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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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72<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages für bestimmte<br />

Beschlussgegenstände auf Ebene<br />

der Objektgesellschaft der vorherigen Beschlussfassung<br />

der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Vertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />

erfolgt durch den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter und den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Beide sind<br />

alleinvertretungsberechtigt sowie von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB und dem<br />

Wettbewerbsverbot gemäß § 161 Abs. 2<br />

HGB i. V. m. § 112 HGB befreit.<br />

Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Beteiligungsgesellschaft sind Tobias Börsch,<br />

Hennef, als Geschäftsführer des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters sowie Alexander<br />

Bernth, Übersee, und Michael Ruhl, Stuttgart,<br />

als Geschäftsführer des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaft wurden für das<br />

letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine<br />

Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art gewährt.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Beteiligungsgesellschaft sind als Vorstände<br />

für den Anbieter tätig, welcher auch mit der<br />

Vermittlung des Fremdkapitals der Objektgesellschaft,<br />

der Vermittlung der Beteiligung<br />

an der Objektgesellschaft und dem Vertrieb<br />

und der Konzeption der Vermögensanlage<br />

betraut ist. Darüber hinaus sind die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung nicht für Unternehmen<br />

tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

betraut sind, die der Beteiligungsgesellschaft<br />

Fremdkapital geben oder<br />

die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

der Anlageobjekte nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder<br />

einen Vorstand, ein Aufsichtsgremium noch<br />

einen Beirat.<br />

2.10 Treuhandkommanditist<br />

Aufgaben des Treuhandkommanditisten<br />

Treuhandkommanditist der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist die <strong>DFH</strong> Treuhandgesellschaft<br />

mbH mit Sitz in Stuttgart. Rechtsgrundlage<br />

für die Tätigkeit des Treuhänders ist der Treuhandvertrag<br />

(siehe Seite 130 ff.). Der Treuhandkommanditist<br />

ist berechtigt, seinen Kommanditanteil<br />

durch Aufnahme neuer Anleger sukzessive<br />

zu erhöhen. Im Zuge dieser Kapitalerhöhungen<br />

beteiligt der Treuhandkommanditist<br />

die sich mittelbar als Treugeber beteiligenden<br />

Anleger an seinem Kommanditanteil<br />

an der Beteiligungsgesellschaft, den er insoweit<br />

auf Grundlage eines mit den Treugebern<br />

abzuschließenden Treuhandvertrages im<br />

eigenen Namen, jedoch für Rechnung der<br />

Treugeber anteilig hält und verwaltet. Der<br />

Treuhandvertrag kommt mit Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung des Treugebers durch<br />

den persönlich haftenden Gesellschafter und<br />

durch den Treuhandkommanditisten und<br />

nach vollständiger Einzahlung der Pflichteinlage<br />

zuzüglich 5 % Agio, Unterzeichnung der<br />

Widerrufserklärung und ordnungsgemäßer<br />

Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz<br />

ohne Zugang der Annahmeerklärung beim<br />

Treugeber zustande. Wirtschaftlich wird jeder<br />

Treugeber auf Grundlage entsprechender<br />

Regelungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Beteiligungsgesellschaft und des Treuhandvertrages<br />

wie ein unmittelbar beteiligter Kommanditist<br />

behandelt. Sollte der geschäftsführende<br />

Kommanditist von seinem Rückabwicklungsrecht<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

Gebrauch machen, scheidet der Treuhandkommanditist<br />

mit dem von ihm für die Treugeber<br />

gehaltenen Kommanditanteil aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft aus und die Treugeber<br />

erhalten das eingezahlte Kapital sowie<br />

das Agio abzüglich angefallener Drittkosten<br />

von der Beteiligungsgesellschaft erstattet.<br />

Die beiden Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten<br />

sind zugleich Vorstände<br />

des Anbieters und des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Der Treuhandkommanditist<br />

ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des<br />

Anbieters (siehe Kapitel „Übersicht zu den<br />

Vertragspartnern“). Aufgrund der personellen<br />

und/oder kapitalmäßigen Verflechtungen<br />

kann es zu Interessenkonflikten<br />

kommen. Dies kann zu Störungen bei der<br />

Erfüllung der vertraglichen Pflichten führen.<br />

Zu den hieraus resultierenden Risiken siehe<br />

Kapitel „Risiken“, Seite 19.<br />

Rechte und Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treugeber übernimmt die auf seine<br />

Beteiligung entfallende Einlageverpflichtung<br />

des Treuhandkommanditisten gegenüber<br />

der Beteiligungsgesellschaft. Im Gegenzug<br />

erwirbt der Treugeber anteilig die Rechte<br />

des Treuhandkommanditisten aus dessen<br />

Kommanditanteil. Der Treuhandkommanditist<br />

übt alle Rechte und Pflichten aus der<br />

Kommanditbeteiligung nur unter Beachtung<br />

der schriftlichen Weisungen von Treugebern<br />

aus. Hierbei ist der Treuhandkommanditist<br />

berechtigt, die auf seinen Kommanditanteil<br />

entfallenden Rechte, insbesondere<br />

Stimmrechte, unterschiedlich auszuüben,<br />

soweit von Treugebern unterschiedliche<br />

Weisungen erteilt wurden. Soweit der Treugeber<br />

keine Weisungen erteilt, enthält sich<br />

der Treuhandkommanditist der Stimme.<br />

Der Treuhandkommanditist hat nur Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.<br />

Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht<br />

bei Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten,<br />

bei verschuldensunabhängigen<br />

Haftungstatbeständen und bei Verletzung<br />

von Leben, Körper oder Gesundheit.<br />

Der Treuhandkommanditist übernimmt keine<br />

Haftung für den Eintritt der im Verkaufsprospekt<br />

genannten steuerlichen Folgen. Ferner<br />

übernimmt der Treuhandkommanditist keine<br />

Haftung für die Bonität der Vertragspartner<br />

der Beteiligungsgesellschaft oder dafür, dass<br />

die Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft<br />

die eingegangenen vertraglichen<br />

Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Insbesondere<br />

haftet der Treuhandkommanditist nicht<br />

für den Eingang der mit den Vertragspartnern<br />

der Beteiligungsgesellschaft vereinbarten<br />

Zahlungen oder für den Eintritt der vom<br />

Treugeber oder der Beteiligungsgesellschaft<br />

verfolgten sonstigen wirtschaftlichen Ziele.<br />

Der Treuhandvertrag ist auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Der Treugeber ist berechtigt,<br />

den Treuhandvertrag mit einer Frist von<br />

drei Monaten jeweils zum 31.12. eines Jahres,<br />

erstmals jedoch zum 31.12.2012, zu kündigen,

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