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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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24<br />

Risiken<br />

Errichtung und Fertigstellung der<br />

Fondsimmobilien<br />

Die Errichtung und Fertigstellung der<br />

Fondsimmobilien kann trotz der vertraglichen<br />

Regelungen unter Umständen nicht,<br />

nicht rechtzeitig oder in einer minderwertigen<br />

Qualität ausgeführt werden. Als<br />

Fertigstellungstermin ist gemäß dem Generalübernehmervertrag<br />

der 30.11.2012 vereinbart.<br />

Durch Ausfall eines Vertragspartners<br />

der bauausführenden Arbeitsgemeinschaft,<br />

der Arbeitsgemeinschaft insgesamt oder<br />

eines bzw. mehrerer der von der Arbeitsgemeinschaft<br />

gegebenenfalls beauftragten<br />

Nachunternehmer, kann es dazu kommen,<br />

dass die Fondsimmobilien nicht errichtet<br />

und fertiggestellt werden. In diesem Fall beginnt<br />

das Mietverhältnis zwischen der Objektgesellschaft<br />

und dem Mieter <strong>Vodafone</strong><br />

D2 GmbH mangels Übergabe der Fondsimmobilien<br />

an die <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH nicht,<br />

zudem ist die <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH zum<br />

Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt. Dies<br />

hätte zur Folge, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

keine Anteile an der Objektgesellschaft<br />

erwirbt, was zu einem vollständigen<br />

oder teilweisen Verlust der vom jeweiligen<br />

Anleger gezeichneten Beteiligungssumme<br />

einschließlich Agio führen kann (vgl. hierzu<br />

Risiko „ Erwerb des Anteils an der Objektgesellschaft“).<br />

Darüber hinaus kann sich die Errichtung<br />

und Fertigstellung der Fondsimmobilien<br />

durch von der mit der Errichtung der Fondsimmobilien<br />

beauftragten Arbeitsgemeinschaft<br />

und Nachunternehmer oder Dritter<br />

zu vertretende Verzögerungen, nicht zu vertretende<br />

Verzögerungen oder durch sonstige<br />

Behinderungen (z. B. Nachbarwiderspruch,<br />

Altlastensanierung, Rücknahme<br />

oder Widerruf von Baugenehmigungen)<br />

und Unwägbarkeiten (z. B. höhere Gewalt)<br />

oder durch zusätzlich erforderlich gewordenen<br />

Arbeiten über den vereinbarten Fertigstellungstermin<br />

hinaus verzögern. Des<br />

Weiteren besteht das Risiko, dass bezüglich<br />

der durch die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> nach dem<br />

Städtebaulichen Vertrag durchzuführenden<br />

Arbeiten diese nicht, verspätet oder in unzureichender<br />

Qualität durchgeführt werden<br />

und sich hierdurch die Errichtung und Fertigstellung<br />

der Fondsimmobilien verzögert.<br />

In diesen Fällen ist es möglich, dass die Auszahlungen<br />

sich nach hinten verschieben<br />

oder sogar reduziert oder ausgesetzt werden<br />

müssen.<br />

Da der <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH unter bestimmten<br />

Voraussetzungen auch bei verspäteter<br />

Übergabe der Fondsimmobilien<br />

ein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag zusteht,<br />

kann es auch in diesem Fall mangels<br />

Fortbestand des Mietvertrags dazu kommen,<br />

dass die Beteiligungsgesellschaft keine<br />

Anteile an der an der Objektgesellschaft<br />

erwirbt und der Anleger die von ihm jeweils<br />

gezeichnete Beteiligungssumme einschließlich<br />

Agio vollständig oder teilweise<br />

verliert (vgl. hierzu Risiko „ Erwerb des Anteils<br />

an der Objektgesellschaft“).<br />

Mieteinnahmen/Bonitätsrisiko<br />

Die Prognoserechnung basiert auf der<br />

Annahme, dass die Fondsimmobilien vertragsgemäß<br />

fertiggestellt und rechtzeitig als<br />

Mietgegenstand an die <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH<br />

