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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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Gesellschaftsvertrag<br />

9. Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag der<br />

<strong>DFH</strong> <strong>98</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

§ 1 Firma und Sitz<br />

1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft<br />

hat die Firma:<br />

<strong>DFH</strong> <strong>98</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

– nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt –<br />

2. Sitz der Beteiligungsgesellschaft ist Stuttgart.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

1. Gesellschaftszweck ist die Gewährung eines Darlehens an<br />

die Gesellschaft die developer Objekt <strong>Düsseldorf</strong> VCD-Realisierungs-GmbH<br />

& Co. KG, <strong>Düsseldorf</strong> (im Folgenden „Objektgesellschaft“<br />

genannt) sowie die Beteiligung als Kommanditist an<br />

der Objektgesellschaft.<br />

2. Die Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt, selbst oder durch<br />

Beauftragung Dritter, alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen<br />

vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig<br />

oder zweckmäßig erscheinen. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise gewerblich tätig<br />

zu werden und Tätigkeiten auszuüben oder Geschäfte zu<br />

betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34 c<br />

der Gewerbeordnung (GewO) oder nach §§ 1, 32 des Gesetzes<br />

über das Kreditwesen (KWG) bedürfen.<br />

§ 3 Gesellschafter/Gesellschaftskapital/Beitritt<br />

1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die <strong>DFH</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

Nr. <strong>98</strong> mbH, Stuttgart (im Folgenden „persönlich<br />

haftender Gesellschafter“ genannt). Der persönlich haftende<br />

Gesellschafter leistet keine Einlage und ist am Vermögen der<br />

Beteiligungsgesellschaft nicht beteiligt. Soweit dem persönlich<br />

haftenden Gesellschafter nach diesem Gesellschaftsvertrag die<br />

Vertretung von Gesellschaftern, Treugebern oder der Beteiligungsgesellschaft<br />

obliegt, ist er von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit.<br />

2. Geschäftsführender Kommanditist ist die <strong>DFH</strong> Aberia GmbH,<br />

Stuttgart (im Folgenden „geschäftsführender Kommanditist“<br />

genannt), mit einer Pflichteinlage von EUR 9.000. Die Pflichteinlage<br />

ist bereits geleistet. Die Haftsumme beträgt 10 % der<br />

Pflichteinlage. Soweit dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

nach diesem Gesellschaftsvertrag die Vertretung von Gesellschaftern,<br />

Treugebern oder der Beteiligungsgesellschaft<br />

obliegt, ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

3. Treuhandkommanditist ist die <strong>DFH</strong> Treuhandgesellschaft<br />

mbH, Stuttgart (im Folgenden „Treuhandkommanditist” genannt),<br />

mit einer Pflichteinlage von EUR 1.000. Die Pflichteinlage<br />

ist bereits geleistet. Der Treuhandkommanditist hält seinen<br />

Kapitalanteil zunächst aus eigenem Recht. Er nimmt an<br />

Kapitalerhöhungen gemäß Ziffer 5 teil. Wird sein Kapitalanteil<br />

gemäß Ziffer 5 erhöht, hält der Treuhandkommanditist ab<br />

der erstmaligen Erhöhung den zunächst aus eigenem Recht<br />

gehaltenen Kapitalanteil nur noch aus fremdem Recht für<br />

die sich über ihn an der Beteiligungsgesellschaft beteiligenden<br />

Treugeber. Dies ist bei der Kapitalerhöhung gemäß Ziffer<br />

5 entsprechend zu berücksichtigen. Die in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme beträgt in allen Fällen 10 %<br />

der Pflichteinlage.<br />

4. Weiterer Kommanditist mit einer Pflichteinlage von EUR<br />

1.000 ist Herr Andreas Grunert, Dinslaken. Die Pflichteinlage<br />

ist bereits geleistet. Die Haftsumme beträgt 10 % der Pflichteinlage.<br />

5. Der persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt und<br />

unter Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />

ohne Zustimmung der übrigen Mitgesellschafter, das<br />

Kommanditkapital durch Beteiligung weiterer Kommanditisten<br />

oder durch Beteiligung von Treugebern über den Treuhandkommanditisten<br />

bis zum 30.12.2012 (Ende der Platzierungsphase)<br />

auf insgesamt bis zu EUR 225.000.000 zu erhöhen. Darüber<br />

hinaus ist der persönlich haftende Gesellschafter ohne Zustimmung<br />

der übrigen Mitgesellschafter berechtigt, das Kommanditkapital<br />

um sich ergebende Überzeichnungen bis zu 5 % über<br />

den Betrag von EUR 225.000.000 hinaus zu erhöhen, die Gesellschaft<br />

vor dem 30.12.2012 zu schließen und die Platzierungsphase<br />

um ein Jahr bis zum 30.12.2013 zu verlängern.<br />

Erfolgt eine Kapitalerhöhung nach dem 30.12.2012 bzw. wird<br />

die Platzierungsphase bis zum 30.12.2013 verlängert, darf der<br />

persönlich haftende Gesellschafter - unbeschadet der Wirksamkeit<br />

der Kapitalerhöhung - an ihr nur mitwirken, wenn für<br />

den Betrag, um den das Kommanditkapital erhöht wird (Erhöhungsbetrag),<br />

eine hinreichende Sicherheit in angemessener<br />

Frist gestellt wird. Hinreichend sind unbeschadet sonstiger hinreichender<br />

Sicherheiten<br />

a) die Haftung als selbstschuldnerisch haftender Bürge einer<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Bundesrepublik<br />

