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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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<strong>98</strong><br />

Rechtliche Grundlagen<br />

mit dem 10.09.2010 zu erstatten; der Erstattungsbetrag<br />

einschließlich der hierauf anfallenden<br />

Zinsen wird nach Übergabe des Mietgegenstandes<br />

an <strong>Vodafone</strong> und Rechnungslegung<br />

zur Zahlung fällig, soweit zu diesem<br />

Zeitpunkt die mit Abschluss des Mietvertrages<br />

vom 09.09.2010 getroffene Stundungsvereinbarung<br />

beendet ist. Die Parteien gehen<br />

davon aus, dass es sich bei der Übernahme<br />

der Planungsleistungen aus dem Generalplanervertrag<br />

mangels Leistungsaustausches<br />

um einen nicht steuerbaren Vorgang handelt.<br />

Sollte dies nach Auffassung der zuständigen<br />

Finanzbehörde nicht der Fall sein, erhöht<br />

sich die zu entrichtende Vergütung um die<br />

gesetzliche Umsatzsteuer. Zur Absicherung<br />

des Erstattungsanspruchs von <strong>Vodafone</strong> hat<br />

die Objektgesellschaft <strong>Vodafone</strong> eine unbefristete,<br />

selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft<br />

unter Ausschluss der Einreden<br />

nach §§ 770, 771 BGB der Zech Group GmbH<br />

über einen Betrag von EUR 12.500.000 übergeben.<br />

Übergabe, Beginn des Mietverhältnisses<br />

Die Objektgesellschaft ist verpflichtet,<br />

<strong>Vodafone</strong> den vollständig fertiggestellten<br />

sowie bezugsfertigen Bürokomplex bis spätestens<br />

zum 15.12.2012 zu übergeben. Sofern<br />

einzelne, in sich fertiggestellte Teilbereiche<br />

eine vorzeitige Übergabe insbesondere ohne<br />

Behinderung des weiteren Baus zulassen,<br />

wird die Objektgesellschaft die Übergabe<br />

der betreffenden Teilbereiche an <strong>Vodafone</strong><br />

bereits vor dem 15.12.2012 ermöglichen. Das<br />

Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des<br />

Mietgegenstandes, sofern Teilflächen übergeben<br />

werden mit Übergabe der ersten Teilfläche.<br />

Mietzins<br />

Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt<br />

EUR 1.487.500. Sie erhöht sich zum 15.12.2014<br />

auf einen Betrag von EUR 1.500.000 sowie<br />

zum 15.12.2016 auf einen Betrag von EUR<br />

1.520.833. Für die Zeit ab dem 15.12.2016<br />

wird die Netto-Kaltmiete wie folgt wertgesichert:<br />

Steigt oder fällt der vom Statistischen<br />

Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex<br />

für Deutschland (VPI, Basis 2005 =<br />

100) gegenüber dem Stand am 15.12.2012<br />

bzw. gegenüber dem Stand der jeweils<br />

letzten Anpassungen um mindestens 8 %,<br />

so erhöht oder ermäßigt sich die Netto-Kaltmiete<br />

in Höhe von 100 % der Indexänderung.<br />

Der Eingang einer schriftlichen Mitteilung<br />

bei der belasteten Partei ist Wirksamkeitsvoraussetzung<br />

für die Mietänderung. Sollte<br />

die tatsächliche Mietfläche und/oder die tatsächliche<br />

Pkw-Stellplatzanzahl um mehr als<br />

1,5 % geringer sein als die vertraglich vereinbarte<br />

Mietfläche und/oder Zahl der Pkw-Stellplätze,<br />

ist <strong>Vodafone</strong> zu einer entsprechenden<br />

Mietminderung berechtigt.<br />

<strong>Vodafone</strong> trägt alle Betriebs-/Nebenkosten<br />

gemäß der Betriebskostenverordnung<br />

vom 25.11.2003 sowie die folgenden Nebenund<br />

