Directors & Officers Liability Insurance / D&O persönliche D&O ...
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<strong>Directors</strong> & <strong>Officers</strong> <strong>Liability</strong> <strong>Insurance</strong> / D&O<br />
<strong>persönliche</strong> D&O
D&O / <strong>persönliche</strong> D&O<br />
Grundlagen der Managerhaftung<br />
gesetzliche Grundlagen<br />
Innenhaftung / Außenhaftung<br />
ULLA 2012<br />
Neuerungen<br />
<strong>persönliche</strong> D&O<br />
Inhalt<br />
Unterschiede zur Unternehmens-D&O<br />
allgemeine Fragen, z.B.<br />
Höhe VSU<br />
Abgrenzung zum Markt<br />
1
Grundlagen der Managerhaftung<br />
gesetzliche Grundlagen<br />
Maßstab für die Haftung ist die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften<br />
Geschäftsleiters. Persönliche Eigenschaften, z.B. Erfahrung, Alter etc., werden nicht<br />
berücksichtigt. Es genügt bereits leichteste Fahrlässigkeit.<br />
- § 93 Abs. 1 AktG<br />
- § 43 GmbHG<br />
(Abs. 1 = „Generalklausel“: Die GF haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.<br />
Abs. 2 = „Haftungsklausel“: GF, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft<br />
solidarisch für den entstandenen Schaden)<br />
- § 34 Abs. 1 GenG<br />
- § 823 ff. BGB<br />
- § 426 BGB – gesamtschuldnerische Haftung<br />
… viele weitere: Organe haben tausende Gesetze zu beachten …<br />
)<br />
2
Grundlagen Managerhaftung<br />
gesetzliche Grundlagen<br />
Manager haften für jeden Grad der Fahrlässigkeit<br />
Beispiele für gesetzlich geregelte Einzelfälle<br />
- Pflichten bei Gründung (§ 9a GmbHG, §§ 33, 34, 46, 48, 50 gg AktG)<br />
- Pflicht zur Kapitalerhaltung (§§ 30 ff GmbHG, §§ 10, 56, 57, 92 AktG)<br />
- Berichtspflichten (§ 90 AktG)<br />
- Pflichten zur ordnungsgemäßen Buchführung/Organisation (§ 41 GmbHG, § 91 AktG)<br />
- Pflichten bei Konkursreife (§ 92 AktG, § 64 GmbHG)<br />
- Befolgung von Gesellschafterweisungen<br />
Umkehr der Beweislast:<br />
Ist streitig, ob ein Vorstandsmitglied (Geschäftsführer) die Sorgfalt eines<br />
„ordentlichen und gewissenhaften“ Geschäftsleiters angewandt hat, trifft nach § 93<br />
Abs. II AktG, § 34 Abs. 2 GenG, § 43 Abs. 2 GmbHG das Organ die Beweislast.<br />
3
Grundlagen Managerhaftung<br />
gesetzliche Grundlagen<br />
„10 Gebote“ zur Amtsführung von Organen:<br />
1. Einhaltung der Gesetze<br />
2. Einhaltung von Satzung (insbesondere Unternehmensgegenstand) und Geschäftsordnung<br />
3. Einhaltung der Regeln des Anstellungsvertrages<br />
4. Einhaltung von Weisungen der Gesellschafter<br />
5. Ordnungsgemäße Organisation der Gesellschaft<br />
6. Kontrolle der Organisation und der Abläufe<br />
7. Ständige Kontrolle von Liquidität und Finanzierung<br />
8. Vermeidung übergroßer Risiken für die Gesellschaft<br />
9. Vermeidung, mindestens aber Offenlegung aller Konflikte zwischen den Interessen der<br />
Gesellschaft und den Eigeninteressen des Geschäftsführers<br />
10. Sorgfältige Vorbereitung geschäftlicher und geschäftspolitischer Entscheidungen<br />
Treuepflicht (Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit, Loyalität)<br />
4
Grundlagen der Managerhaftung<br />
Verjährung<br />
Manager haften<br />
persönlich<br />
mit ihrem Privatvermögen<br />
in unbegrenzter Höhe.<br />
Schadenersatzansprüche aus<br />
- § 43 GmbHG<br />
- § 34 GenG<br />
verjähren nach fünf Jahren ab Beginn der Entstehung des Anspruchs.<br />
- § 93 Abs. 2 AktG bei börsennotierten Unternehmen 10 Jahre ab Beginn der Entstehung des<br />
