26.12.2013 Aufrufe

DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rechtliche Grundlagen<br />

75<br />

Käufer ohne Weiteres in Verzug. Die Verzugszinsen<br />

für nicht termingerecht geleistete<br />

Zahlungen belaufen sich auf acht Prozentpunkte<br />

über dem jeweiligen Basiszinssatz,<br />

mindestens jedoch 10 % p. a. Bei einem negativen<br />

vorläufigen Kaufpreis ist der Anteilsverkäufer<br />

verpflichtet, die Differenz zwischen<br />

diesem und Null spätestens zehn Bankarbeitstage<br />

vor dem Fälligkeitstag im Wege<br />

einer Einlage auf ein Konto der Objektgesellschaft<br />

einzuzahlen und nicht wieder zu<br />

entnehmen.<br />

Für den endgültigen Kaufpreis ist das auf<br />

Grundlage einer geprüften und bescheinigten<br />

Stichtagsbilanz verbindlich festgestellte<br />

Eigenkapital der Objektgesellschaft im Sinne<br />

der §§ 266 Abs. 3 Buchstabe a, 264 c HGB<br />

maßgeblich. Dieses wird wie folgt ermittelt:<br />

Der Anteilsverkäufer hat zwei Monate nach<br />

Vollzug des Anteilskaufvertrages eine auf<br />

den Fälligkeitstag abgestellte Handels- und<br />

Stichtagsbilanz aufzustellen. Die Handelsbilanz<br />

ist innerhalb von vier Monaten nach<br />

Vollzug des Anteilskaufvertrages durch einen<br />

Wirtschaftsprüfer nach den Vorschriften der<br />

§§ 316 ff. HGB zu prüfen, zu testieren und mit<br />

einem Prüfungsbericht zu versehen; innerhalb<br />

der gleichen Frist hat der Wirtschaftsprüfer<br />

die Stichtagsbilanz zu prüfen und<br />

deren Richtigkeit unter Berücksichtigung<br />

der vertraglichen Vereinbarungen und<br />

besonderen Bilanzregeln zu bescheinigen.<br />

Einwendungen gegen die Handels- und/<br />

oder Stichtagsbilanz können nur innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von einem Monat nach<br />

