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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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78<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

ßern, zu kündigen, auf andere Weise an<br />

Dritte zu übertragen bzw. über ihn zu verfügen<br />

oder innerhalb dieser Frist auf andere<br />

Weise einen unmittelbaren oder mittelbaren<br />

rechtlichen oder wirtschaftlichen Rechtsübergang<br />

hinsichtlich dieser Beteiligung auf<br />

Dritte herbeizuführen. Sollte der Anteilsverkäufer<br />

hiergegen verstoßen und dadurch<br />

Grunderwerbsteuer ausgelöst werden, ist<br />

der Anteilsverkäufer verpflichtet, sowohl die<br />

Objektgesellschaft als auch die Beteiligungsgesellschaft<br />

von der festgesetzten Grunderwerbsteuer<br />

nebst steuerlicher Nebenleistungen<br />

hierauf gemäß § 3 Abs. 4 Abgabenordnung<br />

und sonstigen Nachteilen freizustellen.<br />

Gleiches gilt für den Fall, dass aufgrund<br />

von unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Änderungen im Gesellschafterkreis des<br />

Anteilsverkäufers bis zum Ablauf der Sperrfrist<br />

Grunderwerbsteuer festgesetzt wird.<br />

Der Anteilsverkäufer trägt die Kosten<br />

der notariellen Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung<br />

und Handelsregistervollmacht<br />

sowie die Kosten für die Durchführung<br />

des Optionsvertrages.<br />

3.4 Darlehensvertrag mit der Objektgesellschaft<br />

Zur Realisierung des von der Objektgesellschaft<br />

noch zu errichtenden Bürokomplexes,<br />

bestehend aus einem 19-geschossigen,<br />

ellipsenförmigen Hochhaus, drei weiteren<br />

sechs- bzw. neungeschossigen Bürogebäuden,<br />

einer Tiefgarage und einem angrenzenden<br />

Parkhaus (nachfolgend „Bürokomplex“<br />

oder „Immobilie“ genannt) beabsichtigt die<br />

Beteiligungsgesellschaft der Objektgesellschaft<br />

ein Darlehen in Höhe von maximal<br />

EUR 100.000.000 mit folgendem Inhalt zu<br />

gewähren. Dieser ist bereits paraphiert und<br />

dem Anteilskaufvertrag vom 27.04.2011 als<br />

Anlage beigefügt.<br />

Laufzeit<br />

Das Darlehen wird auf unbestimmte Zeit<br />

gewährt und kann von jeder Vertragspartei<br />

erstmals mit Wirkung auf den Tag der Fertigstellung<br />

und Übergabe des Bürokomplexes<br />

an die <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH (nachfolgend<br />

„<strong>Vodafone</strong>“ genannt) gekündigt werden; im<br />

Übrigen bleibt das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung des Darlehens unberührt.<br />