Anspruches<br />
Die Verjährung in Fällen der Außenhaftung kann bis zu 30 Jahre betragen. Sie ist in den<br />
jeweiligen Gesetzen geregelt.<br />
5
Grundlagen der Managerhaftung Innenhaftung<br />
Außenhaftung<br />
D&O-Ansprüche richten sich immer gegen das gesamte Privatvermögen<br />
der Organperson!<br />
Probleme:<br />
‣Schadenersatzanspruch übersteigt das Privatvermögen häufig um ein<br />
Vielfaches;<br />
‣je nach finanzieller Leistungsfähigkeit wird die Liquidität des<br />
Unternehmens empfindlich getroffen<br />
Die D&O Versicherung stellt somit neben dem <strong>persönliche</strong>n<br />
Schutz der handelnden Manager damit einen Liquiditätswenn<br />
nicht sogar Insolvenzschutz des Unternehmens dar!<br />
6
Grundlagen der Managerhaftung<br />
Innenhaftung<br />
Außenhaftung<br />
► Ansprüche der Gesellschaft gegenüber den Organmitgliedern (Geschäftsführer,<br />
Aufsichtsräte):<br />
● sogenannte „Innenansprüche“<br />
‣ Haftung aus dem Anstellungsvertrag<br />
‣ Haftung aus unerlaubter Handlung (z.B. § 823 II BGB)<br />
► Ansprüche von Dritten (außerhalb der Gesellschaft) gegenüber Organmitgliedern<br />
(Geschäftsführer, Aufsichtsräte)<br />
● sogenannte „Außenansprüche“<br />
‣ Ansprüche aus unerlaubter Handlung<br />
‣ Ansprüche des Fiskus wegen nicht abgeführter Steuern (§§34, 69 AO)<br />
‣ nicht abgeführte SV-Abgaben (§266a StGB i.V.m. § 823 II BGB)<br />
‣ Ansprüche des Insolvenzverwalters<br />
► mittlerweile ausgeglichenes Verhältnis zwischen Innen- und Außenansprüchen<br />
7
Grundlagen Managerhaftung<br />
Schadenbeispiel Innenhaftung<br />
Aufsichtsgremien haben die Pflicht das Bestehen von Schadenersatzansprüchen gegen<br />
Vorstandsmitglieder eigenverantwortlich zu prüfen und durchsetzbare Ansprüche geltend zu<br />
machen. Unterlassen hat eine Haftung des Aufsichtsgremiums zur Folge!<br />
Obwohl dem Aufsichtsrat zu Ohren gekommen war, dass ein Mitglied des Vorstandes Gelder<br />
zweckentfremdet hat, ist dieser diesen Vorwürfen nicht nachgegangen. Die<br />
Gesellschafterversammlung hat daraufhin den Aufsichtsrat wegen unterlassener Überwachung<br />
in Anspruch genommen.<br />
Exkurs: weiteres Problem: Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten: mangelnde<br />
Kenntnisse und Eignung – keine Haftungsbefreiung!<br />
8
Bankrott, §§ 283 u. 283a. StGB<br />
Auch strafrechtlich kann einiges auf den GF<br />
zukommen:<br />
Straftatbestand<br />
Inhalt und Auswirkungen<br />
Insolvenzverschleppung, § 15a InsO<br />
Betrug, § 263 StGB<br />
Verlust der Hälfte des Stammkapitals, §§ 49 GmbHG und<br />
§ 84 GmbHG<br />
Bankrottstraftaten in Verbindung mit (oder ohne) § 283b (Verletzung der<br />
Buchführungspflicht), § 283c (Gläubigerbegünstigung) und § 283d<br />
(Schuldnerbegünstigung).<br />
Strafverfahren mit anschließendem Berufsverbot und privater Haftung für die<br />
Schulden der Gesellschaft.<br />
Nichtbeachtung der 3-Wochenfrist zur Insolvenzanmeldung bei Zahlungsunfähigkeit<br />
oder Überschuldung. 80 - 85% aller Unternehmensinsolvenzen werden zu spät<br />
angemeldet.<br />
Strafverfahren mit anschließendem Berufsverbot und teilweise privater Haftung<br />
für die Schulden der Gesellschaft.<br />
Durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Verschweigen einer drohenden<br />
Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit Lieferungen und Leistungen Dritter zu veranlassen.<br />
Strafverfahren, Berufsverbot und Haftung für Schulden der Gesellschaft.<br />
