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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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26<br />

Risiken<br />

Das Langfristdarlehen und die optionale<br />

weitere Fremdfinanzierung gewährende<br />

Bankenkonsortium ist berechtigt, für den Fall,<br />

dass ihm aufgrund von Rechtsänderungen<br />

zusätzliche Kosten bezüglich Mindestreserve-,<br />

Liquiditäts- oder Eigenkapitalanforderungen<br />

oder Depothaltungspflichten<br />

oder dem Verhältnis seiner Eigenmittel zu<br />

seinen Verbindlichkeiten entstehen, die das<br />

Bankenkonsortium oder mit ihm verbundene<br />

Unternehmen infolge der Eingehung, Erfüllung,<br />

Überwachung oder Finanzierung<br />

von Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen<br />

zu tragen hat, diese Kosten der Objektgesellschaft<br />

zu belasten. Die Liquiditätsreserve<br />

der Beteiligungsgesellschaft würde<br />

sich entsprechend reduzieren und Auszahlungen<br />

müssten reduziert oder ausgesetzt<br />

werden.<br />

Zudem besteht das Risiko, dass das darlehensgebende<br />

Bankenkonsortium aufgrund<br />

von Zahlungsausfällen oder anderen<br />

Pflichtverletzungen der Objektgesellschaft<br />

(z. B. Verstoß gegen Loan-To-Value-Regelung)<br />

den Darlehensvertrag aus wichtigem<br />

Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

kündigt, die ausstehenden Zahlungsbeträge<br />

fällig stellt und gegebenenfalls sogar<br />

Schadenersatzansprüche geltend macht.<br />

Kann die Objektgesellschaft ihren daraus<br />

resultierenden Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht nachkommen, besteht das Risiko, dass<br />

durch das Bankenkonsortium eine Zwangsvollstreckung<br />

und der Verkauf der Immobilien<br />

betrieben werden. Dies könnte zu einer<br />

Minderung der prognostizierten Ergebnisse<br />

bis hin zur Insolvenz der Objektgesellschaft<br />

führen und für den Anleger den Totalverlust<br />

der Beteiligung inklusive Agio bedeuten.<br />

Versicherungen<br />

Sollte ein Schaden nicht durch die abgeschlossene<br />

Gebäude- und Haftpflichtversicherung<br />

gedeckt sein, die Versicherungsleistung<br />

nicht ausreichen oder die Versicherungsgesellschaft<br />

zur Begleichung des<br />

Schadens finanziell nicht in der Lage sein, hat<br />

die Objektgesellschaft die Differenz bzw. den<br />

gesamten Schaden zu tragen, was auf Ebene<br />

des Anlegers bis hin zum Verlust der Beteiligung<br />

inklusive Agio führen kann.<br />

Management/Verwaltung<br />

Es besteht die Möglichkeit des Missmanagements<br />

durch die Geschäftsführung der<br />

Beteiligungsgesellschaft, der Objektgesellschaft,<br />

des Treuhandkommanditisten oder<br />

externe Dienstleister. Dies kann zum Verlust<br />

der Beteiligung des Anlegers inklusive Agio<br />

führen.<br />

Mittelfreigabe- und Verwendungskontrolle<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit<br />

Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Hamburg, (nachfolgend<br />

„Kontrolleur“ genannt) einen Mittelfrei gabeund<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen.<br />

Das der Mittelfreigabe- und<br />

Mittelverwendungskontrolle unterliegende<br />

Kapital beläuft sich auf einen Betrag in Höhe<br />

von rund EUR 182.000.000 und entspricht<br />

rund 77 % der Summe des noch einzuwerbenden<br />

und von den Anlegern einzuzahlenden<br />

Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

in Höhe von insgesamt EUR<br />

224.990.000, dem hierauf entfallenden Agio<br />

in Höhe von 5 % sowie den Kommanditanteilen<br />

der Gründungsgesellschafter. Die<br />

rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken der<br />

unternehmerischen Beteiligung werden<br />

durch diesen Vertrag inhaltlich nicht begrenzt.<br />

Der Kontrolleur nimmt keine Bonitätsprüfung<br />

vor. Insoweit besteht das Risiko,<br />

dass der Kontrolleur seinen vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht nachkommt. Abgesehen<br />

davon besteht das Risiko, dass sowohl<br />

das der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegende Kommanditkapital<br />

der Beteiligungsgesellschaft nebst<br />

Agio trotz formaler Kontrolle und darüber<br />

hinaus auch das verbleibende, nicht der<br />

Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegende Kommanditkapital der<br />

Beteiligungsgesellschaft nebst Agio tatsächlich<br />

nicht wie im Investitions- und Finanzierungsplan<br />

beschrieben verwendet werden.<br />

Dies kann zum Verlust der Beteiligung des<br />

Anlegers inklusive Agio führen.<br />

Regulierung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft unterliegt<br />

gegenwärtig keiner besonderen öffentlichen<br />

Aufsicht oder Kontrolle, z. B. nach dem Kredit-<br />

wesen- oder Investmentgesetz. Im Gegensatz<br />

zu regulierten Vermögen, bei denen<br />

die Geschäftstätigkeit einer regelmäßigen<br />

Überwachung durch Aufsichtsbehörden<br />

unterliegt und die bestimmte gesetzliche<br />

Anforderungen einhalten müssen, könnte<br />

das Vermögen der Beteiligungsgesellschaft<br />

einem höheren Risiko ausgesetzt sein. Auch<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

oder andere Aufsichtsbehörden künftig<br />

von einer Regulierungspflicht der Beteiligungsgesellschaft<br />

ausgehen oder eine solche<br />

gesetzlich eingeführt wird. Dies könnte<br />

die Zulassung für Verwaltung und Vertrieb,<br />

das Vorhalten eines bestimmten Mindestkapitals<br />

und die regelmäßige Bewertung<br />

der gehaltenen Vermögensgegenstände<br />

durch Sachverständige sowie die Einhaltung<br />

von regelmäßigen Meldepflichten zur Konsequenz<br />

haben, was wiederum zu höheren<br />

Kosten auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

führen würde. Dies kann im schlimmsten<br />

Fall eine teilweise oder vollständige Einschränkung<br />

der Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

bzw. deren vorzeitige<br />

Auflösung und Liquidation begründen, was<br />

die Auszahlungen an die Anleger reduzieren<br />

oder auch zu einem Totalverlust der Einlage<br />

inklusive Agio der Anleger führen kann.<br />

Platzierung/Rückabwicklung<br />

Sollten Einzahlungen von Kommanditkapital<br />

in Höhe von mindestens EUR 125 Mio.<br />

exklusive Agio auf das Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht geleistet werden, wird das<br />

Beteiligungsangebot rückabgewickelt. Die<br />

Anleger scheiden aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

aus, eine zwischenzeit liche Verzinsung<br />

der Einzahlung erfolgt nicht. Die<br />

Rückzahlung der eingezahlten Beteiligungssummen<br />

und des Agios wird nicht durch<br />

einen Dritten garantiert, insbesondere erfolgt<br />

keine Absicherung über ein Ein lagensicherungssystem.<br />

Zwar verzichtet die Deutsche<br />

Fonds Holding AG in diesem Fall auf ihre<br />

vertraglichen Vergütungsansprüche gegenüber<br />

der Beteiligungsgesellschaft bzw. verpflichtet<br />

sich, bereits erhaltene Zahlungen<br />

zu erstatten. Trotzdem kann es zu einem vollständigen<br />

oder teilweisen Verlust der vom<br />

jeweiligen Anleger geleisteten Beteiligungs-

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