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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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80<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

übergeben, dass die Auszahlungsvoraussetzungen<br />

aus dem Zwischenfinanzierungskreditvertrag<br />

vom 13.09.2010 vorliegen.<br />

Abweichend hiervon ist der Kontrolleur<br />

jedoch zur Mittelfreigabe berechtigt und<br />

verpflichtet, wenn noch nicht investiertes<br />

Kontrollkapital zwischenzeitlich angelegt<br />

werden soll und die ausführende Bank<br />

unwiderruflich angewiesen wird, dass diese<br />

Mittel auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

zurückfließen werden.<br />

Ist ein Leistungsfortschritt in Bezug auf<br />

die Fertigstellung der Immobilien Zahlungsvoraussetzung,<br />

setzt die Mittelverwendungsfreigabe<br />

zudem die Vorlage der Rechnung<br />

des Zahlungsempfängers, die schriftliche<br />

Aufforderung der Objektgesellschaft an die<br />

Beteiligungsgesellschaft zur Begleichung<br />

der Rechnung sowie die gutachterliche Stellungnahme<br />

hinsichtlich des Leistungsfortschritts<br />

durch einen von der Beteiligungsgesellschaft<br />

beauftragten Gutachter voraus.<br />

Im Fall der Vereinbarung von Festpreisen<br />

bzw. festen Vergütungen, sind Überschreitungen<br />

der im Investitionsplan festgelegten<br />

und der Mittelverwendungskontrolle unterliegenden<br />

Positionen nicht zulässig. Abweichungen<br />

von Zahlungsterminen sind als<br />

gerechtfertigt anzusehen, wenn sie nicht<br />

gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen;<br />

alle übrigen Abweichungen bedürfen<br />

eines wirtschaftlich gerechtfertigten Grundes.<br />

3.6 Geschäftsbesorgungsverträge<br />

Geschäftsbesorgungsverträge wurden<br />

zwischen der Beteiligungsgesellschaft und<br />

dem Anbieter sowie dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und dem Anbieter<br />

bzw. der <strong>DFH</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

abgeschlossen.<br />

3.6.1 Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

„Konzeption, Objektaufbereitung/<br />

Due Diligence, Marketing und Prospekt“<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit dem<br />

Anbieter am 11.10.2010 einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

für den Bereich „Konzeption,<br />

Objektaufbereitung/Due Diligence,<br />

Marketing und Prospekt“ abgeschlossen.<br />

Danach ist der Anbieter verpflichtet, für die<br />

Beteiligungsgesellschaft ein Konzept zur<br />

Beschaffung von Gesellschaftereinlagen in<br />

Form von Eigenkapital zur Beteiligung an<br />

der Beteiligungsgesellschaft zu erstellen.<br />

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere<br />

– die Erarbeitung, die Präsentation sowie<br />

die wirtschaftliche und rechtliche Ausarbeitung<br />

des Konzeptes,<br />

– die Durchführung der Due Diligence,<br />

– die Abstimmung und Begleitung des<br />

Verkaufsprospektes (einschließlich ergänzender<br />

Unterlagen) mit Gutachtern,<br />

– die Verteilung des Verkaufsprospektes<br />

(einschließlich ergänzender Unterlagen)<br />

in ausreichender Zahl sowie<br />

– die Organisation und Durchführung des<br />

Marketings der Beteiligungsgesellschaft,<br />

insbesondere die Ausgestaltung, Erstellung<br />

und grafische Gestaltung von<br />

Werbemitteln.<br />

Zur Durchführung seiner Aufgaben kann<br />

sich der Anbieter auch Dritter bedienen,<br />

insbesondere wenn dies aus rechtlichen<br />

Gründen erforderlich ist. Er ist nicht zur<br />

Übernahme von Aufgaben verpflichtet, die<br />

vom Geltungsbereich des Steuerberatungsund/oder<br />

Rechtsdienstleistungsgesetzes<br />

erfasst sind.<br />

Der Anbieter erhält für seine Leistungen<br />

eine Vergütung in Höhe von EUR 400.000<br />

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Mit der Vergütung sind auch alle dem Anbieter<br />

im Zusammenhang mit der Konzeption/dem<br />

Verkaufsprospekt (einschließlich<br />

ergänzender Unterlagen) entstandenen und<br />

entstehenden Aufwendungen abgegolten.<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht in voller<br />

Höhe nach Leistungserbringung und ist<br />

nach Rechnungsstellung fällig, spätestens<br />

jedoch zum 31.12.2011. Im Falle der Rückabwicklung<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

gemäß § 15 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Beteiligungsgesellschaft verzichtet<br />

der Anbieter rückwirkend auf seinen<br />

Vergütungsanspruch und erstattet der<br />

Beteiligungsgesellschaft bereits geleistete<br />

Zahlungen.<br />

Der Geschäftsbesorgungsvertrag endet<br />

mit Zweckerreichung, spätestens jedoch<br />

mit Ablauf des 31.12.2011; vorher kann er nur<br />

aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />

Die Haftung des Anbieters ist – außer in<br />

Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit<br />

– beschränkt auf EUR 100.000.<br />

3.6.2 Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

„Finanzierungsvermittlung“<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit dem<br />

Anbieter am 11.10.2010 einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

für den Bereich „Finanzierungsvermittlung“<br />

abgeschlossen. Danach<br />

hat die Beteiligungsgesellschaft den Anbieter<br />

mit der Vermittlung der Fremdfinanzierung<br />

der Objektgesellschaft von bis zu<br />

EUR 125.000.000 (langfristiges Darlehen) und<br />

von bis zu EUR 50.000.000 (optionale weitere<br />

langfristige Fremdfinanzierung) beauftragt.<br />

Zu den Aufgaben des Anbieters gehören<br />

dabei insbesondere<br />

– die Einholung, Überprüfung und Beratung<br />

bei der Auswahl von Finanzierungsangeboten<br />

sowie von derivativen<br />

Finanzierungsinstrumenten (z. B. Swaps)<br />

bezüglich des Finanzierungsvorhabens<br />

bei verschiedenen Kreditinstituten,<br />

– die Bearbeitung der Kreditanträge, die<br />

Beschaffung und Überprüfung der Finanzierungsunterlagen<br />

und die Mitwirkung<br />

bei der Bestellung der Sicherheiten für<br />

das Finanzierungsvorhaben sowie<br />

– die Unterstützung der Objektgesellschaft<br />

während der Investitionsphase und bei der<br />

Umsetzung des Finanzierungsvorhabens.<br />

Der Anbieter ist nicht zur Übernahme von<br />

Aufgaben verpflichtet, die vom Geltungsbereich<br />

des Steuerberatungs- und/oder Rechtsdienstleistungsgesetzes<br />

erfasst sind.<br />

Für seine Leistungen bei der Finanzierungsvermittlung<br />

und Finanzierungsabwicklung<br />

erhält der Anbieter eine Vergütung<br />

in Höhe von EUR 2.500.000 (umsatzsteuerfreie<br />

Leistung nach § 4 Nr. 8a UStG).<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht in voller<br />

Höhe nach Leistungserbringung und ist

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