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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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134<br />

Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

11. Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Vertrag über die formale Kontrolle<br />

der Freigabe und Verwendung von<br />

Kommanditkapital inkl. Agio (Mittelfreigabe-<br />

und Mittelverwendungskontrollvertrag)<br />

zwischen<br />

<strong>DFH</strong> <strong>98</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

Stuttgart<br />

– nachfolgend „Emittent” genannt –<br />

und<br />

Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Hamburg<br />

– nachfolgend „Kontrolleur” genannt –<br />

Präambel<br />

1. Das mit dem Verkaufsprospekt „<strong>DFH</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>98</strong><br />

<strong>Vodafone</strong> <strong>Campus</strong> <strong>Düsseldorf</strong>“ (nachfolgend „Verkaufsprospekt“<br />

genannt) einzuwerbende Eigenkapital des Emittenten (nachfolgend<br />

„Emissionskapital“ genannt) beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

des Emittenten in der Fassung vom 27. April 2011 (nachfolgend<br />

„Gesellschaftsvertrag des Emittenten“ genannt) EUR<br />

224.990.000. Zusätzlich ist ein Agio in Höhe von 5 % des Emissionskapitals<br />

zu leisten. Als Anlageobjekte sind zunächst ein Darlehen<br />

in Höhe von insgesamt maximal EUR 100.000.000 (nachfolgend<br />

„Darlehensbetrag“ genannt) an die die developer Objekt<br />

<strong>Düsseldorf</strong> VCD-Realisierungs-GmbH & Co. KG, <strong>Düsseldorf</strong><br />

(nachfolgend „Objektgesellschaft“ genannt) sowie letztendlich<br />

ein Anteil i. H. v. 94,8 % des Kommanditkapitals der Objektgesellschaft<br />

sowie Einzahlungen in die Rücklagen der Objektgesellschaft<br />

vorgesehen, nachdem diese das Eigentum an dem in<br />

<strong>Düsseldorf</strong>-Heerdt fertiggestellten „<strong>Vodafone</strong> <strong>Campus</strong> <strong>Düsseldorf</strong>“<br />

inkl. Parkhaus (nachfolgend gemeinsam „Immobilie“ genannt)<br />

erlangt hat.<br />

2. Von der Summe aus Emissionskapital, dem Kommanditkapital<br />

der Gründungsgesellschafter und dem Agio wird gemäß der<br />

im Verkaufsprospekt aufgeführten Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung<br />

(nachfolgend „Investitionsplan“ genannt)<br />

auf Ebene des Emittenten ein Betrag i. H. v. insgesamt<br />

EUR 181.526.588 (entspricht ca. 76,84 % dieser Summe bzw. der<br />

Differenz aus den im Investitionsplan unter „Kaufpreis der Fondsimmobilien“<br />

und „Aufnahme Fremdkapital“ ausgewiesenen Beträgen;<br />

nachfolgend „Kontrollkapital“ genannt) für die Ausreichung<br />

des Darlehensbetrages, den Erwerb der Kommanditanteile<br />

an der Objektgesellschaft sowie Einzahlungen in die Rücklagen<br />

der Objektgesellschaft verwendet. Der verbleibende Teil wird<br />

neben weiteren Einzahlungen in die Rücklagen der Objektgesellschaft<br />

insbesondere für fondsabhängige Kosten und die Bildung<br />

einer Liquiditätsreserve verwendet.<br />

3. Das Emissionskapital inkl. Agio ist von den Anlegern auf das<br />

Einzahlungskonto einzuzahlen, welches den Emittenten als<br />

alleinigen Kontoinhaber ausweist (nachfolgend „Mittelverwendungskontrollkonto“<br />

