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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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Rechtliche Grundlagen<br />

73<br />

um seine treugeberische Beteiligung in eine<br />

Direktbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

umzuwandeln. Die Kündigung erfolgt<br />

durch schriftliche Erklärung gegenüber dem<br />

Treuhandkommanditisten. Mit Übertragung<br />

des Kommanditanteils endet das Treuhandverhältnis.<br />

Die Übertragung des Kommanditanteils<br />

ist abhängig von der Eintragung<br />

des Treugebers als Kommanditist in das<br />

Handelsregister. Wegen der erforderlichen<br />

Handelsregistervollmacht und den Kosten<br />

der Eintragung wird auf § 3 Ziffer 11 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

verwiesen. Im Übrigen trägt<br />

der Treugeber die durch die Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses dem Treuhandkommanditisten<br />

und der Beteiligungsgesellschaft<br />

entstehenden Kosten des<br />

Verwaltungsaufwandes bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder beim Treuhandkommanditisten,<br />

die pauschal auf EUR 100<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

festgesetzt werden.<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die<br />

laufende Verwaltung der Treugeber eine<br />

jährliche gewinnunabhängige Vergütung<br />

in Höhe von EUR 10.000 zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig am 30.11.<br />

eines jeden Jahres, erstmals für das Jahr 2011<br />

am 30.11.2011. Diese Vergütung wird in den<br />

Folgejahren jährlich, erstmals jedoch betreffend<br />

die Vergütung für das Jahr 2014, entprechend<br />

der Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

(VPI) angepasst. Der Treuhandkommanditist<br />

erhält die Vergütungen auch<br />

im Falle eines Verlustes. Zusätzliche Leistungen<br />

des Treuhänders zugunsten eines<br />

einzelnen Treugebers werden dem jeweiligen<br />

Treugeber gesondert in Rechnung gestellt.<br />

Die Summe der Gesamtbezüge des<br />

Treuhandkommanditisten beträgt über die<br />

prospektierte Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

EUR 185.666 (inklusive Umsatzsteuer).<br />

Schlichtungsvereinbarung, Ombudsverfahren<br />

Der Treugeber ist berechtigt, bei Streitigkeiten<br />

aus oder im Zusammenhang mit dem<br />

Treuhandvertrag die Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e. V., Berlin, anzurufen und ein<br />

Schlichtungsverfahren gegen den Treuhandkommanditisten<br />

einzuleiten.<br />

2.11 Beirat<br />

Durch Beschluss der Gesellschafter kann<br />

bei der Beteiligungsgesellschaft ein Beirat<br />

gebildet werden. Der Beirat besteht aus drei<br />

Mitgliedern, von denen zwei durch die Gesellschafter<br />

gewählt und eines durch den<br />

persönlich haftenden Gesellschafter bestimmt<br />

werden. Der Beirat dient der Beratung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Die Mitglieder werden jeweils für drei Jahre<br />

gewählt. Der Beirat ist nicht berechtigt, dem<br />

persönlich haftenden Gesellschafter oder<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

oder dem Treuhandkommanditisten Weisung<br />

zu erteilen. Der Beirat ist jedoch berechtigt,<br />

vom persönlich haftenden Gesellschafter<br />

oder dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

Berichte über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten<br />

zu verlangen. Die Haftung<br />

der Mitglieder des Beirats für Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit sind auf EUR 100.000<br />

pro Haftungsfall beschränkt. Die Mitglieder<br />

des Beirats erhalten neben der Erstattung<br />

ihrer Auslagen keine weitere Vergütung, es<br />

sei denn, die Gesellschafterversammlung<br />

beschließt mit einfacher Mehrheit etwas<br />

anderes.<br />

2.12 Schadenersatzansprüche<br />

Schadenersatzansprüche der Gesellschafter<br />

gegen die Beteiligungsgesellschaft<br />

verjähren ab Entstehung und/oder Kenntnis<br />

sowie unabhängig von beidem in drei, fünf<br />

oder fünfzehn Jahren. Schadenersatzansprüche<br />

aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem<br />

Handeln sowie bei Ansprüchen auf<br />

Ersatz von Personenschäden werden von<br />

den vorstehenden in Satz 1 genannten Verjährungsregelungen<br />

nicht erfasst.<br />

3 Verträge der Beteiligungsgesellschaft<br />

(Emittent)<br />

3.1 Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

sind auf Seite 120 ff. bzw. Seite 130 ff. des<br />

Verkaufsprospektes abgedruckt.<br />

3.2 Fondsschließungsgarantie<br />

Die Deutsche Fonds Holding AG (nachfolgend<br />

„Anbieter“ genannt) hat mit Vereinbarung<br />

vom 27.04.2011 gegenüber der<br />

Beteiligungsgesellschaft eine Fondsschließungsgarantie<br />

über bis zu EUR 225.000.000<br />

übernommen.<br />

Danach garantiert der Anbieter der<br />

Beteiligungsgesellschaft unwiderruflich,<br />

dass bis zum Platzierungsende, d. h. bis<br />

spätestens zum 30.12.2012 bzw. im Falle der<br />

Platzierungsverlängerung bis spätestens<br />

zum 30.12.2013, ein Kommanditkapital im<br />

Gesamtbetrag von bis zu EUR 225.000.000<br />

(Garantiebetrag) gezeichnet und vollständig<br />

eingezahlt worden ist. Sofern bei Platzierungsende<br />

das Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

nur in geringerer<br />

Höhe als der Garantiebetrag platziert und<br />

eingezahlt wurde, wird der Anbieter die<br />

Beteiligungsgesellschaft so stellen, als wäre<br />

das entsprechende Kommanditkapital der<br />

Beteiligungsgesellschaft spätestens am<br />

Platzierungsende, d. h. bis spätestens zum<br />

30.12.2012 bzw. im Falle der Platzierungsverlängerung<br />

bis spätestens zum 30.12.2013,<br />

platziert und eingezahlt worden. Die Höhe<br />

der vom Anbieter zu erbringenden Geldmittel<br />

ergibt sich aus der Differenz zwischen<br />

dem Garantiebetrag und dem tatsächlich<br />

platzierten und eingezahlten Kommanditkapital<br />

(Differenzbetrag). Dies gilt entsprechend<br />

für den Fall, dass Anleger ihre jeweilige<br />

Beitrittserklärung wirksam anfechten<br />

oder widerrufen. Zum 30.12.2013 ist der Anbieter<br />

jedoch berechtigt zu wählen, ob er<br />

einen Teilbetrag von bis zu EUR 39.000.000<br />

aus der Differenz durch Einbringung von<br />

Geldmitteln erbringt oder die Garantiesumme<br />

wegen entsprechender Erhöhung des<br />

Fremdkapitals in der Objektgesellschaft auf<br />

bis zu EUR 186.000.000 reduziert.<br />

Zur Erfüllung der Fondsschließungsgarantie<br />

wird der Anbieter noch nicht gezeichnetes<br />

und vollständig eingezahltes Kommanditkapital<br />

der Beteiligungsgesellschaft selbst erbringen<br />

oder durch von ihm benannte Dritte<br />

erbringen lassen. Alternativ ist der Anbieter<br />

berechtigt, der Beteiligungsgesellschaft in<br />

Höhe der noch ausstehenden Geldmittel ein<br />

Darlehen zu gewähren bzw. über Dritte ge-

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