Deutschland, eines Kreditinstituts, das in der Bundesrepublik<br />

Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugt ist, oder<br />

eines Versicherungsunternehmens, das zum Betrieb der Bürgschaftsversicherung<br />

in der Bundesrepublik Deutschland befugt<br />

ist, oder<br />

b) eine Fondsschließungsgarantie der Deutschen Fonds<br />

Holding AG über bis zu EUR 225.000.000.<br />

Wenn die Deutsche Fonds Holding AG (nachfolgend „Fondsschließungsgarant“<br />

genannt) in Erfüllung der Fondsschließungsgarantie<br />

anstelle oder zusätzlich zur Übernahme von<br />

Kommanditbeteiligungen der Gesellschaft ein Darlehen gewährt,<br />

ist der persönlich haftende Gesellschafter im Umfang<br />

der diesem Darlehen entsprechenden Kommanditbeteiligungen<br />

auch nach Beendigung der Platzierungsphase (30.12.2012<br />

bzw. 30.12.2013) berechtigt, das Kommanditkapital zu erhöhen.<br />

6. Anleger können sich an der Beteiligungsgesellschaft zunächst<br />

nur mittelbar über den Treuhandkommanditisten als<br />

Treugeber beteiligen. Dies gilt nicht für die <strong>Vodafone</strong> D2 GmbH,<br />

die Deutsche Bau Holding GmbH, die Deutsche Fonds Holding<br />

AG und von ihr benannte Dritte sowie für Vertriebspartner der<br />

Beteiligungsgesellschaft; diese können der Beteiligungsgesellschaft<br />

auch unmittelbar als Kommanditisten beitreten.<br />

Die Beteiligung von Anlegern als Treugeber wird durch den<br />

Treuhandkommanditisten im Treuhandauftrag übernommen.<br />

Der Treuhandkommanditist wird die Beteiligung im eigenen<br />

Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung des Treugebers<br />

übernehmen und halten.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />

sind bevollmächtigt, das Beteiligungsangebot eines<br />

Anlegers auf Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft durch Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung anzunehmen. Ein Rechtsanspruch<br />

des Anlegers auf Annahme des Beteiligungsangebotes<br />

besteht nicht. Der Anleger ist an das Beteiligungsangebot für<br />

die Dauer von drei Monaten seit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

gebunden, es sei denn, er widerruft seine Beitrittserklärung<br />

fristgerecht. Mit Zugang des Widerrufs bei der in der<br />

Widerrufsbelehrung genannten Gesellschaft scheidet der widerrufende<br />

Anleger, vorausgesetzt er ist der Beteiligungsgesellschaft<br />

zuvor bereits wirksam beigetreten, aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

aus bzw. endet das Treuhandverhältnis und<br />

der Treuhandkommanditist reduziert seinen Kommanditanteil<br />

bei der Beteiligungsgesellschaft anteilig.<br />

7. Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft wird im Innenverhältnis<br />

der Gesellschafter am Ende des jeweiligen Monats<br />

wirksam, in dem die folgenden Voraussetzungen kumulativ<br />

erfüllt sind:<br />

a) Unterzeichnung und Annahme der Beitrittserklärung durch<br />

den persönlich haftenden Gesellschafter und den Treuhandkommanditisten<br />

für die Beteiligungsgesellschaft,<br />

b) vollständige Einzahlung der vom Anleger zu leistenden<br />

Pflichteinlage zuzüglich 5 % Agio auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Bankkonto,<br />

c) Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung durch den Anleger<br />

und<br />

d) ordnungsgemäße Identifizierung des Anlegers nach dem<br />

Geldwäschegesetz.<br />

Eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es nicht.<br />

Im Außenverhältnis ist die Wirksamkeit des Beitritts als Kommanditist<br />

aufschiebend bedingt durch die Eintragung in das<br />

Handelsregister. Bis zur Eintragung in das Handelsregister werden<br />

Kommanditisten wie atypisch stille Gesellschafter behandelt.<br />

8. Gemäß § 6 Ziffer 1 des Treuhandvertrages ist der Treugeber<br />

berechtigt, den Treuhandvertrag mit einer Frist von drei Monaten<br />

jeweils zum 31.12. eines Jahres, frühestens allerdings zum<br />

31.12.2012, zu kündigen und seine treugeberische Beteiligung<br />

in eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

umzuwandeln.<br />

Treugeber und Kommanditisten werden nachfolgend auch gemeinschaftlich<br />

als „Gesellschafter“ bezeichnet.<br />

9. Den Gesellschaftern ist bekannt, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

beabsichtigt, der Objektgesellschaft zunächst ein Darlehen<br />

zu gewähren und sich nach Fertigstellung der im Verkaufsprospekt<br />

„<strong>DFH</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>98</strong> <strong>Vodafone</strong> <strong>Campus</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong>“ (nachfolgend „Verkaufsprospekt“ genannt) näher<br />

bezeichneten Immobilien als Kommanditist an der Objektgesellschaft<br />

zu beteiligen. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

erklärt der jeweilige Gesellschafter ausdrücklich seine<br />

Zustimmung zu den vorgenannten Investitionen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und zu den in § 10 Ziffer 3 und Ziffer 5 genannten<br />

Verträgen einschließlich eventueller Ergänzungs- und<br />

Änderungsverträge.<br />

10. Die in den Beitrittserklärungen genannten Beteiligungssummen<br />

stellen die im Verhältnis zur Beteiligungsgesellschaft<br />

geschuldeten Pflichteinlagen dar, soweit nichts anderes in<br />

diesem Vertrag geregelt ist. Die Haftsumme ist auf 10 % der<br />

Pflichteinlage begrenzt. Die Beteiligungssumme jedes Gesellschafters<br />

beträgt mindestens EUR 10.000. Jeder höhere Betrag

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