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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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18<br />

Risiken<br />

Sollte das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

zum 31.12.2012 nicht prognosegemäß<br />

eingezahlt sein, kann die Objektgesellschaft<br />

die vereinbarte optionale weitere<br />

Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen.<br />

Sind die Kosten der weiteren optionalen<br />

Fremdfinanzierung höher als die in der Prognoserechnung<br />

für den entsprechenden<br />

Eigenkapitalanteil kalkulierten Auszahlungen,<br />

wird die Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft<br />

entsprechend belastet.<br />

Gegebenenfalls müssen Auszahlungen gekürzt<br />

werden oder fallen vollständig aus.<br />

Abweichung von der Baugenehmigung,<br />

Baukostenüberschreitung<br />

Die Errichtung der Fondsimmobilien<br />

gemäß der Bausollbeschreibung des Mietvertrages<br />

mit der <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH sowie<br />

des Generalübernehmervertrages ist abhängig<br />

von den erteilten öffentlich-rechtlichen<br />

Baugenehmigungen durch die Stadt<br />

<strong>Düsseldorf</strong>. Eine Abweichung von der jeweiligen<br />

Baugenehmigung und/oder eine Baukostenüberschreitung<br />

kann nicht ausgeschlossen<br />

werden. Dies könnte zur Folge<br />

haben, dass es – sollte der Schaden nicht<br />

vollständig durch den Generalübernehmer<br />

oder Dritte abgedeckt werden – zu einer<br />

Abweichung vom Investitions- und Finanzierungsplan<br />

kommen kann. Dies kann zur<br />

Verringerung der Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft<br />

führen und die Kürzung<br />

der Auszahlungen oder deren vollständigen<br />

Ausfall zur Folge haben.<br />

Planungsmängel/Baumängel/Rechtsverfolgungsrisiko<br />

Die Fondsimmobilien befinden sich –<br />

trotz Baubeginn – nach wie vor in der Planungsphase.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass weitere zusätzliche Planungsleistungen<br />

erforderlich werden. Hierdurch<br />

können zusätzliche Kosten ausgelöst werden.<br />

Ferner kann sich der Fertigstellungsund<br />

Übergabetermin verzögern, sodass sich<br />

die in der Prognoserechnung geplanten<br />

Mieteinnahmen entsprechend nach hinten<br />

verschieben. Dies kann zur Verringerung der<br />

Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft<br />

und zur Kürzung der Auszahlungen<br />

oder deren vollständigen Ausfall führen.<br />

Die Fondsimmobilien können mit Planungs-<br />

oder Baumängeln behaftet sein.<br />

Für den Fall, dass der Generalübernehmer<br />

oder Dritte im Falle der Haftung ausfallen,<br />

Gewährleistungsansprüche über etwaige<br />

bestellte Sicherheiten hinausgehen oder<br />

Gewährleistungsansprüche nicht geltend<br />

gemacht bzw. nicht durchgesetzt werden<br />

können, sind die Mängelbeseitigungskosten<br />

durch die Objektgesellschaft zu tragen.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />

die Objektgesellschaft zur Beseitigung der<br />

Mängel aus Eigenmitteln nicht in der Lage<br />

ist und insofern weitere Fremdmittel aufgenommen<br />

werden müssen. Weitergehend<br />

könnten Mängel an dem Bauwerk den Mieter<br />

<strong>Vodafone</strong> D2 GmbH zur Minderung der<br />

Miete berechtigten. Dies alles kann zur Verringerung<br />

der Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft<br />

führen und die Kürzung<br />

der Auszahlungen oder deren vollständigen<br />

Ausfall zur Folge haben.<br />

Betriebskosten/nicht umlagefähige<br />

Kosten<br />

Es können zukünftig Betriebskosten/<br />

nicht umlagefähige Kosten neu entstehen<br />

oder höher ausfallen als prognostiziert.<br />

Darüber hinaus ist nicht auszuschließen,<br />

dass der Mieter <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH geltend<br />

