FIFA Organisationsreglement (FOR).indd - FIFA.com
FIFA Organisationsreglement (FOR).indd - FIFA.com
FIFA Organisationsreglement (FOR).indd - FIFA.com
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
III. <strong>FIFA</strong>-ORGANISATION: AUFGABEN, BEFUGNISSE, ZUSTÄNDIGKEITEN UND ORGANISATION<br />
13<br />
6.1.5 Pflichten der Kommissionsmitglieder<br />
1 Die Kommissionsmitglieder nehmen persönlich an den Sitzungen<br />
teil.<br />
2 Die Kommissionsmitglieder üben ihre Kommissionstätigkeit im Geiste<br />
gegenseitiger Achtung und zum Wohl der <strong>FIFA</strong> aus. Sie lesen die<br />
Tagesordnung und die zugestellten Unterlagen vor der Sitzung sorgfältig<br />
durch. Sie beteiligen sich aktiv an den Debatten.<br />
3 Ist ein Mitglied in einer Angelegenheit aufgrund seiner Person oder<br />
der vertretenen Interessen direkt oder indirekt betroffen („befangen“),<br />
tritt das Mitglied bei einer Abstimmung in den Ausstand. Eine solche<br />
Befangenheit ist dem Vorsitzenden vor Sitzungsbeginn mitzuteilen.<br />
4 Kommissionsmitglieder halten sich bei ihrer Kommissionstätigkeit an<br />
das interne <strong>FIFA</strong>-Regelwerk, insbesondere die <strong>FIFA</strong>-Statuten und das<br />
<strong>FIFA</strong>-Ethikreglement, sowie an sämtliche <strong>FIFA</strong>-Beschlüsse.<br />
6.1.6 Spesen<br />
Die Kommissionsmitglieder werden gemäss geltendem <strong>FIFA</strong>-Spesenreglement<br />
entschädigt.<br />
6.1.7 Beziehung zum <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitee<br />
1 Das <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitee kann den Kommissionen über ihre<br />
Aufgaben gemäss Art. 6.2 ff. hinaus jederzeit weitere Aufgaben<br />
übertragen.<br />
2 Die Vorsitzenden der Kommissionen erstatten dem <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitee<br />
über die Kommissionstätigkeit regelmässig mündlich oder<br />
schriftlich Bericht.