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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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54<br />

Investitionsplanung und Ertragsprognose<br />

Erläuterungen zur Prognoserechnung<br />

Die langfristige Prognoserechnung für<br />

die Objekt- und die Beteiligungsgesellschaft<br />

soll einen Überblick über die in der Betriebsphase<br />

zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben<br />

sowie die Auszahlungen an die Anleger<br />

geben. Die Kalkulation beruht auf den<br />

bereits abgeschlossenen Verträgen sowie<br />

Annahmen und Erfahrungswerten. Wie bei<br />

jeder Prognose werden sich während der<br />

Laufzeit der Beteiligung Abweichungen von<br />

den kalkulierten Einnahmen und Ausgaben<br />

ergeben, die sich auch auf das Ergebnis der<br />

Anleger auswirken können. Naturgemäß<br />

nimmt die Prognosesicherheit ab, je weiter<br />

sie in die Zukunft gerichtet ist.<br />

Die Prognoserechnung beruht auf der<br />

Annahme, dass sämtliche Verpflichtungen<br />

aus dem bestehenden Mietvertrag mit der<br />

<strong>Vodafone</strong> D2 GmbH ordnungsgemäß erfüllt<br />

werden. Weiterhin basiert die Prognoserechnung<br />

auf der Tatsache, dass die Objektgesellschaft<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />

