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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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150<br />

Glossar<br />

16. Glossar<br />

Die nachfolgenden Erläuterungen geben<br />

einen Überblick über wesentliche, in diesem<br />

Verkaufsprospekt verwendete Begriffe aus<br />

dem Bereich der geschlossenen Beteiligungsfonds.<br />

Abschreibung<br />

Durch die Vornahme von Abschreibungen<br />

wird die regelmäßige Abnutzung von<br />

Wirtschaftsgütern als Aufwand erfasst. Abschreibungen<br />

mindern das betriebswirtschaftliche<br />

Ergebnis einer Investition und<br />

damit das zu versteuernde Einkommen. Abschreibungen<br />

erfolgen lediglich buchmäßig,<br />

mindern das steuerliche Ergebnis und wirken<br />

sich liquiditätstechnisch nicht aus. Abschreibungen<br />

haben Aufwandscharakter und verursachen<br />

keinen Geldabfluss.<br />

Agio<br />

Sogenannter Ausgabeaufschlag. Aufschlag<br />

auf die nominale Zeichnungssumme<br />

des Anlegers, der von der Beteiligungsgesell<br />

schaft als zusätzlicher Beitrag zur teilweisen<br />

Abdeckung der Kosten für die Eigenkapitalvermittlung<br />

erhoben wird. Das Agio ist vom<br />

Anleger zusätzlich zu seiner Nominalbeteiligung<br />

zu erbringen.<br />

Auseinandersetzungsguthaben<br />

Im Falle seines Ausscheidens aus einer<br />

Beteiligungsgesellschaft – etwa im Rahmen<br />

einer Kündigung des Beteiligungsverhältnisses<br />

– hat der Anleger regelmäßig Anspruch<br />

auf das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben.<br />

Die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens<br />

richtet sich nach den hierfür<br />

getroffenen Regelungen in dem § 9 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Auszahlung<br />

Vorhandene Liquiditätsüberschüsse der<br />

Beteiligungsgesellschaft, also sowohl Überschüsse<br />

aus der laufenden Bewirtschaftung<br />

des Fondsobjekts wie auch Erlöse aus der Veräußerung,<br />

werden nach den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages an die Gesellschafter<br />

ausgezahlt. Maßgeblich ist hierbei<br />

regelmäßig das Verhältnis der Kommanditbeteiligung<br />

eines Anlegers zum gesamten<br />

Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Häufig beschließt die Gesellschafter-<br />

versammlung auf Vor schlag der Geschäftsführung<br />

über die Vornahme und die tatsächliche<br />

Höhe einer Auszahlung. Die Barauszahlung<br />

wird vom handelsrechtlichen Ergebnis<br />

der Beteiligungsgesellschaft bzw. den<br />

gebildeten Gewinnrücklagen abweichen.<br />

BaFin<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

Seit Inkrafttreten neuer gesetzlicher<br />

Regelungen für die Prospektierung von Vermögensanlagen<br />

(Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung,<br />

VermVerkProspV)<br />

im Juli 2005 ist die Veröffentlichung von Verkaufsprospekten<br />

von der BaFin zu gestatten.<br />

Die Behörde prüft die Verkaufsprospekte<br />

lediglich nach formalen Kriterien auf Vollständigkeit.<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der in<br />

Verkaufsprospekten gemachten Angaben<br />

ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes<br />

durch die BaFin.<br />

Blind Pool<br />

Bei Beteiligungsgesellschaften, deren genaue<br />

Investitionsobjekte zum Zeitpunkt der<br />

Prospektherausgabe noch nicht feststehen,<br />

handelt es sich um „Blind Pools“. Das Vertragswerk<br />

enthält jedoch Anlagekriterien, die<br />

bei dem Erwerb der Investitionsobjekte zu<br />

beachten sind. Hierdurch gewinnt der Anleger<br />

einen Eindruck von der Art der zu erwerbenden<br />

Fondsobjekte.<br />

Bonität<br />

Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit<br />

von Personen und Unternehmen als<br />

Basis ihrer Kreditwürdigkeit.<br />

Debt Service Cover Ratio (DSCR)<br />

Kapitaldienstdeckungsgrad. Verhältnis<br />

zwischen den Nettoeinnahmen und dem<br />

Kapitaldienst (Zins und Tilgung) im gleichen<br />

Zeitraum.<br />

Due Diligence<br />

Detaillierte und fundierte Untersuchung,<br />

Prüfung und Bewertung des Anlageobjektes<br />

in wirtschaftlicher, rechtlicher und<br />

technischer Hinsicht.<br />

Einkunftserzielungsabsicht<br />

Beschreibt die Intention des Anlegers,<br />

langfristig einen positiven steuerlichen<br />

Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben<br />

zu erzielen (sogenannter Totalüberschuss).<br />

Das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht<br />

ist die Voraussetzung für die<br />

Annahme eines steuerlich relevanten Vorgangs,<br />

im Gegensatz zur steuerlich unbeachtlichen<br />

„Liebhaberei“.<br />

Einlage<br />

Bei der Einlage oder auch Pflichteinlage<br />

handelt es sich um den Kapitalbetrag, den<br />

der Anleger im Rahmen seiner Beteiligung<br />

an einer Beteiligungsgesellschaft in diese<br />

einzuzahlen hat. Die Einlage entspricht<br />

seiner nominalen Zeichnungssumme. Von<br />

der Pflichteinlage zu unterscheiden ist die<br />

Haftsumme (vgl. dort) eines Anlegers. Diese<br />

kann von der Höhe der Einlage abweichen.<br />

Das Agio (vgl. dort) ist vom Anleger zusätzlich<br />

zu seiner Einlage (nominale Zeichnungssumme)<br />

zu leisten.<br />

Emittent<br />

Nach den gesetzlichen Regelungen<br />

handelt es sich hierbei regelmäßig um die<br />

Beteiligungsgesellschaft, an der sich der<br />

Anleger beteiligt.<br />

Euribor<br />

Euro Inter Bank Offered Rate. Zinssatz im<br />

europäischen Interbankenhandel.<br />

Fungibilität<br />

Als Fungibilität wird die Handelbarkeit,<br />

also die Veräußerbarkeit von Anteilen (z. B.<br />

an geschlossenen Beteiligungsfonds) bezeichnet.<br />

Da bei Anteilen an geschlossenen<br />

Beteiligungsfonds kein öffentlicher Markt im<br />

Sinne einer Börse besteht, ist die Handelbarkeit<br />

im Vergleich zu Aktien und börsennotierten<br />

Wertpapieren deutlich eingeschränkt.<br />

Geschlossener Beteiligungsfonds<br />

Im Gegensatz zum „Offenen Fonds“<br />

(Investmentfonds im Sinne des Investmentgesetzes)<br />

steht das Investitionsvolumen<br />

beim „Geschlossenen Beteiligungsfonds“<br />

bereits vorher weitgehend fest. Ebenso ist<br />

die Zahl der beteiligten Anleger bei einem

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