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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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82<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

bald das Eigenkapital vertragsgemäß vollständig<br />

platziert bzw. die Platzierung eingestellt<br />

oder vorzeitig geschlossen wurde und<br />

alle Ansprüche, Forderungen und Beträge<br />

aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

und der Eigenkapitalvermittlung abgerechnet<br />

und ausgezahlt sind. Im Übrigen ist<br />

der Geschäftsbesorgungsvertrag nur aus<br />

wichtigem Grund kündbar.<br />

Die Haftung der <strong>DFH</strong> ist – außer in den<br />

Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit<br />

– beschränkt auf EUR 200.000.<br />

3.6.5 Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

„Laufende Verwaltung, Geschäftsführung“<br />

Der geschäftsführende Kommanditist hat<br />

den Anbieter gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

für den Bereich „Laufende Verwaltung,<br />

Geschäftsführung“ vom 27.04.2011 mit<br />

der Vorbereitung der Geschäftsführung und<br />

der laufenden Verwaltung in der Beteiligungsgesellschaft<br />

beauftragt. Zu den Aufgaben<br />

des Anbieters gehören insbesondere:<br />

– Organisation und Erbringung allgemeiner<br />

kaufmännischer Dienstleistungen<br />

(z. B. die Vorbereitung und Durchführung<br />

von Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft<br />

nach den Anweisungen der Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaft),<br />

– Übernahme von Aufgaben des Rechnungswesens<br />

(z. B. Mithilfe bei der Erstellung<br />

der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse),<br />

– Vorbereitung aller im laufenden Geschäftsbetrieb<br />

anfallenden Maßnahmen zur Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

(z. B. Vorbereitung von Entscheidungen der<br />

Beteiligungsgesellschaft, Vorbereitungen<br />

von Vertragsverhandlungen mit Dritten),<br />

– Durchführung etwaiger jährlicher Auszahlungen<br />

entsprechend den Weisungen<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

bzw. den Gesellschafterbeschlüssen in<br />

der Beteiligungsgesellschaft,<br />

– Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen<br />

und/oder Gesellschafterversammlungen<br />

entsprechend den Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der<br />

Beteiligungsgesellschaft,<br />

– Überwachung der Einhaltung aller von<br />

der Beteiligungsgesellschaft abgeschlossenen<br />

Verträge mit Dritten (z. B.<br />

Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung<br />

und sonstige Dienstleistungen),<br />

– Vorbereitung der Berichte des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten (z. B. Berichte<br />

über das handels- und steuerrechtliche<br />

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft,<br />

Vorlage des geprüften Jahresabschlusses<br />

für die Beteiligungsgesellschaft).<br />

Der Anbieter ist an die Weisungen des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten und<br />

ergänzend an die gesetzlichen Bestimmungen<br />

über das Auftragsverhältnis gebunden.<br />

Im Rahmen der übernommenen<br />

Aufgaben ist der Anbieter widerruflich zur<br />

Vertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />

berechtigt. Der Anbieter darf jedoch keine<br />

Verträge über wesentliche Gegenstände<br />

des Gesellschaftsvermögens abschließen<br />

und keine Verbindlichkeiten im Namen<br />

der Beteiligungsgesellschaft eingehen, die<br />

im Einzelfall EUR 50.000 übersteigen. Der<br />

geschäftsführende Kommanditist wird den<br />

Anbieter im Bedarfsfall mit der weitergehenden<br />

Vertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />

bevollmächtigen. Der Anbieter<br />

ist nicht zur Übernahme von Aufgaben<br />

verpflichtet, die vom Geltungsbereich des<br />

Steuerberatungs- und/oder Rechtsdienstleistungsgesetzes<br />

erfasst sind.<br />

Für seine Leistungen erhält der Anbieter<br />

in den Jahren 2011 und 2012 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von EUR 482.500 zuzüg<br />

lich gesetzlicher Umsatzsteuer; ab dem<br />

Jahr 2013 beträgt die jährliche Vergütung<br />

EUR 430.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung für die Jahre 2011<br />

und 2012 ist am 30.11. des jeweiligen Jahres,<br />

die Vergütung ab dem Jahr 2013 ist jeweils<br />

hälftig am 31.05. und am 30.11. eines jeden<br />

Jahres fällig. Ab dem Jahr 2013 wird die<br />

Ver gütungshöhe entsprechend der Ver änderung<br />

des Verbraucherpreisindexes für<br />

Deutschland (VPI, Basis 2005 = 100) kalenderjährlich<br />

automatisch zum 30.12. eines<br />

jeden Jahres angepasst. Im Falle der Rückabwicklung<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

gemäß § 15 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Beteiligungsgesellschaft verzichtet<br />

der Anbieter rückwirkend auf seinen<br />

Ver gütungsanspruch und erstattet der<br />

Be teiligungsgesellschaft bereits geleistete<br />

Zahlungen. Mit der Vergütung sind sämt -<br />

liche Aufwendungen des Anbieters abgegolten;<br />

soweit für die Beauftragung Dritter<br />

Kosten anfallen – einschließlich etwaiger<br />

Widerspruchs- und Gerichtskosten –<br />

be zahlt die Beteiligungsgesellschaft diese<br />

Kosten zusätzlich und direkt.<br />

Der Geschäftsbesorgungsvertrag wurde<br />

auf unbestimmte Zeit geschlossen und<br />

kann mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich<br />

von jeder Vertragspartei gekündigt werden,<br />

erstmals zum 31.12.2024 und spätestens mit<br />

Auflösung der Beteiligungsgesellschaft. Das<br />

Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

bleibt unberührt.<br />

Die Haftung der <strong>DFH</strong> ist – außer in den<br />

Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit –<br />

beschränkt auf EUR 250.000.<br />

3.6.6 Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

„Anteilsübertragung“<br />

Der geschäftsführende Kommanditist hat<br />

am 27.04.2011 mit der <strong>DFH</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH (nachfolgend Geschäftsbesorger)<br />

einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

für den Bereich „Anteilsübertragung“ abgeschlossen.<br />

Danach ist es Aufgabe des Geschäftsbesorgers,<br />

die während der Dauer der<br />

Beteiligungsgesellschaft anfallenden Übertragungen<br />

von Rechten und Pflichten aus<br />

dem Treuhandverhältnis sowie von Gesellschaftsanteilen<br />

(nachfolgend zusammenfassend<br />

„Übertragungen“ genannt), z. B. infolge<br />

von Veräußerungen, Schenkungen<br />

oder Todesfällen, umfassend zu bearbeiten.<br />

Dazu gehören insbesondere<br />

– die Prüfung der Kaufvertrages-/Übertragungsunterlagen<br />

auf ihre Vollständigkeit,

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