macht, einzelne Betriebskosten seien nicht<br />

umlagefähig, obwohl dies im Mietvertrag<br />

vereinbart ist bzw. über (weitere) Betriebskosten<br />

keine Verständigung dahingehend<br />

möglich ist, dass diese von dem Mieter<br />

<strong>Vodafone</strong> D2 GmbH zu tragen und auszugleichen<br />

sind. Auch formelle Einwendungen<br />

gegen die Betriebskostenabrechnung<br />

sind nicht auszuschließen, mit der Folge,<br />

dass etwaige Betriebskostennachzahlungsansprüche<br />

der Objektgesellschaft verfristet<br />

sind. All dies kann dazu führen, dass die<br />

Objektgesellschaft Betriebskosten/nicht<br />

umlagefähige Kosten in höherem Maße als<br />

vorgesehen zu tragen hat. Dies kann zur<br />

Verringerung der Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft<br />

und zur Kürzung der<br />

Auszahlungen oder deren vollständigem<br />

Ausfall führen.<br />

Weiterhin besteht das Risiko, dass die Betriebskostenvorauszahlungen<br />

im Verhältnis<br />

zu den tatsächlichen Betriebskosten abweichend<br />

von der Prognose zu niedrig bemessen<br />

sind. In diesem Fall wäre die Objektgesellschaft<br />

verpflichtet, mit einem Teil der<br />

Betriebskosten für den Mieter <strong>Vodafone</strong> D2<br />

GmbH bis zum Schluss der jeweiligen Abrechnungsperiode<br />

zinslos in Vorlage zu gehen.<br />

Hierdurch entstünde der Objektgesellschaft<br />

ein zusätzlicher Liquiditätsabfluss,<br />

welcher erst nach Abrechnung der jeweiligen<br />

Abrechnungsperiode ausgeglichen<br />

werden könnte. Hierdurch würde die Liquiditätsreserve<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

beeinträchtigt. Die Kürzung der Auszahlungen<br />

oder deren vollständiger Ausfall könnten<br />

die Folge sein.<br />

Bei Ausfall des Mieters <strong>Vodafone</strong> D2<br />

GmbH besteht das Risiko, einen Nachmieter<br />

oder Käufer nicht oder nur mit Verzögerung<br />

zu finden. Dies hätte zur Folge, dass der Objektgesellschaft<br />

keine Mieteinnahmen zufließen<br />

und sie dennoch die Betriebskosten<br />

der Fondsimmobilien zu tragen hat. Hierdurch<br />

würde sich die Liquiditätsreserve der<br />

Beteiligungsgesellschaft verringern. Die<br />

Kürzung der Auszahlungen oder deren vollständiger<br />

Ausfall könnten die Folge sein.<br />

Instandhaltung und Instandsetzung<br />

Bei Immobilien besteht ein Kostenrisiko<br />

für die Instandhaltung und Instandsetzung<br />

sowie für die nicht umlagefähigen Nebenkosten<br />

des Gebäudes. Ferner sind außerplanmäßige<br />

Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen<br />

nicht auszuschließen.<br />

In der Wirtschaftlichkeitsrechnung wurden<br />

Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung<br />

berücksichtigt. Es kann jedoch nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass Kosten höher<br />

ausfallen als prognostiziert. Nach dem Mietvertrag<br />

mit der <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH ist die<br />

Objektgesellschaft darüber hinaus ggf. statt<br />

zur Instandsetzung zur Neuherstellung von<br />

Teilen des Mietobjekts verpflichtet, wodurch<br />

weitere zusätzliche Kosten entstehen können,<br />

welche nicht umlagefähig sind. Dies kann<br />

zur Verringerung der Liquiditätsreserve der<br />

Beteiligungsgesellschaft und zur Kürzung<br />

der Auszahlungen oder deren vollständigem<br />

Ausfall führen.

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