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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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Rechtliche Grundlagen<br />

81<br />

nach Rechnungsstellung fällig, spätestens<br />

zum 31.12.2011. Im Falle der Rückabwicklung<br />

der Beteiligungsgesellschaft gemäß § 15<br />

Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft<br />

verzichtet der Anbieter<br />

rückwirkend auf seinen Vergütungsanspruch<br />

und erstattet der Beteiligungsgesellschaft<br />

bereits geleistete Zahlungen.<br />

Der Geschäftsbesorgungsvertrag endet<br />

mit Zweckerreichung, spätestens jedoch<br />

mit Ablauf des 31.12.2011; vorher kann er nur<br />

aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />

Die Haftung des Anbieters ist – außer in<br />

den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit<br />

– beschränkt auf EUR 500.000.<br />

3.6.3 Vertrag über die Vermittlung von<br />

Anteilen an einer Objektgesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit dem<br />

Anbieter am 27.04.2011 einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

über die Vermittlung<br />

von Anteilen an einer Objektgesellschaft<br />

abgeschlossen.<br />

Danach ist der Anbieter mit der Suche,<br />

Auswahl und Vorprüfung von für die Beteiligungsgesellschaft<br />

geeigneten Beteiligungsobjekten,<br />

der Erstellung von Investitions-<br />

und Prognoserechnungen sowie<br />

der Vorbereitung der Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft beauftragt worden. Der<br />

Anbieter ist berechtigt, im eigenen Namen<br />

und auf eigene Rechnung, auch Dritte mit<br />

der Erbringung der beauftragten Leistungen<br />

zu beauftragen.<br />

Für seine Leistungen erhält der Anbieter<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von EUR<br />

3.500.000 inklusive etwaiger gesetz licher Umsatzsteuer.<br />

Der Anspruch entsteht mit dem<br />

Einwerben von mindestens EUR 125.000.000<br />

Kommanditkapital für Gesellschaftsanteile<br />

an der Beteiligungsgesellschaft. Er ist fällig<br />

mit Anforderung und spätestens zahlbar mit<br />

der vollständigen Einzahlung des einzuwerbenden<br />

Kommanditkapitals der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Der Geschäftsbesorgungsvertrag endet<br />

mit Zweckerreichung und Erbringung der<br />

beiderseitigen Leistungen. Er kann von<br />

beiden Parteien nur aus wichtigem Grund<br />

gekündigt werden.<br />

Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es liegt eine<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspflichten haftet der Anbieter<br />

auch bei einer fahrlässigen Verursachung, jedoch<br />

nur für typischerweise vorhersehbare<br />

Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn<br />

und Mangelfolgeschäden.<br />

3.6.4 Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

„Eigenkapitalvermittlung“<br />

Die Beteiligungsgesellschaft und der<br />

Anbieter haben am 27.04.2011 einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

für den Bereich<br />

„Eigenkapitalvermittlung“ abgeschlossen.<br />

Danach ist der Anbieter – auch im Fall einer<br />

gegebenfalls erforderlichen Nachplatzierung<br />

– mit der Eigenkapitalvermittlung<br />

beauftragt, d. h. er ist berechtigt und unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB bevollmächtigt, die Vermittlung<br />

des Eigenkapitals selbst oder durch Dritte<br />

(z. B. Sparkassen, Kreditinstitute, Finanzie rungsinstitute<br />

sowie Vertriebs- und Finanzierungsgesellschaften<br />

oder sonstige Vermittler,<br />

nachfolgend zusammenfassend „Eigenkapitalvermittler“)<br />

zu bewirken. Der Anbieter<br />

übernimmt zudem die Einzahlungsverwaltung<br />

des Eigenkapitals zuzüglich Agio und<br />

dessen Verwendung für die Beteiligungsgesellschaft;<br />

auch insoweit ist der Anbieter von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Der Anbieter ist nicht zur Übernahme von<br />

Aufgaben verpflichtet, die vom Geltungsbereich<br />

des Steuerberatungs- und/oder<br />

Rechtsdienstleistungsgesetzes erfasst sind.<br />

Die Provision für die Vermittlung des<br />

Eigenkapitals beträgt 9 % (inklusive Agio)<br />

des zu vermittelnden Eigenkapitals; hiermit<br />

sind alle Vergütungsansprüche des Anbieters<br />

einschließlich aller etwaigen Aufwendungs-<br />

und Auslagenersatzan sprüche abgegolten.<br />

Bei der Einschaltung von Eigenkapitalvermittlern<br />

ist der Anbieter berechtigt<br />

und unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB bevollmächtigt, die einzelnen<br />

Vermittlungsprovisionen bis zu einer<br />

Höhe von 9 % (inklusive Agio) des zu vermittelnden<br />

Eigenkapitals zu verhandeln.<br />

Der Vermittlungsprovisionsanspruch entsteht<br />

anteilig entsprechend der Höhe des<br />

eingezahlten Eigenkapitals, wenn sich Anleger<br />

aufgrund der Vermittlung durch den<br />

Anbieter oder der Eigenkapitalvermittler<br />

endgültig und verbindlich an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligen. Er wird nach<br />

Rechnungsstellung fällig, wenn die nachfolgenden<br />

Voraussetzungen kumulativ<br />

eingetreten sind:<br />

– Vorlage einer vom Anleger rechtsverbindlich<br />

unterzeichneten Beitrittserklärung<br />

einschließlich Widerrufsbelehrung,<br />

in der der Anbieter bzw. ein Eigenkapitalvermittler<br />

benannt ist.<br />

– Nachweis der Identifizierung des jeweiligen<br />

Anlegers nach dem Geldwäschegesetz<br />

entsprechend den Angaben in der<br />

Beitrittserklärung.<br />

– Vorlage einer Handelsregistervollmacht<br />

mit notariell beglaubigter Unterschrift,<br />

soweit erforderlich.<br />

– Ausbleiben eines Widerrufs der Beitrittserklärung<br />

innerhalb der in der jeweiligen<br />

Widerrufsbelehrung angegebenen Frist.<br />

– Gegenzeichnung der vom Anleger<br />

unterzeichneten Beitrittserklärung durch<br />

den persönlich haftenden Gesellschafter<br />

und den Treuhandkommanditisten der<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

– Eingang sämtlicher Zahlungen des Anlegers<br />

auf dem in der Beitrittserklärung<br />

genannten Bankkonto Zahlungstermin<br />

zum Zahlungstermin.<br />

Im Falle der Rückabwicklung der Beteiligungsgesellschaft<br />

gemäß § 15 Ziffer 4 des<br />

Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft<br />

verzichtet der Anbieter rückwirkend<br />

auf seinen Vergütungsanspruch<br />

und erstattet der Beteiligungsgesellschaft<br />

bereits geleistete Zahlungen.<br />

Der Geschäftsbesorgungsvertrag endet,<br />

ohne dass es einer Kündigung bedarf, so-

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