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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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Risiken<br />

27<br />

summe und des Agios kommen, wenn die<br />

Deutsche Fonds Holding AG dieser Erstattungspflicht<br />

nicht nachkommt und/oder bereits<br />

andere Drittkosten für die Beteiligungsgesellschaft<br />

entstanden sind.<br />

Die Zahlung der mit der Beteiligung an<br />

der Objektgesellschaft verbundenen Anschaffungskosten<br />

(Kaufpreis für die Gesellschaftsanteile,<br />

Ablösung von Verbindlichkeiten<br />

etc.) ist – unter Anrechnung der im<br />

Rahmen der darlehensweisen Aufbaufinanzierung<br />

an die Objektgesellschaft ausgereichten<br />

Mittel – für den 30.12.2012 vorgesehen.<br />

Sollte zu diesem Zeitpunkt das eingeworbene<br />

Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht ausreichen, um unter Berücksichtigung<br />

des durch die Objektgesellschaft<br />

aufgenommenen Langfristdarlehens<br />

die Anschaffungskosten leisten zu können<br />

(insbesondere die Rückführung der Verbindlichkeiten<br />

der Objektgesellschaft), kann die<br />

Platzierungsphase bis zum 30.12.2013 verlängert<br />

werden. In diesem Fall kann die Objektgesellschaft<br />

weitere Fremdmittel in Form<br />

einer Eigenkapital-Zwischenfinanzierung aufnehmen.<br />

Hierdurch würde ein zusätzlicher,<br />

nicht kalkulierter Aufwand entstehen. Die<br />

liquiden Mittel der Objektgesellschaft würden<br />

belastet mit der Folge, dass Auszahlungen<br />

an die Beteiligungsgesellschaft und damit<br />

mittelbar an die Anleger entsprechend<br />

reduziert oder ausgesetzt werden müssten.<br />

Darüber hinaus bestehen die vorstehend<br />

zum Langfristdarlehen geschilderten Risiken.<br />

Für den Fall, dass erforderliche Fremdmittel<br />

am Markt nicht erhältlich sind, wäre die Objektgesellschaft<br />

nicht in der Lage, ihre bestehenden<br />

Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.<br />

Dies könnte zur Verwertung von gewährten<br />

Sicherheiten bis hin zur Insolvenz<br />

von Objekt- und Beteiligungsgesellschaft<br />

und daraus folgend für den Anleger zum<br />

vollständigen Verlust der Beteiligung inklusive<br />

Agio führen.<br />

Sollte das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

auch bis zum 31.12.2013 nicht<br />

prognosegemäß eingezahlt worden sein<br />

und der Anbieter seine Verpflichtungen aus<br />

der Fondsschließungsgarantie nicht erfüllen<br />

können, kann es im ungünstigsten Fall bis<br />

zu einem Totalverlust der Einlage inklusive<br />

Agio kommen.<br />

Abhängigkeit von Verträgen<br />

Die Vermögensanlage und dadurch auch<br />

die Beteiligung des Anlegers sind von verschiedenen<br />

Verträgen (z. B. Grundstückskaufvertrag,<br />

Generalübernehmervertrag,<br />

Mietvertrag, Darlehensverträge, Überleitungsverträge,<br />

Anteilskaufvertrag) abhängig.<br />

Sollten die Pflichten aus den Verträgen von<br />

den Vertragspartnern – weil sich z. B. deren<br />

wirtschaftliche Situation (Bonität) verschlechtert<br />

– nicht erfüllt werden, so können die<br />

Beteiligungsgesellschaft und/oder die Objektgesellschaft<br />

ihre Aufgaben nicht wahrnehmen.<br />

Der Anleger kann in diesem Fall<br />

einen Teil seiner Beteiligungssumme inklusive<br />

Agio verlieren oder muss den Totalverlust<br />

seiner Beteiligung inklusive Agio hinnehmen.<br />

Fungibilität<br />

Die unternehmerische Beteiligung an der<br />

Beteiligungsgesellschaft ist eine langfristige<br />

Kapitalanlage, da die Beteiligung prinzipiell<br />

auf unbestimmte Zeit eingegangen wird<br />

und erstmals zum 31.12.2024 gekündigt<br />

werden kann. Eine vorzeitige Übertragung<br />

oder Veräußerung der Beteiligung ist sowohl<br />

gesellschaftsvertraglich als auch faktisch<br />

eingeschränkt. Für die Anteile besteht kein<br />

einer Wertpapierbörse vergleichbarer Zweitmarkt,<br />

sodass es für den Anleger möglicherweise<br />

schwierig oder sogar unmöglich sein<br />

kann, einen Käufer für den Anteil zu finden.<br />

Kurzfristige Veräußerungswünsche beinhalten<br />

grundsätzlich ein erhöhtes Risiko von<br />

Preisabschlägen. Der Preis richtet sich nach<br />

Angebot und Nachfrage. Für den Anleger<br />

besteht somit die Gefahr, dass er seine Beteiligung<br />

nicht oder nur zu einem deutlich verringerten<br />

Wert veräußern kann.<br />

Widerruf von Beteiligungen<br />

Grundsätzlich steht jedem Anleger das<br />

Recht zu, unter den gesetzlichen Voraussetzungen<br />

seine Beitrittserklärung zu widerrufen.<br />

Es besteht das Risiko, dass zu einem<br />

späteren Zeitpunkt – insbesondere durch<br />

Gerichte oder aufgrund dann gefestigter<br />

Rechtsprechung – festgestellt wird, dass die<br />

Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformation<br />

nicht oder nicht in dem erforderlichen<br />

Umfang den gesetzlichen Anforderungen<br />

genügt und/oder nicht wirksam<br />

erfolgt ist und dadurch bedingt das gesetzliche<br />

Widerrufsrecht der betreffenden<br />

Anleger – auch nach sehr langer Zeit – noch<br />

nicht erloschen ist. Insofern ist es möglich,<br />

dass einzelne oder mehrere Anleger zu einem<br />

späteren Zeitpunkt, auch nach Abschluss<br />

der Platzierung des Emissionskapitals, den<br />

Widerruf ihrer Beteiligung wirksam erklären.<br />

In diesem Falle wäre die Beteiligungsgesellschaft<br />

verpflichtet, dem widerrufenden Anleger<br />

die geleisteten Zahlungen zum Teil<br />

oder vollständig zu erstatten. Spätere Widerrufe<br />

können daher deutliche Auswirkungen<br />

auf die für Auszahlungen an die Anleger zur<br />

Verfügung stehende Liquidität haben. Es ist<br />

möglich, dass in einem derartigen Fall die<br />

Auszahlungen reduziert oder ausgesetzt<br />

werden müssen und/oder die Beteiligungsgesellschaft<br />

ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht oder nicht mehr in voller Höhe<br />

nachkommen kann. In diesem Fall kann auch<br />

eine Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft<br />

eintreten. Für die in der Beteiligungsgesellschaft<br />

verbleibenden Anleger kann dies<br />

letztlich den Totalverlust ihrer Beteiligung<br />

bedeuten.

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