FIFA Organisationsreglement (FOR).indd - FIFA.com
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III. <strong>FIFA</strong>-ORGANISATION: AUFGABEN, BEFUGNISSE, ZUSTÄNDIGKEITEN UND ORGANISATION<br />
19<br />
chen und fussballerischen Potenzials und des Solidaritätsprinzips<br />
zu analysieren und die zuständigen <strong>FIFA</strong>-Organe zu informieren,<br />
b) das <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitee bei allen Verbands- und Entwicklungsprogrammen<br />
der <strong>FIFA</strong> zu beraten und zu unterstützen,<br />
c) neue Entwicklungsinitiativen vorzuschlagen und die betreffenden<br />
Budgetfragen zu klären,<br />
d) Richtlinien und Reglemente für alle bestehenden und neuen<br />
Programme für Mitgliedsverbände und Konföderationen zu erarbeiten,<br />
e) die folgenden Programme zu überwachen:<br />
- FAP: strategische Leitlinien für die Verwendung der Jahresbeiträge<br />
vorzuschlagen,<br />
- Goal: Bewilligung von Projektanträgen der Mitgliedsverbände<br />
und Überwachung der Umsetzung,<br />
- PER<strong>FOR</strong>MANCE: Genehmigung der jährlichen Gesamtbudgetzuteilung<br />
(Fachwissen und Anreize) und Überwachung<br />
der Umsetzung der Jahresaktivitäten,<br />
- neue Entwicklungsprogramme oder Sonderprojekte: Genehmigung<br />
des thematischen Schwerpunkts, der Art der<br />
Initiativen und der Budgetzuteilung je Kontinent und/oder<br />
Land,<br />
- andere technische Programme zur Fussballentwicklung für<br />
Mitgliedsverbände und Konföderationen (Kurse, Unterstützung<br />
für besondere Bereiche wie Kinder- und Jugendfussball<br />
usw.),<br />
f) alle weiteren Belange im Zusammenhang mit Entwicklungsprogrammen<br />
zu behandeln.<br />
6.2.8 Kommission für den Status von Spielern<br />
1 Die Kommission für den Status von Spielern setzt sich neben dem<br />
Vorsitzenden und dem Vizevorsitzenden grundsätzlich aus folgenden<br />
Mitgliedern zusammen: