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FIFA Organisationsreglement (FOR).indd - FIFA.com

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34 III. <strong>FIFA</strong>-ORGANISATION: AUFGABEN, BEFUGNISSE, ZUSTÄNDIGKEITEN UND ORGANISATION<br />

7.3.6 Ist zu einem Geschäft eine Abstimmung notwendig, gilt die<br />

einfache Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen. Jedes<br />

Kommissionsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gibt die<br />

Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Es wird offen abgestimmt.<br />

Geheime Abstimmungen sind verboten.<br />

7.3.7 Die Kommissionssitzungen sind vertraulich.<br />

7.3.8 Der Vorsitzende trifft sich periodisch einzeln mit den massgeblichen<br />

<strong>FIFA</strong>-Direktoren und dem externen Buchprüfer. Solange die Kommission<br />

keinen anderslautenden Beschluss fasst, können erforderliche oder von<br />

der Kommission zugelassene Handlungen auch ohne eine Sitzung mit<br />

allen Mitgliedern ergriffen werden, wenn alle Mitglieder diesen schriftlich<br />

zustimmen. Die schriftliche Zustimmung wird zusammen mit dem<br />

Sitzungsprotokoll der Kommission aufbewahrt.<br />

7.3.9 Von jeder Sitzung ist ein Protokoll zu erstellen.<br />

7.3.10 Die Kommission prüft und genehmigt das Protokoll, das vom <strong>FIFA</strong>-<br />

Generalsekretär aufbewahrt wird. Das <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitee erhält Kopien<br />

des Protokolls.<br />

7.4 Pflichten der Kommissionsmitglieder<br />

7.4.1 Die Kommissionsmitglieder nehmen persönlich an den Sitzungen teil.<br />

7.4.2 Die Kommissionsmitglieder üben ihre Kommissionstätigkeit im<br />

Geiste gegenseitiger Achtung und zum Wohl der <strong>FIFA</strong> aus. Sie lesen die<br />

Tagesordnung und die zugestellten Unterlagen vor der Sitzung sorgfältig<br />

durch. Sie beteiligen sich aktiv an den Debatten.<br />

7.4.3 Ist ein Mitglied in einer Angelegenheit aufgrund seiner Person oder<br />

der vertretenen Interessen direkt oder indirekt betroffen („befangen“),<br />

tritt das Mitglied bei einer Abstimmung in den Ausstand. Eine solche<br />

Befangenheit ist dem Vorsitzenden vor Sitzungsbeginn mitzuteilen.

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