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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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Rechtliche Grundlagen<br />

79<br />

tal inklusive Agio (nachfolgend „Mittelfreigabe-<br />

und Mittelverwendungskontrollvertrag“<br />

genannt) abgeschlossen. Dieser ist die Rechtsgrundlage<br />

für die Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

und ist auf Seite 134 ff. des<br />

Verkaufsprospekts vollständig abgedruckt.<br />

Umstände oder Beziehungen, die einen<br />

Interessenkonflikt für den Mittelverwendungskontrolleur<br />

begründen können, existieren<br />

nicht.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält<br />

im Fall der Einzahlung von EUR 225.000.000<br />

Kommanditkapital auf dem Einzahlungskonto<br />

der Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung<br />

in Höhe von EUR 87.500.<br />

Kontrollgegenstand<br />

Das der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegende Kapital beläuft<br />

sich auf einen Betrag in Höhe von rund<br />

EUR 182.000.000 (nachfolgend „Kontrollkapital“<br />

genannt) und entspricht rund 77 % der<br />

Summe des noch einzuwerbenden und von<br />

den Anlegern auf das Einzahlungskonto der<br />

Beteiligungsgesellschaft einzuzahlenden<br />

Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft in<br />

Höhe von insgesamt EUR 224.990.000 sowie<br />

dem hierauf entfallenden Agio in Höhe von<br />

5 %. Es dient der Beteiligungsgesellschaft zur<br />

Ausreichung eines Darlehens in Höhe von<br />

maximal EUR 100.000.000 an die Objektgesellschaft,<br />

dem späteren Erwerb von 94,8 %<br />

der Kommanditanteile an der Objektgesellschaft<br />

und Einzahlungen in die Rücklagen der<br />

Objektgesellschaft. Das verbleibende, nicht der<br />

Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegende Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

auf dem Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />

wird einmal monatlich auf ein<br />

laufendes Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />

überwiesen und soll neben weiteren Einzahlungen<br />

in die Rücklagen der Beteiligungsgesellschaft<br />

insbesondere für die Begleichung<br />

fonds abhängiger Kosten und die Bildung<br />

einer Liquiditätsreserve verwendet werden.<br />

Dementsprechend unterliegt das von<br />

den Anlegern eingezahlte Kommanditkapital<br />

inklusive Agio auch nur zu rund 77 % der<br />

Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />

durch den Kontrolleur und steht im<br />

Übrigen zur freien Verfügung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft<br />

ist insoweit zum Transfer dieses Kapitals<br />

vom Einzahlungskonto (nachfolgend<br />

auch „Mittelverwendungskontrollkonto“<br />

genannt) auf ihr laufendes Bankkonto berechtigt;<br />

entsprechende Verfügungen der<br />

Beteiligungsgesellschaft hat der Kontrolleur<br />

einmal monatlich mitzuzeichnen.<br />

Kein Treuhandverhältnis<br />

Die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />

begründet kein Treuhandverhältnis.<br />

Der Kontrolleur handelt in Erfüllung<br />

des Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrags<br />

ausschließlich im eigenen<br />

Interesse und auf eigene Rechnung. Er ist<br />

unabhängig, nicht weisungsgebunden<br />

und zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des<br />

von den Anlegern eingezahlten Kommanditkapitals<br />

inklusive Agio; er kontrolliert<br />

lediglich die Verwendung eines Teils dieser<br />

Gelder durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

nach formalen Kriterien.<br />

Aufgaben sowie wesentliche Rechte und<br />

Pflichten<br />

Der Kontrolleur hat das Recht, die Mitzeichnung<br />

zu Verfügungen auf dem Konto<br />

der Beteiligungsgesellschaft zu verweigern,<br />

sofern die Voraussetzungen nach dem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

nicht vorliegen.<br />

Ferner hat der Kontrolleur ein Recht auf eine<br />

Vergütung.<br />

Zu den Aufgaben und Pflichten des Kontrolleurs<br />

gehört die Prüfung, ob die formalen<br />

Kriterien der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />

vorliegen. Weitere Kontrolltätigkeiten<br />

sind ihm untersagt, insbesondere<br />

hinsichtlich der wirtschaftlichen und<br />

rechtlichen Konzeption des Beteiligungsangebotes,<br />

der Bonität von beteiligten Personen,<br />

Unternehmen und Vertragspartner, der Werthaltigkeit<br />

von Garantien oder der von Dritten<br />

gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />

erbrachten Leistungen.<br />

Bei der Mittelverwendungskontrolle hat<br />

der Kontrolleur die betragsmäßige Übereinstimmung<br />

der von der Beteiligungsgesellschaft<br />

veranlassten Verfügungen (z. B. Darlehensgewährung<br />

an die Objektgesellschaft<br />

bzw. Einzahlung in die Kapitalrücklage der<br />

Beteiligungsgesellschaft zwecks Begleichung<br />

fälliger Zahlungen an die Büropark<br />

Brüsseler Straße GmbH, die Arbeitsgemeinschaft<br />

„Neubau <strong>Vodafone</strong> <strong>Campus</strong>“ und<br />

sonstiger im Investitionsplan aufgeführten<br />

Gläubiger der Beteiligungsgesellschaft, Anteilserwerb<br />

in Höhe von 94,8 % an der Objektgesellschaft)<br />

mit dem Investitionsplan<br />

und – je nach Art der Verfügung – mit einem<br />

oder mehreren der nachfolgend genannten<br />

Verträge bzw. Unterlagen zu prüfen:<br />

– Darlehensvertrag zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft<br />

gemäß Anlage zum Anteilskaufvertrag<br />

vom 27.04.2011<br />

– Grundstückskaufvertrag vom 10.09.2010<br />

– Generalübernehmervertrag vom<br />

10.09.2010<br />

– Anteilskaufvertrag vom 27.04.2011<br />

– Zwischenfinanzierungskreditvertrag<br />

vom 13.09.2010<br />

– Darlehensvertrag zwischen der Objektgesellschaft<br />

und der Zech Bau Holding<br />

GmbH vom 22.09.2010<br />

– Vereinbarung einer Mietvorauszahlung<br />

durch <strong>Vodafone</strong> an die Objektgesellschaft<br />

gemäß Mietvertrag vom 09.09.2010<br />

– Darlehensvertrag zwischen der Objektgesellschaft<br />

und dem Anteilsverkäufer<br />

vom 15.10.2010<br />

Für die Mittelfreigabe sind dem Kontrolleur<br />

der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

und die Fondsschließungsgarantie<br />

des Anbieters vom 27.04.2011<br />

zu übergeben, eine schriftliche Erklärung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

und des Treuhandkommanditisten beizubringen,<br />

dass die Kommanditeinlage des<br />

Treuhandkommanditisten auf mindestens<br />

EUR 124.990.000 erhöht wurde, sowie eine<br />

schriftliche Erklärung des den Zwischenfinanzierungskredit<br />

über EUR 199.000.000<br />

gewährenden Bankenkonsortiums zu

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