Der Verlust der Hälfte des Stammkapitals ist der Gesellschafterversammlung<br />
unverzüglich anzuzeigen. Strafbar auch bei Fahrlässigkeit (Unkenntnis).<br />
Löst ein Strafverfahren aus.<br />
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a<br />
StGB<br />
Gründungsschwindel, § 82 (1) Nr. 1 GmbHG<br />
Untreue, § 266a StGB<br />
Kreditbetrug, § 265b StGB<br />
Vereitelung der Zwangsvollstreckung, § 288 StGB<br />
Löst ein Strafverfahren aus und führt dazu, dass Krankenkassen usw. Ausfälle<br />
gegen die Unternehmensführung geltend machen.<br />
Falsche Angaben über die Erbringung und Verfügung des Geschäftsführers über das<br />
versicherte Stammkapital.<br />
Führt zur Nachzahlungsverpflichtung und einem Strafverfahren mit<br />
anschließenden Berufsverbot als Geschäftsführer für mindestens 5 Jahre.<br />
Kommt häufig in der Insolvenzreife zum Tragen – durch Verfügungsüberschreitung des<br />
Geschäftsführers.<br />
Strafverfahren und Durchgriffshaftung, Berufsverbot als GF für min. 5 Jahre<br />
Falsche oder unvollständige Angaben bei Kreditaufnahme.<br />
Strafverfahren mit Durchgriffshaftung für den Schaden des Kreditgebers.<br />
Wer das Vermögen vor den Zugriff der Gläubiger versteckt oder beiseite schafft oder<br />
sonst wie verschleiert, macht sich strafbar.<br />
Führt zur Durchgriffshaftung für den GF.<br />
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D&O-Highligths<br />
• 2 Versicherungssummen ab Beginn. Eine für die Abwehr, eine für die Befriedigung von<br />
Schadenersatzansprüchen.<br />
• Einschluss AGG-Versicherung mit separater Versicherungssumme möglich<br />
• ODL-Deckung (Fremdmandate) ohne Sublimit<br />
• Absicherung sämtlicher in Frage kommender Personen ohne namentliche Nennung (incl. z.B.<br />
Compliance-Beauftragte)<br />
• Keine Zurechnung von Handlungen oder Unterlassungen, welche von anderen versicherten<br />
Personen begangen wurden<br />
• automatische Mitversicherung von Tochterunternehmen (und zwar auch solche<br />
Unternehmen, welche gem. § 290 Abs. 1 HGB unter der einheitlichen Leitung der VN<br />
stehen.)<br />
• weltweiter Schutz (exkl. USA/Kanada/benannte Common-law-Länder)<br />
• Streichung aller Selbstbehalte<br />
10
D&O-Highlights<br />
• beitragsfreie, zeitlich unbegrenzte Rückwärtsdeckung für unbekannte Pflichtverletzungen<br />
(auch eindeutiger formuliert als in den meisten am Markt erhältlichen Bedingungswerken)<br />
• beitragsfreie, bis zu 12 Monate reichende Rückwärtsversicherung bei neu hinzukommenden<br />
Tochterunternehmen<br />
• beitragsfreie, unbegrenzte und unverfallbare Nachmeldefrist ab dem ersten<br />
Versicherungsjahr<br />
• bei alters-/krankheitsbedingtem Ausscheiden garantierte Versicherungsleistung (retirement<br />
cover)<br />
• Verzicht auf Kündigungsrecht im Schadenfall<br />
• nur noch 1 typischer D&O-Ausschluss<br />
• Abwehrschutz auch bei Vorsatzvorwurf<br />
• freie Anwaltswahl (und nicht wie bei den Mitbewerbern nur dann, wenn der Versicherer<br />
nicht widerspricht). Dies gilt nicht für Kosten vor Eintritt des Versicherungsfalles (hier muss der<br />
Versicherer zustimmen)<br />
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<strong>persönliche</strong> D&O – der Versicherungsschutz ULLA-PS<br />
Versicherungsschutz besteht für die …..<br />
Name der juristischen Person und ausgeübter Funktion einfügen<br />
….benannten Mandate.<br />
(Teil A. Ziff. 1)<br />
Definition Mandat: ausgeübte Funktion (GF der GmbH, Vorstand AG, Beirat<br />
