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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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92<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

tung eines Platzierungsstandes in Höhe von<br />

EUR 125.000.000 (zuzüglich 5 % Agio) reduziert<br />

sich die mögliche Inanspruchnahme<br />

des Kredits Zwei in gleicher Höhe.<br />

Voraussetzung für die Inanspruchnahme<br />

des Kredits ist, dass der Kreditvertrag zustande<br />

gekommen ist, die Objektgesellschaft<br />

ihren Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag,<br />

insbesondere der rechtswirksamen<br />

Bestellung der Sicherheiten, nachgekommen<br />

ist, keine Kündigungsgründe vorliegen und<br />

die Auszahlungsvoraussetzungen (z. B.<br />

Nachweis von Eigenkapital in Höhe von<br />

EUR 125.000.000 zuzüglich 5 % Agio, Grundschuldbrief<br />

über EUR 216.000.000, Abtretungserklärung<br />

bezüglich bestehender<br />

und zukünftiger Mietzinsforderungen aus<br />

dem Mietvertrag vom 09.09.2010 und der<br />

Rechte und Ansprüche aus den Objektversicherungen,<br />

Abtretungserklärung der Beteiligungsgesellschaft<br />

bezüglich der Rechte<br />

und Ansprüche aus der Fondsschließungsgarantie<br />

vom 27.04.2011 und dem Anteilskaufvertrag<br />

vom 27.04.2011, Sicherungsübereignungserklärung<br />

des Parkhauses auf<br />

dem Nachbargrundstück Viersener Straße in<br />

40549 <strong>Düsseldorf</strong>, Verpfändungserklärung<br />

der Beteiligungsgesellschaft bezüglich ihrer<br />

Liquiditätsreserve- und Eigenmittelsammelkonten)<br />

vorliegen.<br />

Die von der Objektgesellschaft bei Inanspruchnahme<br />

des Kredits einzureichenden<br />

Unterlagen und Nachweise (u. a. Verkaufsprospekt,<br />

Fondsschließungsgarantie vom<br />

27.04.2011), unterliegen einer Plausibilitätsprüfung<br />

des Bankenkonsortiums Zwei. Das<br />

Bankenkonsortium Zwei wird die Auszahlung<br />

des Kreditbetrags verweigern, falls der<br />

Abschluss des Kreditvertrags vom Sinn und<br />

Zweck maßgeblich gegen die Fondskonzeption<br />

und/oder die gesellschaftsvertraglichen<br />

Vereinbarungen der Objektgesellschaft<br />

verstößt.<br />

Im Falle der Nicht- bzw. teilweisen Inanspruchnahme<br />

des Kredits erlischt bzw. reduziert<br />

sich der Auszahlungsanspruch der<br />

Objektgesellschaft gegenüber dem Bankenkonsortium<br />

Zwei entsprechend und die<br />

Objektgesellschaft ist neben der Zahlung<br />

einer auf den nicht abgenommenen Teil<br />

des Kredits anfallenden Bereitstellungsprovision<br />

(0,35 % p. a. für den dritten und<br />

jeden weiteren Monat nach Vertragsabschluss<br />

beziehungsweise 0,85 % p. a. bei<br />

Nichtinanspruchnahme des Kredits Eins bis<br />

zum 31.12.2012) zur Zahlung des Nichtabnahmeschadens<br />

verpflichtet, soweit sie<br />

die (teil weise) Nichtabnahme des Kredits<br />

zu vertreten hat. Die Abtretung oder Verpfän<br />

dung des Auszahlungsanspruchs der<br />

Objekt gesellschaft bedarf der vorherigen<br />

Zustimmung des Bankenkonsortiums Zwei.<br />

Konditionen Kredit Eins<br />

Der Kredit Eins soll als 3-Monats-Euribor-<br />

Kredit in Anspruch genommen werden. Die<br />

Verzinsung erfolgt in diesem Fall auf Basis<br />

des 3-Monats-Euribor und einem Refinanzierungsaufschlag<br />

in Höhe von 0,41 % p. a.<br />

zuzüglich einer Marge von 0,85 % p. a. für<br />

eine Inanspruchnahme des Kredits Eins bis<br />

zu einem Beleihungswert von maximal<br />

60 % und einer Marge von 1,35 % p. a. für<br />

eine Inanspruchnahme des Kredits Eins ab<br />