Betriebskosten:<br />

– Kosten der Reinigung der äußeren Glasflächen<br />

und der Fassade einschließlich<br />

des außen liegenden Sonnenschutzes<br />

sowie Kosten für Betrieb und Wartung<br />

der äußeren Befahranlage,<br />

– Wartungs- und Betriebskosten der Rolltore,<br />

Tore und Fenster, der technischen<br />

Zugangsbeschränkungen sowie Überladebrücken,<br />

– Wartungs- und Betriebskosten der Be-/<br />

Entlüftungsanlage sowie der Klimaanlage,<br />

– Wartungs- und Betriebskosten aller übrigen<br />

technischen Anlagen und Einrichtungen<br />

der Gebäude,<br />

– Kosten der Verkehrssicherungspflicht,<br />

insbesondere Beseitigung von Schnee<br />

und Eis,<br />

– Kosten für die Reinigung von Grundstück<br />

und Gebäude sowie Kosten der Reinigung,<br />

des Betriebs und der Beleuchtung<br />

der Gemeinschaftsanlagen und Parkplätzen,<br />

– Kosten von Reinigung und Pflege der<br />

Außenanlagen,<br />

– Hausmeisterkosten sowie Kosten des<br />

sonstigen für den Betrieb und die Bewachung<br />

des Gebäudes und Grundstücks<br />

benötigten Personals,<br />

– Kosten der vom Vermieter nach dem Mietvertrag<br />

abzuschließenden Versicherung,<br />

– ggf. Kosten von Sammelschildanlagen,<br />

Wegweisern o. ä.,<br />

– alle auf Gesetz, Verordnung oder Ortssatzung<br />

beruhenden Gebühren, Steuern<br />

und Abgaben, die etwa künftig für das<br />

Grundstück oder das Gebäude oder der<br />

Nutzung eingeführt werden.<br />

Die monatliche Betriebs-/Nebenkostenvorauszahlung<br />

beträgt 0,27 EUR/m² Mietfläche,<br />

anfänglich EUR 30.000. Die Objektgesellschaft<br />

wird die Nebenkosten eines Kalenderjahres<br />

bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres<br />

gegenüber <strong>Vodafone</strong> abrechnen. Die<br />

vorstehende Frist ist eine Ausschlussfrist.<br />

Die Objektgesellschaft verzichtet gemäß<br />

§ 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung<br />

nach § 4 Nr. 12a UStG (Umsatzsteueroption),<br />

sodass, soweit zur Umsatzsteuer optiert wird,<br />

<strong>Vodafone</strong> zusätzlich zur Netto-Kaltmiete,<br />

den Betriebs-/Nebenkosten und etwaigen<br />

sonstigen Zahlungen Umsatzsteuer in der<br />

jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen hat.<br />

Die von <strong>Vodafone</strong> anfänglich zu entrichtende<br />

Gesamtmiete beträgt einschließlich<br />

der zunächst festgelegten Betriebs-/Nebenkostenvorauszahlung<br />

und der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer EUR 1.805.825. <strong>Vodafone</strong> ist<br />

berechtigt, hinsichtlich der Miete ein Zurückbehaltungsrecht<br />

bis zur Eintragung einer<br />

Mieterdienstbarkeit im Grundbuch auszuüben,<br />

sofern die verzögerte Grundbucheintragung<br />

von der Objektgesellschaft zu vertreten<br />

ist.<br />

Die Gesamtmiete ist ab Übergabe des<br />

Mietgegenstandes an <strong>Vodafone</strong> monatlich<br />

im Voraus, spätestens bis zum dritten Bankarbeitstag<br />

eines Monats auf das Konto der<br />

Objektgesellschaft zu bezahlen. Für die<br />

Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf<br />

die Gutschrift des Betrages an.<br />

<strong>Vodafone</strong> hat an die Objektgesellschaft<br />

eine Mietvorauszahlung in Höhe von EUR<br />

20.000.000 geleistet. Zur Absicherung des<br />

Rückzahlungsanspruchs der Mietvorauszah-

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