der GmbH …)<br />
Grundgedanke:<br />
D&O = ein Vertrag für alle Organmitglieder (ehemalige, gegenwärtige,<br />
zukünftige und inkl. TU, ODL …)<br />
<strong>persönliche</strong> D&O = separate Lösung für die gewünschten Mandate,<br />
unabhängig, ob D&O besteht oder nicht<br />
Marion Hennig 05.11.2012 12
<strong>persönliche</strong> D&O – der Versicherungsschutz ULLA-PS<br />
Leistungen (Teil A. Ziff. 4.1) – analog Unternehmens-D&O:<br />
• Prüfung der Haftpflichtfrage<br />
• Kostenübernahme für gerichtliche und außergerichtliche Abwehr<br />
unbegründeter Schadenersatzansprüche<br />
• Befriedigung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen<br />
• Im Falle der gesamtschuldnerischen Haftung erfolgt die umfassende<br />
Freistellung der versicherten Person<br />
Anmerkung: Regress bei den ebenfalls in Anspruch genommenen<br />
Personen, somit Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten mit VN<br />
wegen Verschuldensanteilen<br />
• Verzicht auf Kündigungsrecht im Schadenfall (Teil A. Ziff. 3.6.5.)<br />
Marion Hennig 05.11.2012 13
<strong>persönliche</strong> D&O – der Versicherungsschutz ULLA-PS<br />
• Selbstbeteiligung: ohne<br />
• explizite Regelung der SB-Übernahme in Teil B. Ziff. 2.2<br />
Anmerkung: auch wenn gesetzliche Regelungen einen Selbstbehalt<br />
vorsehen (§ 93 AktG), muss dieser über die <strong>persönliche</strong> D&O nicht in<br />
Abzug gebracht werden, da der Gesetzgeber von der Konstellation<br />
ausgeht, dass das Unternehmen für die Absicherung des<br />
Vorstandsmitgliedes eine Versicherung abschließt.<br />
VN = versicherte Person J<br />
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allgemeine Fragen<br />
aus Maklerbefragung<br />
R+V der richtige Partner?<br />
JA!<br />
► Markteintritt 1995; kontinuierlich 2-stellige Zuwachsraten<br />
► heute unter den „Top Five“ im Markt<br />
► innovativ:<br />
‣ erster Anbieter einer echten D&O für Personengesellschaften(OHG, KG,<br />
GbR)<br />
‣ erster Anbieter Pflicht-Selbstbehalt nach § 93 AktG / DCGK/PCGK<br />
‣ einziger Anbieter unbegrenzte, unverfallbare Nachmeldefrist<br />
‣ <strong>persönliche</strong> D&O<br />
► Spezial Know-How in den Bereichen:<br />
- Banken/Kreditgenossenschaften<br />
- Existenzgründer<br />
‣ Vorsitz in der D&O-Arbeitsgruppe des GDV<br />
15
allgemeine Fragen<br />
aus Maklerbefragung<br />
Keine Schadenfälle?<br />
► ca. 10% der Verträge sind schadenbelastet<br />
► deutliche Zunahme der „qualifizierten“ Schadenfälle seit 2005<br />
► Ansprüche werden vermehrt von Insolvenzverwaltern geltend gemacht<br />
► Nachfolgethema:<br />
‣ Bereitschaft, Fehler der Vorgänger öffentlich zu machen<br />
(Erbengeneration)<br />
‣ (ungenügende) Interimslösungen („Nachfolger dringend<br />
gesucht…“)<br />
► viele Unternehmen in der Hand von Investoren, d.h. keine gewachsene<br />
Beziehung Geschäftsführer – Gesellschafter<br />
Deckung zieht Haftung nach sich<br />
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allgemeine Fragen<br />
aus Maklerbefragung<br />
Höhe der Versicherungssumme?<br />
• bis 5 Mio € VSU und 150 Mio € Jahresumsatz frei wählbar<br />
• grobe Linie ohne Empfehlung: 10 % der Bilanzsumme<br />
• Höhe des Privateigentums? Ansprüche sind im Regelfall um ein<br />
Vielfaches höher!<br />
•Über welche Summen entscheiden Sie?<br />
• Merkmale im individuellen UW gemäß Bilanzkennzahlen, Lagebericht<br />
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