Auszahlungsvoraussetzungen<br />

Die Auszahlung des Darlehensbetrags<br />

erfolgt in Abhängigkeit vom Umfang des<br />

eingeworbenen Kommanditkapitals der<br />

Beteiligungsgesellschaft. Die Auszahlung<br />

setzt einen Zeichnungs- und Einzahlungsstand<br />

in Höhe von EUR 125.000.000 (exklusive<br />

Agio) voraus; bei Erreichen dieses<br />

Zeichnungs- und Einzahlungsstands ist<br />

die Objektgesellschaft berechtigt und zugleich<br />

verpflichtet, einen Darlehensbetrag<br />

in Höhe von EUR 100.000.000 abzurufen.<br />

Weitere Auszahlungsvoraussetzungen sind,<br />

dass bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen<br />

aus dem Zwischenfinanzierungskreditvertrag<br />

vom 13.09.2010 und dem<br />

langfristigen Kreditvertrag vom 27.04.2011<br />

vorliegen und dem Bautenstandswert des<br />

Bürokomplexes Baukosten (Hochbaukosten<br />

gemäß DIN 276, insbesondere inklusive<br />

Grunderwerbskosten und -nebenkosten,<br />

Planungskosten und Kosten für technische<br />

und wirtschaftliche Verwaltungsleistungen)<br />

zugrunde liegen, die mindestens dem<br />

Wert des zur Auszahlung vorgesehenen<br />

Darlehensbetrags entsprechen.<br />

Darlehenskonditionen<br />

Das Darlehen wird mit 5 % p. a. verzinst,<br />

berechnet ab dem Tag der Auszahlung des<br />

Darlehensbetrags. Die Zinsen sind am Ende<br />

eines Quartals abzurechnen und bis zum<br />

dritten Werktag des ersten Monats des Folgequartals<br />

zu zahlen.<br />

Vor Fertigstellung und Übergabe des<br />

Bürokomplexes an <strong>Vodafone</strong> ist eine Rückzahlung<br />

des Darlehens mit zinsbefreiender<br />

Wirkung nicht möglich. Nach Erwerb der<br />

Kommanditanteile an der Objektgesellschaft<br />

zu 94,8 % durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

soll die Darlehensvaluta in Eigenkapital umgewandelt<br />

werden.<br />

Rangrücktritt<br />

Sämtliche Tilgungs-, Zins- und Kostenansprüche<br />

der Beteiligungsgesellschaft treten<br />

im Rang hinter den Forderungen aller anderen<br />

Gläubiger der Objektgesellschaft zurück;<br />

der Rangrücktritt erfasst im Zweifel zuerst<br />

die am ehesten fällig gewordenen Ansprüche.<br />

Zur Abwendung einer Überschuldung<br />

der Objektgesellschaft im Sinne von § 19<br />

Insolvenzordnung sind sämtliche Tilgungs-,<br />

Zins- und Kostenansprüche der Beteiligungsgesellschaft<br />

nachrangig nach allen anderen<br />

Gläubigerforderungen im Rang des § 39<br />

Abs. 1 Insolvenzordnung aus künftigen Gewinnen,<br />

einem Liquidationsüberschuss oder<br />

sonstigem freien Vermögen zu erfüllen. Der<br />

Tilgungsanspruch der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist solange und soweit ausgeschlossen,<br />

wie dessen Geltendmachung zur Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

der Objektgesellschaft führen würde.<br />

Sicherheiten<br />

Zur Absicherung des Darlehens hat die<br />

Objektgesellschaft die ihr gegenüber <strong>Vodafone</strong><br />

aus dem Mietvertrag vom 09.09.2010<br />

zustehenden Zahlungsansprüche, die ihr<br />

aus dem Generalübernehmervertrag vom<br />

10.09.2010 gegen den Generalübernehmer<br />

zustehenden Ansprüche sowie die ihr aus<br />

den im Hinblick auf den Bürokomplex und<br />

seine Errichtung abgeschlossenen Versicherungsverträgen<br />

zustehenden Ansprüche an<br />

die Beteiligungsgesellschaft abgetreten. Hieraus<br />

kann die Beteiligungsgesellschaft aufgrund<br />

vorrangiger anderweitiger Abtretung<br />

der Ansprüche seitens der Objektgesellschaft<br />

aber erst Rechte herleiten, wenn die Objektgesellschaft<br />

wieder Inhaber dieser Ansprüche<br />

geworden ist. Darüber hinaus hat die Deutsche<br />

Bau Holding GmbH, die derzeit alleiniger<br />

Kommanditist der Objektgesellschaft<br />

ist, der Beteiligungsgesellschaft 94,8 % ihrer<br />

Kommanditanteile an der Objektgesellschaft<br />

verpfändet; die Beteiligungsgesellschaft<br />

ist zur Verwertung dieser Sicherheit nur<br />

berechtigt, wenn sie das Darlehen außerordentlich<br />

gekündigt hat. Alle Sicherheiten<br />

sind von der Beteiligungsgesellschaft nach<br />

Tilgung der Darlehensvaluta nebst Zinsen<br />

oder Umwandlung der Darlehensvaluta in<br />

Eigenkapital unverzüglich freizugeben.<br />

3.5 Vertrag über die formale Kontrolle<br />

der Freigabe und Verwendung von<br />

Kommanditkapital inklusive Agio<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der<br />

Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

mit Sitz in Hamburg (nachfolgend<br />

„Kontrolleur“ genannt) am 27.04.2011 einen<br />

Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe<br />

und Verwendung von Kommanditkapi-

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