Investitionen in Immobilien zur Erzielung<br />

laufender Einnahmen sind grundsätzlich<br />

langfristig ausgerichtet. Aus Darstellungsgründen<br />

umfasst die Prognoserechnung<br />

einen Zeitraum bis 2024. Wann der Verkauf<br />

der Fondsobjekte tatsächlich erfolgt, ist jedoch<br />

von zahlreichen Faktoren abhängig. So<br />

kann der tatsächliche Investitionszeitraum<br />

deutlich kürzer oder länger sein.<br />

Für Prognosezwecke wurde unterstellt,<br />

dass die Auszahlungen jeweils zum 30.06.<br />

des Folgejahres getätigt werden.<br />

Für die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes<br />

wurden Inflationsraten in Höhe von<br />

2,25 % p. a. ab dem Jahr 2013 unterstellt.<br />

A) Prognostizierte Liquiditätsentwicklung<br />

der Objektgesellschaft<br />

1 Mieteinnahmen<br />

Die Mieteinnahmen wurden auf Basis<br />

der vertraglich vereinbarten Miete mit der<br />

<strong>Vodafone</strong> D2 GmbH kalkuliert. Die prognostizierten<br />

Mieteinnahmen betragen für das<br />

Jahr 2013 rund EUR 18.167.550, ausgehend<br />

von einer Besitzübergabe der Immobilen<br />

zum 01.01.2013. Der Mieter <strong>Vodafone</strong> kann<br />

gemäß Mietvertrag Sonderausbauwünsche<br />

zulasten des Budgets der Objektgesellschaft<br />

in Höhe von maximal EUR 5.000.000 in Anspruch<br />

nehmen. In diesem Fall erhöht sich<br />

die Jahresnettomiete um einen Betrag in<br />

Höhe von maximal EUR 317.550. Die kalkulierten<br />

Mieteinnahmen beinhalten diesen Betrag.<br />

Sollte dieser zusätzliche Betrag nur teilweise<br />

oder gar nicht in Anspruch genommen<br />

werden, würden sich die kalkulierten Mieteinnahmen<br />

maximal um EUR 317.550 pro Jahr<br />

reduzieren. Das Emissionskapital würde sich<br />

in diesem Fall um maximal EUR 5.000.000<br />

verringern und/oder die Liquiditätsreserve<br />

würde sich entsprechend erhöhen. Sollte die<br />

Immobilien erst später übergeben werden,<br />

verringern sich die prognostizierten Mieteinnahmen<br />

für das Jahr 2013 entsprechend.<br />

Der Mietvertrag enthält eine Klausel hinsichtlich<br />

einer Wertsicherung des Mietzinses.<br />

Die Miete für den Gebäudekomplex erhöht<br />

sich zum 15.12.2014 auf rund EUR 18.000.000<br />

plus EUR 317.550 (siehe oben) pro Jahr und<br />

zum 15.12.2016 auf mindestens rund EUR<br />

18.250.000 plus EUR 317.550 (siehe oben) pro<br />

Jahr. Für die Zeit ab dem 15.12.2016 wird die<br />

Miete wie folgt wertgesichert: Steigt oder<br />

fällt der vom Statistischen Bundesamt festgestellte<br />

Verbraucherpreisindex für Deutschland<br />

(VPI, Basis 2005 = 100) gegenüber dem<br />

Stand am 15.12.2012 bzw. gegenüber dem<br />

Stand der jeweils letzten Anpassung – die<br />

Mieterhöhungen zum 15.12.2014/2016 sind<br />

keine Anpassungen in diesem Sinne – um<br />

mindestens 8 %, so erhöht oder ermäßigt<br />

sich die Miete. Die Veränderung entspricht<br />

dabei jeweils 100 % der Indexänderung. Die<br />

Anpassung erfolgt frühestens mit Wirkung<br />

ab dem 15.12.2016.<br />

Detaillierte Angaben über die Ausgestaltung<br />

des Mietvertrages sind im Kapitel<br />

„Rechtliche Grundlagen“ dargestellt.<br />

Die Prognoserechnung geht von dem<br />

bestehenden vertraglich fixierten Vermietungsstand<br />

des Gebäudekomplexes über<br />

den gesamten Prognosezeitraum aus.<br />

2 Instandhaltung/Instandsetzung<br />

Die Objektgesellschaft ist für die Instandhaltung<br />

und Instandsetzung (inklusive Erneuerung<br />

und Ersatzbeschaffung) von Dach<br />

und Fach auf eigene Kosten verantwortlich.<br />

Dach und Fach umfassen nach den Regelungen<br />

des Mietvertrages u. a. die Dachund<br />

Rohbaukonstruktion (z. B. Fundamente,<br />

tragende Wände) sowie die Fassade und die<br />

Rohre und Leitungen bis zum ersten Übergabepunkt<br />

im Mietgegenstand. Hiervon<br />

ausgenommen sind ausdrücklich z. B. die<br />

technische Gebäudeeinrichtung sowie die<br />

außen und innen liegenden Sonnenschutzsysteme.<br />

Hierfür ist der Mieter <strong>Vodafone</strong> auf<br />

eigene Kosten verantwortlich.<br />

Für mögliche Instandhaltungen und Instandsetzungen<br />

wurden jährliche Aufwendungen<br />

von 6,00 EUR/m² für Büroflächen<br />

und die Kindertagesstätte, 2,50 EUR/m² für<br />

Lagerflächen, EUR 35,00 je Stellplatz im Parkhaus<br />

und der Tiefgarage und EUR 15,00 je<br />

oberirdischen Stellplatz kalkuliert. Aufgrund<br />

von Gewährleistungsansprüchen wurden<br />

für die ersten fünf Jahre nach Fertigstellung<br />

lediglich 50 % der oben genannten Ansätze<br />

kalkuliert.<br />

Die Aufwendungen wurden in der Kalkulation<br />

ab 2014 entsprechend den angenommenen<br />

Veränderungen des Verbraucherpreisindexes<br />

gesteigert.<br />

3 Betriebskosten<br />

Die mietvertraglichen Regelungen sehen<br />

eine Kostentragungspflicht u. a. für Betriebskosten<br />

durch den Mieter vor. In der Prognoserechnung<br />

wird davon ausgegangen, dass<br />

die mit der Bewirtschaftung der Fondsimmobilien<br />

verbundenen Kosten wie z. B. Grundsteuer,<br />

Gebäudemanagement (siehe auch<br />

Kapitel „Rechtliche Grundlagen“) größtenteils<br />

umlegbar sind. Ausgenommen hiervon

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