genannt). Ohne jegliche Kontrolle<br />

durch den Kontrolleur ist das über das Kontrollkapital hinausgehende<br />

Kommanditkapital inkl. Agio auf ein laufendes Konto<br />

des Emittenten zu überweisen. Der Kontrolleur hat insofern einmal<br />

monatlich Verfügungen mitzuzeichnen, die die Übertragung<br />

des über den Anteil des Kontrollkapitals am bis dahin gezeichneten<br />

und eingezahlten Kommanditkapital inkl. Agio hinausgehenden<br />

Betrages, somit ca. 23,16 % dieser Einzahlungen, auf<br />

ein laufendes Konto des Emittenten vorsehen. Alle weiteren Verfügungen<br />

des Emittenten unterliegen der Mittelfreigabe- und<br />

Mittelverwendungskontrolle durch den Kontrolleur gemäß diesem<br />

Vertrag.<br />

4. Der in den Ziffern 2 und 3 genannte Anteil des Kontrollkapitals<br />

ändert sich ggf., sofern eine Fondsschließungsgarantie in Anspruch<br />

genommen werden muss. In diesem Fall ist vom Emittenten<br />

ein neuer Investitionsplan aufzustellen.<br />

5. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen, dass<br />

auf der Grundlage dieses Vertrages kein Treuhandverhältnis begründet<br />

wird. Der Kontrolleur handelt nicht im fremden Interesse<br />

oder für fremde Rechnung, sondern ausschließlich in Erfüllung<br />

dieses Vertrages im eigenen Interesse und auf eigene Rechnung.<br />

Er ist unabhängig und nicht an Weisungen Dritter gebunden,<br />

insbesondere nicht an solche von Anlegern, die sich an dem<br />

Emittenten beteiligen. Für seine Handlungen ist allein dieser Vertrag<br />

maßgeblich, in dem formale Voraussetzungen vereinbart<br />

sind, bei deren Vorliegen er seine Zustimmung durch Mitzeichnung<br />

zu Verfügungen des Emittenten zu geben und bei deren<br />

Nichtvorliegen er die Zustimmung zu verweigern hat. Der Kontrolleur<br />

ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der eingezahlten<br />

Gelder; er kontrolliert lediglich die Verwendung eines Teils der<br />

Gelder durch den Emittenten nach formalen Kriterien. Er verfügt<br />

nicht über die Anlegergelder, sondern stimmt Verfügungen des<br />

Emittenten lediglich durch Mitzeichnung zu. Der Kontrolleur ist<br />

selbst weder berechtigt noch beauftragt, Verfügungen über die<br />

eingezahlten Gelder zu veranlassen.<br />

§ 1 Gegenstand und Umfang der Kontrolltätigkeit<br />

1. Der Kontrolle unterliegt ausschließlich das in der Präambel<br />

Ziffer 2 genannte Kontrollkapital. Gegenstand der Kontrolltätigkeit<br />

sind nicht die Freigabe und die Verwendung sonstiger Mittel.<br />

2. Die Prüfung des Kontrolleurs beschränkt sich darauf, ob die in<br />

den §§ 3 und 4 genannten Voraussetzungen formal vorliegen.<br />

Darüber hinaus wird er keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere<br />

nicht hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen<br />

Konzeption des Beteiligungsangebotes, der Bonität von beteiligten<br />

Personen, Unternehmen und Vertragspartnern, der Werthaltigkeit<br />

von Garantien oder der von Dritten gegenüber dem<br />

Emittenten erbrachten Leistungen.<br />

§ 2 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

1. Die Vertretungsberechtigungen/Kontovollmachten für das<br />

Mittelverwendungskontrollkonto sowie ggf. weitere Mittelverwendungskontrollkonten<br />

sind durch den Emittenten als Kontoinhaber<br />

noch vor Veröffentlichung des Verkaufsprospekts zur<br />

Einwerbung des Emissionskapitals so auszugestalten, dass für die<br />

Verfügungen des Emittenten die Mitzeichnung des Kontrolleurs<br />

notwendig ist. Die jeweils kontoführende Bank, welche eine Kopie<br />

dieses Vertrages erhält, ist anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich<br />

der Vertretungsberechtigungen/Kontovollmachten jeweils<br />

der schriftlichen Zustimmung des Kontrolleurs bedürfen.<br />

2. Die jeweils kontoführende Bank ist anzuweisen, dem Kontrolleur<br />

Zweitschriften der Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

und sämtliche das Konto betreffende Korrespondenz<br />

unverzüglich zur Kontrolle zu übersenden.<br />

3. Auf Wunsch wird der Emittent dem Kontrolleur ermöglichen,<br />

die Kontoumsätze unter Anwendung eines anerkannten Online-<br />

Banking-Verfahrens online abzurufen.<br />

§ 3 Mittelfreigabekontrolle<br />

1. Der Kontrolleur wird erst dann mit der Mittelverwendungskontrolle<br />

gemäß § 4 bezüglich des Kontrollkapitals beginnen, wenn<br />

von dem Emittenten folgende Nachweise erbracht werden:<br />

a) Gesellschaftsvertrag des Emittenten, u. a. als Nachweis der<br />

Verpflichtung der Gründungsgesellschafter zur Übernahme von<br />

Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen) in Höhe von insgesamt<br />