Zugang der vom Wirtschaftsprüfer übersandten<br />

Handels- und Stichtagsbilanz geltend<br />

gemacht werden. Kann über die erhobenen<br />

Einwendungen binnen eines Monats<br />

kein Einvernehmen gefunden werden, kann<br />

für die Entscheidungsfindung ein durch den<br />

Präsidenten des Instituts der Wirtschaftsprüfer,<br />

<strong>Düsseldorf</strong>, zu benennender Wirtschaftsprüfer<br />

als Schiedsgutachter im Sinne<br />

des § 317 BGB herbeigezogen werden.<br />

Soweit die Stichtagsbilanz in Bezug auf<br />

das für die Kaufpreisermittlung maßgebliche<br />

Eigenkapital von der aktualisierten Plan-<br />

Stichtagsbilanz abweicht, erhöht bzw. vermindert<br />

sich der Kaufpreis für die Kommanditanteile<br />

an der Objektgesellschaft um die<br />

Differenz zwischen vorläufigem und endgültigem<br />

Kaufpreis. Der Anpassungsbetrag<br />

ist ab dem Fälligkeitstag mit 6 % p. a. zu verzinsen<br />

und innerhalb von 20 Bankarbeitstagen<br />

nebst Zinsen auszugleichen. Bei nicht<br />

fristgerechter Zahlung ist der Anpassungsbetrag<br />

ohne Weiteres mit acht Prozentpunkten<br />

über dem jeweiligen Basiszinssatz,<br />

mindestens jedoch 10 % p. a., zu verzinsen;<br />

das Recht zur Geltendmachung eines höheren<br />

Schadens bleibt unberührt.<br />

Darüber hinaus findet eine weitere Kaufpreisanpassung<br />

statt, soweit in der Stichtagsbilanz<br />

über- oder unterdotierte Rückstellungen<br />

enthalten sind. Der Kaufpreis verändert<br />

sich in Bezug auf den 94,9 %igen<br />

Geschäftsanteil anteilig in dem Umfang, in<br />

dem die Rückstellungen aufgelöst werden<br />

können bzw. zu erhöhen sind.<br />

Nach Vollzug des Anteilskaufvertrages ist<br />

der Anteilsverkäufer noch als Geschäftsbesorger<br />

für die Objektgesellschaft tätig, z. B.<br />

um die Erledigung der bei Abnahme der<br />

Generalübernehmerleistungen und Übergabe<br />

des Bürokomplexes an <strong>Vodafone</strong> festgestellten<br />

Mängel bzw. noch ausstehenden<br />

Restleistungen zu überwachen und der Objektgesellschaft<br />

in diesem Zusammenhang<br />

zustehende Ansprüche geltend zu machen.<br />

Die Geschäftsbesorgungstätigkeit des Anteilsverkäufers<br />

ist durch den Kaufpreis abgegolten.<br />

Die Käufer sind jedoch berechtigt,<br />

vom vorläufigen Kaufpreis und ggf. vom endgültigen<br />

Kaufpreis einen Einbehalt in Höhe<br />

von EUR 1.000.000 vorzunehmen; der Anteilsverkäufer<br />

kann den Einbehalt jederzeit<br />

durch Übergabe einer selbstschuldnerischen<br />

Bürgschaft einer deutschen oder europäischen<br />

Großbank bzw. eines in Deutschland<br />

zugelassenen Kreditversicherers, in der auf<br />

die Einrede der Vorausklage, Anfechtbarkeit<br />

und Aufrechenbarkeit sowie eine Hinterlegung<br />

verzichtet wird, abzulösen. Der Einbehalt<br />

ist in dem Umfang an den Anteilsverkäufer<br />

auszukehren bzw. die hingegebene<br />

Bürgschaft durch eine reduzierte Bürgschaft<br />

auszutauschen, in dem die Geschäftsbesorgungsaufgaben<br />

erledigt werden. Des Weiteren<br />

sind die Käufer zum Kaufpreiseinbehalt<br />

berechtigt, wenn <strong>Vodafone</strong> nach Übergabe<br />

des Bürokomplexes die laut Mietvertrag vom<br />

09.09.2010 vereinbarte Miete wegen bestehender<br />

Mängel oder unerledigter Restarbeiten<br />

nicht in voller Höhe zahlt. Die Höhe<br />

des Einbehalts beläuft sich auf das 16,575-<br />

fache des Differenzbetrags zwischen der vertraglich<br />

geschuldeten und der tatsächlichen<br />

Mietzahlung. Der Anteilsverkäufer kann den<br />

Einbehalt jederzeit durch Übergabe einer<br />

selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen<br />

oder europäischen Großbank, in der<br />

auf die Einrede der Vorausklage, Anfechtbarkeit<br />

und Aufrechenbarkeit sowie eine<br />

Hinterlegung verzichtet wird, ablösen. Der<br />

Einbehalt ist in dem Umfang aufzulösen, in<br />

dem der Anteilsverkäufer seiner Verpflichtung<br />

nachkommt, den Käufern, oder auf<br />

deren Verlangen der Objektgesellschaft, die<br />

Mietdifferenz auszugleichen; im Gegenzug<br />

für die erfolgte Ausgleichzahlung tritt die<br />

Objektgesellschaft dem Anteilsverkäufer<br />

sämtliche Ansprüche gegen die <strong>Vodafone</strong><br />

D2 GmbH wegen unberechtigter Mietminderung<br />

ab.<br />

Der Anteilsverkäufer stundet den Käufern<br />

ganz oder teilweise den Anspruch auf Zahlung<br />

des vorläufigen bzw. endgültigen Kaufpreises,<br />

wenn am Fälligkeitstag nicht genug<br />

Kommanditkapital bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

eingeworben und eingezahlt worden<br />

ist, um den (vorläufigen) Kaufpreis ganz<br />

oder teilweise zu leisten. Der gestundete Betrag<br />

ist in der Höhe zu verzinsen, wie seitens<br />

der Beteiligungsgesellschaft Auszahlungen<br />

an die Anleger vorgenommen werden; alternativ<br />

hat der Anteilsverkäufer das Recht, in<br />

Höhe des gestundeten Betrags Kommanditanteile<br />

an dem Fonds zu erwerben. Die Stundung<br />

endet im Falle der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Abtretung der Kommanditanteile an<br />

der Objektgesellschaft erfolgt mit Eintritt der<br />

zuvor dargestellten aufschiebenden Bedingungen<br />

bzw. an dem Tag, an dem der vorläufige<br />

Kaufpreis fällig ist und eine der Vertragsparteien<br />

gegenüber der jeweils anderen auf<br />

den Bedingungseintritt ganz oder teilweise<br />

verzichtet (Vollzugstag). Als Vollzugstag ist<br />

der Fälligkeitstag angestrebt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!