26.12.2013 Aufrufe

DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

148<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

4. Vertragliche Kündigungsregelungen<br />

Ein Anleger (Kommanditist oder Treugeber)<br />

kann seine unmittelbare oder mittelbare<br />

Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit einer Frist von sechs<br />

Monaten erstmals zum 31.12.2024, danach<br />

mit gleicher Frist jeweils zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres kündigen. Das Recht zur<br />

außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt.<br />

Jede Kündigung hat schriftlich zu<br />

erfolgen. Der Kommanditist richtet seine<br />

Kündigung im Original an die <strong>DFH</strong> <strong>98</strong><br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

Kriegsbergstraße 13, 70174 Stuttgart.<br />

Der Treugeber, der mittelbar über den<br />

Treuhandkommanditisten an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligt ist, richtet<br />

seine Kündigung im Original an die <strong>DFH</strong><br />

Treuhandgesellschaft mbH, Kriegsbergstraße<br />

13, 70174 Stuttgart.<br />

Beabsichtigt ein Treugeber, selbst unmittelbar<br />

als Kommanditist in die Beteiligungsgesellschaft<br />

einzutreten, kann er<br />

den Treuhandvertrag mit einer Frist von<br />

drei Monaten jeweils zum 31.12. eines<br />

Jahres, erstmals zum 31.12.2012, kündigen<br />

und die Übertragung des anteilig von<br />

dem Treuhandkommanditisten für ihn<br />

gehaltenen (Teil-) Kommanditanteils, einschließlich<br />

der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Rechte und Pflichten, auf sich<br />

verlangen. Zu diesem Zeitpunkt endet<br />

das Treuhandverhältnis.<br />

Weitere Einzelheiten zur Kündigung<br />

ergeben sich aus § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

sowie aus § 6 des Treuhandvertrages.<br />

Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.<br />

Bei Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

bestimmt sich das Abfindungsguthaben<br />

des Anlegers nach § 9<br />

des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

(Kapitel „Gesellschaftsvertrag“).<br />

5. Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />

Auf vorvertragliche Schuldverhältnisse,<br />

die Beitrittserklärung, den Gesellschaftsvertrag<br />

sowie den Treuhandvertrag findet<br />

das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

Anwendung.<br />

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne<br />

des § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des<br />

Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben.<br />

Ansonsten ist als Gerichtsstand für den Gesellschaftsvertrag<br />

und den Treuhandvertrag<br />

Stuttgart vereinbart, soweit dies gesetzlich<br />

zulässig ist.<br />

6. Vertragssprache<br />

Die Vertragsbedingungen, der Verkaufsprospekt<br />

sowie die zusätzlichen Informationen<br />

und die gesamte übrige Kommunikation<br />

während der Laufzeit des Vertrages<br />

werden in deutscher Sprache zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

7. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen<br />

Die zur Verfügung gestellten Informationen<br />

haben Gültigkeit bis zur Mitteilung<br />

von Änderungen. Preisanpassungen sind<br />

nicht vorgesehen. Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft<br />

können jedoch nur<br />

erworben werden, solange der Fonds nicht<br />

geschlossen ist.<br />

D. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung<br />

1. Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

betreffend Fernabsatzverträge über<br />

Finanzdienstleistungen ist gesetzlich vorgesehen,<br />

dass die Beteiligten unbeschadet<br />

ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine<br />

Schlichtungsstelle anrufen können, die bei<br />

der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist.<br />

Bezüglich der Verfahrensgrundsätze vor der<br />

Schlichtungsstelle und der Übertragung der<br />

Aufgabe auf Dritte gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung<br />

(SchlichtVerfVO).<br />

Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung<br />

sind bei der<br />

Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />

Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt,<br />

Telefon: 069 2388-1907/-1906/-1908,<br />

Telefax: 069 2388-1919, erhältlich.<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis<br />

zum Treuhandkommanditisten sowie<br />

zu allen mit der Verwaltung der Beteiligungen<br />

durch den Treuhandkommanditisten<br />

in Zusammenhang stehenden Sachverhalte<br />

betreffen, kann zudem die Schlichtungsstelle<br />

Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds angerufen werden. Ein Merkblatt<br />

sowie die Verfahrensordnung sind bei der<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.,<br />

Postfach 64 02 22, 10048 Berlin, Telefon:<br />

030 25761690, Telefax: 030 25761691, E-Mail:<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de, erhältlich.<br />

Die jeweiligen Beschwerden sind schriftlich<br />

unter Schilderung des Sachverhaltes<br />

und Beifügung der zum Verständnis der<br />

Beschwerde notwendigen Unterlagen bei<br />

der zuständigen Schlichtungsstelle einzureichen.<br />

Der Beschwerdeführer hat zu versichern,<br />

dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht,<br />

keine Streitschlichtungsstelle und keine<br />

Gütestelle, die Streitbeilegungen betreibt,<br />

angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich geschlossen hat.<br />

2. Hinweis zum Bestehen einer Einlagensicherung<br />

Einen Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />

gibt es nicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!