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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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Rechtliche Grundlagen<br />

71<br />

steuer von denjenigen Gesellschaftern, die<br />

ihren Gesellschaftsanteil übertragen oder<br />

belasten wollen.<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die<br />

laufende Verwaltung der Treugeber eine<br />

jährliche gewinnunabhängige Vergütung<br />

in Höhe von EUR 10.000 zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig am 30.11.<br />

eines jeden Jahres, erstmals für das Jahr 2011<br />

am 30.11.2011. Diese Vergütung wird in<br />

den Folgejahren jährlich, erstmals jedoch<br />

betreffend die Vergütung für das Jahr<br />

2014, entsprechend der Veränderung des<br />

Verbraucherpreisindexes (VPI) angepasst.<br />

Der Treuhandkommanditist erhält die<br />

vorgenannten Vergütungen auch im Falle<br />

eines Verlustes. Scheidet der Treuhandkommanditist<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

aus, erhält er die vorgenannten Vergütungen<br />

zeitanteilig. Zusätzliche Leistungen des<br />

Treuhandkommanditisten zugunsten eines<br />

einzelnen Treugebers werden dem jeweiligen<br />

Treugeber gesondert in Rechnung<br />

gestellt.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

und der geschäftsführende Kommanditist<br />

erhalten darüber hinaus in ihrer Eigenschaft<br />

als persönlich haftender Gesellschafter bzw.<br />

geschäftsführender Kommanditist der Objektgesellschaft<br />

von der Objektgesellschaft<br />

eine jährliche Vergütung. Die Vergütung<br />

des persönlich haftenden Gesellschafter<br />

beträgt insoweit jährlich EUR 7.500 zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer; die<br />

Vergütung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

beträgt insoweit jährlich EUR<br />

10.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Über die vorstehenden Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte und sonstigen<br />

Bezüge hinaus, stehen den Gründungsgesellschaftern<br />

keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte und sonstigen Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art, innerhalb und<br />

außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu.<br />

Der Anbieter, die Deutsche Fonds Holding<br />

AG, ist an den folgenden Gründungsgesellschaftern<br />

beteiligt: persönlich haftender Ge-<br />

sellschafter, geschäftsführender Kommanditist<br />

und Treuhandkommanditist. Darüber<br />

hinaus übernimmt der Anbieter die Vermittlung<br />

des Fremdkapitals der Objektgesellschaft,<br />

die Vermittlung der Beteiligung an<br />

der Objektgesellschaft, den Vertrieb sowie<br />

die Konzeption des Beteiligungsangebotes.<br />

Die Gründungsgesellschafter selbst sind<br />

nicht an Unternehmen unmittelbar oder<br />

mittelbar beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der Vermögensanlage beauftragt sind, der<br />

Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen oder im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung bzw. Anschaffung der<br />

Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen.<br />

2.8 Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

(Emittent)<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Beteiligungsgesellschaft<br />

sind die beabsichtigte<br />

Darlehensgewährung an die Objektgesellschaft<br />

und die Beteiligung als Kommanditist<br />

an der Objektgesellschaft nach Fertigstellung<br />

des im Kapitel „Die Fondsimmobilien“<br />

näher bezeichneten Immobilienneubaus.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt,<br />

der Objektgesellschaft zunächst ein Darlehen<br />

zu gewähren und sich nach Fertigstellung<br />

des im Kapitel „Die Fondsimmobilien“<br />

näher bezeichneten Immobilienneubaus als<br />

Kommanditist an der Objektgesellschaft zu<br />

beteiligen.<br />

Weitere Einzelheiten in Bezug auf die Geschäftstätigkeit<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

sind im Kapitel „Die Fondsimmobilien“ beschrieben.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist<br />

insbesondere abhängig von dem mit der<br />

Objektgesellschaft abzuschließenden Darlehensvertrag,<br />

dem mit der Deutschen Bau<br />

Holding GmbH abgeschlossenen Anteilskauf-<br />

und Optionsvertrag, den mit der<br />

Deutschen Fonds Holding AG abgeschlossenen<br />

Geschäftsbesorgungsverträgen, der<br />

mit der Deutschen Fonds Holding AG abgeschlossenen<br />

Fondschließungsgarantie,<br />

dem mit der Cordes + Partner GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossenen<br />

Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag,<br />

dem seitens<br />

der Objektgesellschaft abgeschlossenen<br />

Grundstückskaufvertrag, Nutzungsvertrag,<br />

Überleitungsvertrag, Generalübernehmervertrag,<br />

Mietvertrag sowie den seitens<br />

der Objektgesellschaft abgeschlossenen<br />

Finanzierungsverträgen (zum Ausmaß<br />

der Abhängigkeiten von der Erfüllung der<br />

Verträge siehe Kapitel „Risiken“, Seite 27).<br />

Darüber hinaus ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren abhängig,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder Ertragslage der Beteiligungsgesellschaft<br />

sind.<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage der Beteiligungsgesellschaft haben<br />

können, liegen nicht vor. Derzeit bestehen<br />

keine laufenden Investitionen. Die Tätigkeit<br />

der Beteiligungsgesellschaft ist nicht durch<br />

außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />

worden.<br />

2.9 Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />

(Emittent)<br />

Zur Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist unter Ausschluss des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig ist, allein der geschäftsführende<br />

Kommanditist berechtigt. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist verpflichtet,<br />

die Geschäfte der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes zu führen. Er ist jederzeit berechtigt<br />

und unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB bevollmächtigt, die<br />

Geschäfte der Beteiligungsgesellschaft ganz<br />

oder teilweise von Dritten, die namens und<br />

für Rechnung der Beteiligungsgesellschaft<br />

handeln, besorgen zu lassen und die hierfür<br />

erforderlichen Vollmachten zu erteilen.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />

berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen,<br />

die nicht über den gewöhnlichen Betrieb<br />

des Handelsgewerbes hinausgehen. Handlungen,<br />

die nach § 10 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

über den gewöhnlichen<br />

Betrieb des Handelsgewerbes der Beteiligungsgesellschaft<br />

hinausgehen, können nur<br />

mit Zustimmung der Gesellschafter durch<br />

Gesellschafterbeschluss vorgenommen<br />

werden. Darüber hinaus bedarf es nach § 10

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