EUR 11.000.<br />

b) Schriftliche Erklärung der <strong>DFH</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

Nr. <strong>98</strong> mbH, Stuttgart, und der <strong>DFH</strong> Treuhandgesellschaft mbH,<br />

Stuttgart, wonach die Kommanditeinlage der <strong>DFH</strong> Treuhandgesellschaft<br />

mbH gemäß § 3 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

des Emittenten auf mindestens EUR 124.990.000 erhöht wurde.<br />

c) Schriftliche Erklärung eines deutschen Bankenkonsortiums,<br />

dass die Auszahlungsvoraussetzungen aus dem Vertrag über<br />

die Zwischenfinanzierung i. H. v. bis zu EUR 199.000.000 zwischen<br />

der Objektgesellschaft und diesem Bankenkonsortium vom<br />

13. September 2010 vorliegen.<br />

d) Fondsschließungsgarantie der Deutsche Fonds Holding<br />

AG, Stuttgart, vom 27. April 2011 über einen Betrag von EUR<br />

225.000.000.<br />

2. Abweichend von Ziffer 1 ist der Kontrolleur zur Unterzeichnung<br />

von Verfügungen berechtigt und verpflichtet, wenn diese<br />

die zwischenzeitliche Anlage von noch nicht investiertem Kontrollkapital<br />

zum Ziel haben und die ausführende Bank unwiderruflich<br />

angewiesen wird, dass diese Mittel auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

zurückfließen werden.<br />

§ 4 Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Das Kontrollkapital soll von dem Emittenten auf einem oder<br />

mehreren der folgenden Wege verwendet werden:<br />

a) Gewährung eines Darlehens an die Objektgesellschaft, das<br />

diese wiederum für fällige Zahlungen im Rahmen des Erwerbs<br />

der Grundstücke an die Büropark Brüsseler Straße GmbH, <strong>Düsseldorf</strong>,<br />

verwenden soll. Zu diesem Zweck wird der Emittent Verfügungen<br />

veranlassen, die im Rahmen eines verkürzten Zahlungswegs<br />

direkt an die Büropark Brüsseler Straße GmbH gerichtet sind.<br />

b) Gewährung eines Darlehens an die Objektgesellschaft, das<br />

diese wiederum für fällige Zahlungen im Rahmen der Errichtung<br />

der Immobilie an die Arbeitsgemeinschaft „Neubau <strong>Vodafone</strong><br />

<strong>Campus</strong>“ verwenden soll. Zu diesem Zweck wird der Emittent<br />

Verfügungen veranlassen, die im Rahmen eines verkürzten Zahlungswegs<br />

direkt an die Arbeitsgemeinschaft „Neubau <strong>Vodafone</strong><br />

<strong>Campus</strong>“ gerichtet sind.<br />

c) Erwerb eines Anteils an der Objektgesellschaft i. H. v. bis zu<br />

94,8 % des Kommanditkapitals. Zu diesem Zweck wird der Emittent<br />

Verfügungen veranlassen, die an den Verkäufer des Anteils,<br />

die Deutsche Bau Holding GmbH, Bremen, gerichtet sind.<br />

d) Einzahlung in die Kapitalrücklage der Objektgesellschaft, die<br />

diese wiederum für fällige Zahlungen im Rahmen des Erwerbs<br />

der Grundstücke an die Büropark Brüsseler Straße GmbH verwenden<br />

soll. Zu diesem Zweck wird der Emittent Verfügungen<br />

veranlassen, die im Rahmen eines verkürzten Zahlungswegs direkt<br />

an die Büropark Brüsseler Straße GmbH gerichtet sind.<br />

e) Einzahlung in die Kapitalrücklage der Objektgesellschaft, die<br />

diese wiederum für fällige Zahlungen im Rahmen der Errichtung<br />

der Immobilie an die Arbeitsgemeinschaft „Neubau <strong>Vodafone</strong>

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