
7.3.9 Von jeder Sitzung ist ein Protokoll zu erstellen.<br />
7.3.10 Die Kommission prüft und genehmigt das Protokoll, das vom <strong>FIFA</strong>-<br />
Generalsekretär aufbewahrt wird. Das <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitee erhält Kopien<br />
des Protokolls.<br />
7.4 Pflichten der Kommissionsmitglieder<br />
7.4.1 Die Kommissionsmitglieder nehmen persönlich an den Sitzungen teil.<br />
7.4.2 Die Kommissionsmitglieder üben ihre Kommissionstätigkeit im<br />
Geiste gegenseitiger Achtung und zum Wohl der <strong>FIFA</strong> aus. Sie lesen die<br />
Tagesordnung und die zugestellten Unterlagen vor der Sitzung sorgfältig<br />
durch. Sie beteiligen sich aktiv an den Debatten.<br />
7.4.3 Ist ein Mitglied in einer Angelegenheit aufgrund seiner Person oder<br />
der vertretenen Interessen direkt oder indirekt betroffen („befangen“),<br />
tritt das Mitglied bei einer Abstimmung in den Ausstand. Eine solche<br />
Befangenheit ist dem Vorsitzenden vor Sitzungsbeginn mitzuteilen.