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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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70<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

§ 35 Abs. 2 GmbHG geregelt, dass bei der<br />

Bestellung mehrerer Geschäftsführer die Gesellschaft<br />

durch zwei Geschäftsführer oder<br />

durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft<br />

mit einem Prokuristen vertreten wird.<br />

Weitere Abweichungen der vorgenannten<br />

Verträge von den gesetzlichen Regelungen,<br />

insbesondere denen des BGB und HGB,<br />

bestehen nicht.<br />

2.6 Gezeichnetes Kapital<br />

Das gezeichnete Kommanditkapital beträgt<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

EUR 11.000 und entspricht den von den Gründungsgesellschaftern<br />

und dem von Herrn<br />

Andreas Grunert (weiterer Kommanditist)<br />

gezeichneten und geleisteten Einlagen. Der<br />

Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern<br />

insgesamt gezeichneten und<br />

eingezahlten Einlagen beträgt EUR 10.000.<br />

Hiervon hält der geschäftsführenden Kommanditisten<br />

(Gründungsgesellschafter) einen<br />

Kommanditanteil in Höhe von EUR 9.000 und<br />

der Treuhandkommanditist (Gründungsgesellschafter)<br />

einen Kommanditanteil in Höhe<br />

von EUR 1.000. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

(Gründungsgesellschafter) ist am<br />

Kapital der Beteiligungsgesellschaft nicht beteiligt<br />

und zur Erbringung einer Einlage nicht<br />

verpflichtet. Schließlich ist der weitere Kommanditist<br />

Herr Andreas Grunert, welcher<br />

nicht Gründungsgesellschafter ist, mit einem<br />

Kommanditanteil in Höhe von EUR 1.000 an<br />

der Gesellschaft beteiligt. Die vorstehenden<br />

Kapitaleinlagen sind voll eingezahlt.<br />

Die Hauptmerkmale der vorgenannten<br />

Anteile unterscheiden sich in den folgenden<br />

Punkten von den Hauptmerkmalen der Anteile<br />

der neu hinzutretenden Kommanditisten:<br />

Geschäftsführungsbefugnis, Ergebnisbeteiligung,<br />

und Übertragungsmöglichkeiten.<br />

Zu den Abweichungen von den Hauptmerkmalen<br />

wird auf Punkt 1.3 „Übertragbarkeit<br />

und Handelbarkeit der Anteile“, Punkt 2.7<br />

„Ergebnisbeteiligung, Entnahmerechte und<br />

sonstige Bezüge der Gründungsgesellschafter“,<br />

Punkt 2.9 „Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />

(Emittent)“ sowie Punkt<br />

2.10 „Treuhandkommanditist“ verwiesen. Darüber<br />

hinaus haben die Gründungsgesellschafter<br />

kein Agio zu leisten. Im Übrigen<br />

stimmen die Hauptmerkmale mit den auf<br />

Seite 64 bis 67 unter Punkt 1.2 genannten<br />

„Rechte des Anlegers“ überein.<br />

Im Bezug auf die Beteiligungsgesellschaft<br />

wurden bisher noch keine Wertpapiere oder<br />

Vermögensanlagen i. S. d. § 8 f) des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes<br />

ausgegeben.<br />

Es bestehen keine Umtausch- oder Bezugsrechte<br />

auf Aktien.<br />

2.7 Ergebnisbeteiligung, Entnahmerechte<br />

und sonstige Bezüge der Gründungsgesellschafter<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

ist an den laufenden Ergebnissen der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht beteiligt. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist, der Treuhandkommanditist<br />

und der weitere Kommanditist<br />

sind an den laufenden Ergebnissen<br />

der Beteiligungsgesellschaft im Verhältnis<br />

ihrer im eigenen Namen und für eigene<br />

Rechnung übernommenen Kommanditeinlagen<br />

zu den Gesamt-Kommanditeinlagen<br />

der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Darüber<br />

hinaus sind sie berechtigt, die ihnen<br />

zugewiesenen Auszahlungen zu entnehmen.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

erhält für seine Aufwendungen einschließlich<br />

seiner Rechtsformkosten und als<br />

Entgelt für seine persönliche Haftung für<br />

die Jahre 2011 und 2012 eine jährliche gewinnunabhängige<br />

Vergütung in Höhe von<br />

EUR 7.500 zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, fällig am 30.11.2011 für das<br />

Jahr 2011 und am 30.11.2012 für das Jahr<br />

2012. Sollte keine Umsatzsteuer entstehen,<br />

erhöht sich die Vergütung für das Jahr 2011<br />

und 2012 um den Betrag der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2013 erhält<br />

der persönlich haftende Gesellschafter für<br />

seine Aufwendungen einschließlich seiner<br />

Rechtsformkosten und als Entgelt für<br />

seine persönliche Haftung eine jährliche<br />

gewinnunabhängige Vergütung in Höhe<br />

von EUR 7.500 zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, fällig am 30.11. eines<br />

jeden Jahres, erstmals für das Jahr 2013<br />

am 30.11.2013. Diese Vergütung wird in<br />

den Folgejahren jährlich entsprechend der<br />

Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

(VPI) angepasst. Der persönlich haftende<br />

Gesellschafter erhält die vorgenannten<br />

Vergütungen auch im Falle eines Verlustes.<br />

Scheidet der persönlich haftende Gesellschafter<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

aus, erhält er die vorgenannten Vergütungen<br />

zeitanteilig.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

erhält für die Liquidation der Gesellschaft in<br />

seiner Eigenschaft als Liquidator eine Vergütung<br />

zulasten des Liquidationserlöses in<br />

Höhe von 1,5 % des Verkehrswertes des<br />

Grundvermögens der Objektgesellschaft zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

soweit die Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

veräußert wird. Sollte die Beteiligungsgesellschaft<br />

wegen Veräußerung des<br />

Grundvermögens der Objektgesellschaft<br />

aufgelöst und liquidiert werden, erhält er<br />

zulasten des Liquidationserlöses eine Vergütung<br />

in Höhe von 1,5 % des Verkaufspreises<br />

des Grundvermögens der Objektgesellschaft<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist<br />

erhält für seine Tätigkeit für die Jahre 2011<br />

und 2012 eine jährliche gewinnunabhängige<br />

Vergütung in Höhe von EUR 482.500<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

jeweils fällig am 30.11. des jeweiligen<br />

Jahres. Ab dem Jahr 2013 erhält der<br />

geschäftsführende Kommanditist für seine<br />

Tätigkeit eine jährliche gewinnunabhängige<br />

Vergütung in Höhe von EUR 430.000<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

jeweils hälftig fällig am 31.05. und<br />

30.11. eines jeden Jahres, erstmals für das<br />

Jahr 2013 am 31.05. und 30.11.2013. Diese<br />

Vergütung wird in den Folgejahren jährlich<br />

entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

(VPI) angepasst.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist<br />

er hält die vorgenannten Vergütungen<br />

auch im Falle eines Verlustes. Scheidet<br />

der geschäftsführende Kommanditist aus<br />

der Beteiligungsgesellschaft aus, erhält er<br />

die vorgenannten Vergütungen zeitanteilig.<br />

Ferner erhält der geschäftsführende<br />

Kommanditist oder ein von ihm beauftragter<br />

Dritter eine Gebühr von 0,35 % des<br />

Beteiligungsbetrages, mindestens aber<br />

EUR 150, zuzüglich gesetzlicher Umsatz-

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