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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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Risiken<br />

17<br />

3. Risiken<br />

Investitionen in geschlossene <strong>Immobilienfonds</strong>,<br />

und damit auch in das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot, sind eine langfristige,<br />

unternehmerische Beteiligung. Erfahrungsgemäß<br />

sind mit einer solchen Beteiligung<br />

auch Risiken verbunden. Die Entwicklung<br />

der Beteiligung ist von verschiedenen, in<br />

der Zukunft liegenden, wirtschaftlichen,<br />

rechtlichen und/oder steuerlichen Parametern<br />

abhängig. Diese können sich während<br />

der Laufzeit des Fonds verändern, ohne<br />

dass diese Änderungen zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung voraussehbar waren.<br />

Daraus können sich negative Auswirkungen<br />

für den Anleger ergeben.<br />

Generell können die mit einer Beteiligung<br />

verbundenen Risiken prognosegefährdend,<br />

anlagegefährdend oder anlegergefährdend<br />

sein. Prognosegefährdend sind<br />

Risiken, deren Eintreten zu einer Reduzierung<br />

der prognostizierten Ergebnisse führen<br />

können. Anlagegefährdende Risiken<br />

gefährden entweder die Anlageobjekte<br />

oder die gesamte Vermögensanlage und<br />

können damit zu einem vollständigen oder<br />

teilweisen Verlust der Beteiligungssumme<br />

einschließlich Agio führen. Anlegergefährdende<br />

Risiken können eine Gefährdung des<br />

übrigen Vermögens des Anlegers – über den<br />

Totalverlust der geleisteten Kapitaleinlage<br />

inklusive Agio hinaus – auslösen und damit<br />

das maximale Risiko des Anlegers aus dieser<br />

Beteiligung herbeiführen. In der Praxis sind<br />

die Grenzen zwischen den Risikokategorien<br />

häufig fließend, insbesondere können prognosegefährdende<br />

Risiken unter bestimmten<br />

Umständen auch anlagegefährdend wirken.<br />

Einige Risikofaktoren können gleichzeitig<br />

oder kumulativ auf die Beteiligung einwirken.<br />

Infolgedessen können die Auswirkungen<br />

eines bestimmten Risikofaktors nicht<br />

immer vorhersehbar sein und im Extremfall<br />

zur Realisierung des maximalen Risikos<br />

führen. Von der Aufnahme einer persönlichen<br />

Anteilsfinanzierung wird vom Anbieter<br />

des Beteiligungsangebotes abgeraten.<br />

Im Fall einer dennoch erfolgten teilweisen<br />

oder vollständigen Fremdfinanzierung der<br />

Anlage trägt der Anleger auch die Kosten<br />

für den aufgenommenen Kredit.<br />

Interessierte Anleger, denen die notwendigen<br />

Fachkenntnisse für eine Beteiligung<br />

an einem geschlossenen <strong>Immobilienfonds</strong><br />

fehlen, sollten daher keine Beteiligungsentscheidung<br />

treffen, ohne sich durch Einschaltung<br />

von Fachberatern (z. B. Rechts- oder<br />

Steuerberater) beraten zu lassen.<br />

Allgemeine steuerliche Risiken<br />

Die Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />

der Beteiligungsgesellschaft wird erst nach<br />

Abschluss einer Betriebsprüfung für die<br />

einzelnen Veranlagungszeiträume endgültig<br />

festgestellt. Dies kann zu Steuernachzahlungen<br />

führen, die je nach Steuerart entweder<br />

bei dem einzelnen Anleger oder der<br />

Beteiligungsgesellschaft erwachsen. Die<br />

Steuernachzahlungen werden gemäß<br />

§ 233a ff. AO mit 0,5 % monatlich verzinst<br />

(6 % p. a.). Sie sind von dem Tag an, an dem<br />

der Zinslauf beginnt, für volle Monate zu<br />

zahlen.<br />

Die steuerlichen Ausführungen beruhen<br />

im Wesentlichen auf den von der Objektgesellschaft<br />

und der Beteiligungsgesellschaft<br />

abgeschlossenen Verträgen, auf dem zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden<br />

Rechtsstand, der gegenwärtigen Rechtsprechung<br />

und der derzeitigen Verwaltungsauffassung.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass<br />

sich zukünftig Änderungen in der Steuergesetzgebung,<br />

Rechtsprechung oder in<br />

der Praxis der Finanzverwaltung ergeben.<br />

Unter Umständen können solche Änderungen<br />

auch rückwirkende Folgen haben.<br />

Die endgültige Anerkennung der steuerlichen<br />

Konzeption bleibt der Betriebsprüfung<br />

durch die Finanzverwaltung vorbehalten.<br />

Eine Änderung der steuerlichen Rechtslage,<br />

Rechtsprechung oder Auffassung der<br />

Finanzverwaltung kann zu einer anderen<br />

steuerrechtlichen Bewertung des Sachverhalts<br />

und zu höheren steuerlichen Belastungen<br />

für den Anleger führen.<br />

Das Risiko solcher Änderungen sowie<br />

abweichender Beurteilungen trägt der einzelne<br />

Anleger.<br />

Datenschutz<br />

Es kann grundsätzlich nicht ganz ausgeschlossen<br />

werden, dass vertrauliche Anlegerdaten<br />

unzulässigerweise Dritten zur<br />

Kenntnis gebracht werden oder diese in den<br />

Besitz der Daten gelangen, sodass dem Anleger<br />

hierdurch Nachteile entstehen können.<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

Prognosegefährdend sind Risiken, deren<br />

Eintreten zu einer Reduzierung der prognostizierten<br />

Ergebnisse und damit zu einer<br />

verringerten Auszahlung oder überhaupt<br />

keiner Auszahlung an die Anleger führen<br />

können.<br />

Auszahlungen<br />

Auszahlungen an die Anleger sind nur<br />

möglich, wenn die Beteiligungsgesellschaft<br />

über genügend liquide Geldmittel verfügt.<br />

Durch Eintreten eines oder mehrerer Risiken<br />

kann sich der Liquiditätsbestand der Beteiligungsgesellschaft<br />

nachteilig entwickeln.<br />

Die Kürzung der Auszahlungen oder deren<br />

vollständiger Ausfall könnten die Folge sein.<br />

Abweichungen vom Investitions- und<br />

Finanzierungsplan<br />

Der prognostizierte Investitions- und<br />

Finanzierungsplan des Beteiligungsangebotes<br />

geht von verschiedenen Prämissen aus.<br />

Die im Investitions- und Finanzierungsplan<br />

genannten Aufwendungen sind im Wesentlichen<br />

bereits durch Verträge fixiert. Es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die prospektierten<br />

Aufwendungen nicht ausreichen<br />

und es so zu einer Kostenüberschreitung<br />

kommen kann. Diese Kostenüberschreitungen<br />

müssten durch die Objektgesellschaft<br />

und/oder die Beteiligungsgesellschaft getragen<br />

werden. Dies kann zur Verringerung<br />

der Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft<br />

und zur Kürzung der Auszahlungen<br />

oder deren vollständigem Ausfall führen.

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