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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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152<br />

Glossar<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die freie Liquidität eines geschlossenen<br />

Beteiligungsfonds wird in der „Liquiditätsreserve“<br />

gehalten. Eine Liquiditätsreserve wird<br />

im Rahmen geschlossener Beteiligungsfonds<br />

regelmäßig in die Fondskonzeption<br />

und Prognoserechnung eingearbeitet, um<br />

dem Fonds einen finanziellen Spielraum<br />

für unvorhergesehene Ereignisse, z. B. den<br />

Ausfall von Mieterzahlungen oder den unerwarteten<br />

Eintritt von Reparaturaufwendungen,<br />

zu verschaffen. Die Anlage der<br />

Liquiditätsreserve erfolgt üblicherweise in<br />

kurzfristig verfügbaren Kapitalanlagen wie<br />

beispielsweise Termingeldern, Geldmarktfonds<br />

oder festverzinslichen Wertpapieren.<br />

Loan To Value (LTV)<br />

Verschuldungsgrad, der sich aus dem<br />

Verhältnis der jeweiligen Immobilienfremdfinanzierung<br />

und dem Verkehrswert der<br />

Immobilie ermittelt.<br />

Persönlich haftender Gesellschafter<br />

Vgl. Komplementär.<br />

Pflichteinlage<br />

Vgl. Einlage.<br />

Rendite<br />

Die Rendite eines geschlossenen<br />

Beteiligungsfonds setzt sich grundsätzlich<br />

aus den laufenden Auszahlungen und dem<br />

erwarteten Veräußerungserlös aus der abschließenden<br />

Auflösung der Beteiligungsgesellschaft<br />

zusammen. Die Rendite bezieht<br />

sich auf das jeweils gebundene Eigenkapital<br />

und ist nicht zu vergleichen mit der Effektivverzinsung<br />

von Sparguthaben oder festverzinslichen<br />

Wertpapieren. Je mehr Prognosewerte<br />

in die Renditeberechnung einfließen,<br />

umso größer wird die Unsicherheit der<br />

prognostizierten Rendite. Die Länge des<br />

Prognosezeitraums, die unterstellte Inflationsrate,<br />

die kalkulierten Konditionen einer<br />

Anschlussfinanzierung und der geschätzte<br />

Veräußerungserlös am Ende des Prognosezeitraums<br />

sind Haupteinflussfaktoren.<br />

Swap (Zinstermingeschäft)<br />

Zur Fixierung des variablen Zinssatzes<br />

eines Darlehens kann ein Zinstermingeschäft<br />

(Swap) über die gesamte oder Teile<br />

der Darlehenslaufzeit abgeschlossen werden.<br />

Bei einem Swap ist die Zinsdifferenz<br />

zwischen dem fixen Zinssatz aus dem Swap<br />

und dem variablen Zinssatz aus dem Darlehen<br />

zu zahlen bzw. zu empfangen.<br />

Totalüberschuss<br />

Vgl. Einkunftserzielungsabsicht.<br />

Treuhänder/Treuhandkommanditist/<br />

Treugeber<br />

An vielen geschlossenen Beteiligungsfonds<br />

sind die Anleger regelmäßig nicht<br />

unmittelbar als Kommanditist, sondern<br />

mittelbar über einen Treuhänder (Treuhandkommanditist)<br />

beteiligt. Bei dem Treuhänder<br />

handelt es sich um eine natürliche oder<br />

juristische Person. Der Treuhänder übernimmt<br />

die Beteiligung im Außenverhältnis<br />

im eigenen Namen, im Innenverhältnis<br />

jedoch für den Anleger. Der Anleger wird in<br />

diesem Fall auch als „Treugeber“ bezeichnet.<br />

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem<br />

Treuhänder und dem Treugeber werden im<br />

Treuhandvertrag geregelt, den der Anleger<br />

mit der Unterzeichnung seiner Beitrittserklärung<br />

abschließt.<br />

Veräußerungserlös<br />

Verkaufspreis des Investitionsobjektes,<br />

z. B. Schiff, Flugzeug, Immobilie oder Unternehmensbeteiligung.<br />

Vom Erlös sind neben<br />

dem Restbuchwert eventuell Maklerprovisionen<br />

oder sonstige Vergütungen und<br />

Nebenkosten abzuziehen, um den Veräußerungsgewinn<br />

zu ermitteln.<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

Geregelt in Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />

mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Demnach sind<br />

Anbieter von Finanz- und Versicherungsprodukten,<br />

die ihre Produkte auf dem Postweg,<br />

über Telefon, Fax oder E-Mail übersenden<br />

(Fernabsatz), zu umfassenden Informationen<br />

verpflichtet.<br />

Zahlstelle<br />

Stelle, die bestimmungsgemäß Zahlungen<br />

an den Anleger ausführt.<br />

Zweitmarkt<br />

Im sogenannten Zweitmarkt werden bereits<br />

gezeichnete Anteile an geschlossenen<br />

Beteiligungsfonds gehandelt. Der Erstzeichner<br />

bietet hier seine Anteile dem „Zweiterwerber“<br />

zum Kauf an. Der Zweitmarkt ist<br />

bei Weitem nicht in einem vergleichbaren<br />

Umfang organisiert, wie beispielsweise<br />

Wertpapierbörsen. Die Veräußerung bereits<br />

gezeichneter Fondsanteile am Zweitmarkt<br />

ist daher regelmäßig mit ungleich größeren<br />

Schwierigkeiten – so etwa hinsichtlich der<br />

Dauer und der Preisfindung – verbunden,<br />

als dies bei fungiblen (vgl. Fungibilität)<br />

Wertpapieren der Fall ist.

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