einem Beleihungswert von 60 %. Die Zinsbindungsperioden<br />

während der Laufzeit<br />

des Kreditvertrags betragen drei Monate.<br />

Die Zinsen werden nach Kalendertagen auf<br />

Basis actual/360 Tage berechnet (Eurozinsmethode)<br />

und sind am Ende der jeweiligen<br />

Zinsbindungsperiode zur Zahlung fällig.<br />

Zur Begrenzung des Risikos sich ändernder<br />

Zinsen während der Laufzeit des Kredit vertrags<br />

hat die Objektgesellschaft Zinsbegrenzungs<br />

geschäfte mit einem Gesamtvolumen<br />

in Höhe von EUR 125.000.000 abgeschlossen.<br />

Konditionen Kredit Zwei<br />

Der Kredit Zwei kann als 3-Monats-Euribor-<br />

Kredit mit Zinsbindungsperioden von drei<br />

Monaten während der Laufzeit des Kreditvertrags<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Innerhalb der vereinbarten Zinsbindungsperiode<br />

erfolgt die Verzinsung auf Basis des<br />

3-Monats-Euribor und einem laufzeit- und<br />

beleihungsauslaufabhängigen Refinanzierungsaufschlag,<br />

der vor erster Kreditauszahlung<br />

festgelegt wird, zuzüglich einer Marge<br />

von 1,50 % p. a. Die Zinsberechnung erfolgt<br />

nach der Eurozinsmethode; die Zinsen sind<br />

am Ende der jeweiligen Zinsbindungsperiode<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Bearbeitungsentgelt, Disagio etc.<br />

Bei Vertragsabschluss wird ein einmaliges,<br />

nicht erstattungsfähiges Bearbeitungsentgelt<br />

in Höhe von EUR 1.100.000 fällig,<br />

zahlbar vor erster Kreditvalutierung, spätestens<br />

jedoch zum 31.12.2012. Das Bearbeitungsentgelt<br />

ist auch im Falle der von der<br />

Objektgesellschaft verschuldeten vollständigen<br />

oder teilweisen Nichtauszahlung des<br />

Kredits zu zahlen.<br />

Zur Zinsreduzierung kann die Objektgesellschaft<br />

ein Disagio in Höhe von EUR<br />

6.250.000 leisten; die Einbringung des Disagios<br />

darf nur dann aus dem Kommanditkapitals<br />

der Beteiligungsgesellschaft erfolgen,<br />

wenn dieses vollständig platziert wurde.<br />

Nach dessen Fertigstellung wird das<br />

Bankenkonsortium Zwei im Auftrag und im<br />

Interesse der Objektgesellschaft den Wert<br />

des zu finanzierenden Objektes nach bankenüblichen<br />

Gepflogenheiten ermitteln. Die<br />

Kosten der Wertermittlung sind von der<br />

Objektgesellschaft bis zu einem Betrag von<br />

EUR 7.500 zu tragen. An den dem Bankenkonsortiums<br />

Zwei darüber hinaus im Laufe<br />

des Vertragsverhältnisses entstehenden<br />

Kosten für die Durchführung gesetzlich oder<br />

aufsichtsrechtlich vorgeschriebener Wertüberprüfungen<br />

hat sich die Objektgesellschaft<br />

mit maximal EUR 4.000 je Wertüberprüfung<br />

zu beteiligen. Die Kosten der erstmaligen<br />

Wertermittlung wurden bereits<br />

im Rahmen der Zwischenfinanzierung beglichen.<br />

Es können weitere Kosten aufgrund<br />

von Rechtsänderung, regelmäßiger<br />

Objektprüfung oder Verzug entstehen.<br />

Für die vorzeitige Ablösung bzw. Teilablösung<br />

des als 3-Monats-Euribor-Kredit in Anspruch<br />

genommenen Kredits Eins kann das<br />

Bankenkonsortium Zwei ein Ablöseentgelt<br />

(Exit Fee) erheben (innerhalb des 1., 2. beziehungsweise<br />

3. Jahres seit Kreditinanspruchnahme<br />

2 %, 1 % beziehungsweise 0,5 % des<br />

abzulösenden Betrages). Bei Nichtabnahme<br />

des Kredits fällt keine Exit Fee an.<br />

Kreditlaufzeit, Tilgung<br />

Die Kreditlaufzeit ist bis zum 31.12.2022<br />

befristet. Der in Anspruch genommene Kreditbetrag<br />

des Kredits Eins zuzüglich aus-

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