übergeben werden. Nach dem Mietvertrag<br />

mit der <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH (nachfolgend<br />

„<strong>Vodafone</strong>“ genannt) ist die Objektgesellschaft<br />

verpflichtet, den Mietgegenstand<br />

spätestens zum 15.12.2012 an die <strong>Vodafone</strong><br />

D2 GmbH zu übergeben, anderenfalls beginnt<br />

das Mietverhältnis mangels Übergabe<br />

der Fondsimmobilien an die <strong>Vodafone</strong> D2<br />

GmbH nicht und die <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH<br />

ist unter bestimmten Voraussetzungen zum<br />

Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt. Da<br />

die Beteiligungsgesellschaft in diesem Fall<br />

keine Anteile an der Objektgesellschaft erwirbt<br />

(vgl. hierzu Risiko „ Erwerb des Anteils<br />

an der Objektgesellschaft“), besteht das<br />

Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft die<br />

geleisteten Einlagen nur anteilig oder gar<br />

nicht an den Anleger zurückzahlen kann.<br />

Dies kann zu einem vollständigen oder teilweisen<br />

Verlust der vom jeweiligen Anleger<br />

gezeich neten Beteiligungssumme einschließlich<br />

Agio führen. Beginnt das Mietverhältnis<br />

mit der <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH erst verspätet,<br />

würde sich die Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft<br />

mangels geringerer Mieteinnahmen<br />

verringern und Auszahlungen<br />

könnten reduziert oder ausgesetzt werden.<br />

Die Prognoserechnung basiert des<br />

Weiteren auf der Annahme, dass der Mieter<br />

<strong>Vodafone</strong> D2 GmbH während der gesamten<br />

Mietzeit seine mietvertraglichen Verpflichtungen<br />

erfüllt. Sollte sich die wirtschaftliche<br />

Situation des Mieters <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH<br />

verschlechtern und/oder sollte dieser seine<br />

mietvertraglichen Verpflichtungen nicht,<br />

nicht ordnungsgemäß oder nicht in vollem<br />

Umfang nachkommen, kann es im Vergleich<br />

zur Prognoserechnung zu geringeren Mieterträgen<br />

kommen. Gleiches gilt, wenn der<br />

Mieter <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH berechtigterweise<br />

die Miete kürzt (Mietminderung). So<br />

ist der Mieter <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH berechtigt,<br />

im Falle einer negativen Abweichung vom<br />

Flächenmaß und/oder der Anzahl der Pkw-<br />

Stellplätze gegenüber der Bausollplanung die<br />

Miete entsprechend zu reduzieren, soweit<br />

die Abweichung 1,5 % beträgt oder darüber<br />

hinaus geht. All dies kann dazu führen, dass<br />

sich die Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft<br />

vermindert und Auszahlungen<br />

an die Anleger reduziert oder ausgesetzt<br />

werden müssen.<br />

Im Extremfall kann es zu einem Ausfall<br />

des Mieters <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH und einer<br />

notwendigen Anschlussvermietung mit<br />

den entsprechenden Risiken kommen. Bei<br />

vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

ein neuer Mietvertrag nicht, erst nach einer<br />

Leerstandsphase und/oder lediglich zu<br />

schlechteren Konditionen für die Objektgesellschaft,<br />

insbesondere bezüglich Miethöhe<br />

und Übernahme der Betriebskosten,<br />

abgeschlossen werden kann. Dies hätte zur<br />

Folge dass mangels Mieteinnahmen, aufgrund<br />

von geringeren Mieteinnahmen und/<br />

oder aufgrund von höheren Betriebskosten<br />

der Objektgesellschaft, es zu einer Beeinträchtigung<br />

der Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft<br />

und zu verminderten<br />

oder ausbleibenden Auszahlungen an die<br />

Anleger kommen kann.<br />

Immobilienmarkt<br />

Für Immobilienmärkte gibt es – anders als<br />

z. B. bei Aktienmärkten – keine Tageskurse für<br />

einzelne Immobilien, geschlossene Fonds<br />

oder Marktmieten. Immobilienexperten kön-

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